Das Wichtigste in Kürze
- Beide Diagnosen sind Kernpositionen jedes Katalogs – beim Herzinfarkt sind in der Regel sowohl STEMI als auch Non-STEMI versichert.
- Der Schweregrad entscheidet über die Höhe: Die volle Versicherungssumme setzt bei mehreren Tarifen einen über mehr als drei Monate dokumentierten Folgeschaden voraus. Ohne diesen greift eine Teilsumme von 50 Prozent, gedeckelt auf 25.000 Euro.
- TIA und Angina pectoris sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Migräne und Herzmuskelentzündungen.
- Der Katalog reicht deutlich weiter: Bypass-Operation, Herzklappenoperation, Kardiomyopathie, Herzstillstand, Aortenoperationen und operiertes Hirnaneurysma sind eigenständige Positionen.
- Keine Berufsgruppeneinstufung: Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflusst der ausgeübte Beruf den Beitrag in der Regel nicht.
Wie häufig kardiovaskuläre Ereignisse wirklich sind
Die Zahlen sprechen für sich. Der Deutsche Herzbericht weist für 2023 rund 185.800 Krankenhausfälle wegen akutem Herzinfarkt aus; 43.839 Menschen starben in diesem Jahr daran. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe nennt rund 270.000 Schlaganfälle pro Jahr, davon knapp 200.000 Ersterkrankungen. Etwa 30.000 Betroffene sind jünger als 55 Jahre, und rund 1,8 Millionen Menschen leben bereits mit den Folgen. Ein Jahr nach dem Ereignis bleiben rund 60 Prozent der Betroffenen auf Therapie, Hilfsmittel oder Pflege angewiesen – der Schlaganfall ist damit der häufigste Grund für erworbene Behinderungen im Erwachsenenalter.
Wie stark sich das in der Leistungspraxis der Versicherer niederschlägt, zeigt die Leistungsübersicht 2025 von Zurich Life Assurance plc. Bei den Leistungsfällen von Männern entfielen 16 Prozent auf Herzinfarkt, 14 Prozent auf sonstige Herzerkrankungen, 7 Prozent auf koronare Bypass-Operationen und 5 Prozent auf Schlaganfall. Zusammengenommen machen Herz-Kreislauf-Diagnosen damit rund 42 Prozent aller Leistungsfälle bei Männern aus – nach Krebs mit 45 Prozent die zweitgrößte Gruppe, und praktisch gleichauf. Bei Frauen lag der Schlaganfall mit 4 Prozent auf Rang drei der Leistungsauslöser.
Bemerkenswert ist auch die Altersverteilung aller Leistungsfälle: 27 Prozent entfielen auf die Altersgruppe 41 bis 50 Jahre, 39 Prozent auf die Gruppe 51 bis 60 Jahre. Das Risiko konzentriert sich also genau in der Lebensphase, in der Immobilienfinanzierungen laufen und Kinder noch versorgt werden. Dass Herzinfarkte auch deutlich früher auftreten können, behandelt unser Beitrag zum Herzinfarkt vor dem 40. Lebensjahr; zum Schlaganfall bei jüngeren Menschen finden Sie Hintergründe unter Schlaganfall bei jungen Menschen.
Die finanzielle Lücke nach einem kardiovaskulären Ereignis
Ein Herzinfarkt oder Schlaganfall unterbricht nicht nur das Leben, sondern die Einkommensplanung. Die gesetzlichen Eckdaten:
- Entgeltfortzahlung: in der Regel sechs Wochen durch den Arbeitgeber.
- Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, und für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Selbstständigen fehlt dieser Rückhalt ohne entsprechenden Wahltarif ganz.
- Zuzahlungen: Nach § 62 SGB V auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt, für schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung auf ein Prozent. Die Befreiung muss beantragt werden.
- Erwerbsminderungsrente: Der durchschnittliche Zahlbetrag im Rentenzugang lag nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zuletzt bei rund 1.067 Euro monatlich – und setzt voraus, dass Sie generell keiner Tätigkeit mehr in nennenswertem Umfang nachgehen können.
Rechenbeispiel (beispielhafte Darstellung, Leistung je nach Tarif): Eine angestellte Person mit 3.800 Euro brutto und rund 2.500 Euro netto erhält nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung ein Krankengeld von etwa 1.900 bis 2.000 Euro. Über zwölf Monate summiert sich die Differenz auf grob 6.000 bis 7.000 Euro. Hinzu kommen bei einem Schlaganfall mit bleibenden Ausfällen häufig ein barrierefreier Umbau von Bad oder Zugang, Zuzahlungen für Hilfsmittel, Fahrten zur ambulanten Ergo- und Logopädie sowie ein Verdienstausfall des Partners, der die Betreuung übernimmt. Der reale Fehlbetrag liegt damit schnell im mittleren fünfstelligen Bereich.
Nach einem Schlaganfall lohnt zusätzlich die Prüfung sozialrechtlicher Ansprüche. Dazu unsere Ratgeber zum Pflegegrad nach Schlaganfall und zur Schwerbehinderung und GdB-Einstufung. Wie Sie Ihren individuellen Bedarf ermitteln, zeigt der Beitrag zur Versorgungslücke.
Was die Schwere-Krankheiten-Versicherung leistet
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung – im Fachjargon Dread-Disease-Police – zahlt bei einer im Vertrag definierten Diagnose eine vereinbarte Einmalleistung. Das Besondere: Die Leistung hängt nicht davon ab, ob Sie arbeitsfähig bleiben. Wer nach einem Infarkt nach drei Monaten wieder im Büro sitzt, erhält dieselbe Summe wie jemand, der monatelang ausfällt.
Die Höhe bestimmen Sie vor Vertragsabschluss. Sie richtet sich nach Ihrem Bedarf, nicht nach tatsächlichen Behandlungskosten. Rechnungen müssen Sie nicht vorlegen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Diagnose fachärztlich gesichert ist, die Überlebensfrist verstrichen ist und die Leistungsprüfung abgeschlossen wurde. Wie dieser Prozess abläuft, welche Unterlagen verlangt werden und welche Fristen für Sie arbeiten, beschreibt unser Ratgeber zur Auszahlung im Leistungsfall.
Wann zahlt die Versicherung bei einem Herzinfarkt?
Hier liegt der Punkt, an dem sich Erwartung und Vertragswirklichkeit am häufigsten unterscheiden. Die Bedingungen definieren den Herzinfarkt in drei Schritten.
Der versicherte Sachverhalt
Versichert ist nach der Formulierung der Nürnberger die erste Diagnose eines frisch aufgetretenen Herzinfarkts – ausdrücklich sowohl STEMI als auch Non-STEMI. Die verbreitete Sorge, ein Infarkt ohne ST-Hebung sei nicht versichert, ist damit unbegründet. Nicht versichert sind dagegen Angina pectoris und Entzündungen des Herzmuskels.
Die Leistungsvoraussetzung für die volle Summe
Die volle Versicherungssumme wird geleistet, wenn aufgrund des Infarkts über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als drei Monaten eine reduzierte Auswurfleistung der linken Herzkammer von weniger als 45 Prozent (Ejektionsfraktion unter 45 Prozent) besteht. Maßgeblich ist also nicht der Troponin-Wert im Akutstadium, sondern der dokumentierte Funktionsschaden im Verlauf.
Die Teilsumme
Liegt diese Herzleistungsschwäche nicht vor, leistet der Tarif eine Teilsumme von 50 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 25.000 Euro. Alle übrigen Definitionen und Voraussetzungen gelten dabei unverändert.
Für die Praxis heißt das: Ein rasch revaskularisierter Infarkt mit gutem Verlauf und erhaltener Pumpfunktion führt bei diesem Tarif zur Teilsumme, nicht zur vollen Leistung. Genau deshalb ist die Teilleistungssystematik das wichtigste Qualitätsmerkmal – ein Tarif ohne sie würde in diesem Szenario überhaupt nicht zahlen. Wer eine Versicherungssumme von 150.000 Euro vereinbart hat, erhält im Teilsummenfall 25.000 Euro.
Wichtig für den Leistungsantrag: Sorgen Sie dafür, dass die kardiologischen Verlaufsbefunde die Ejektionsfraktion ausdrücklich dokumentieren. Medizinischen Hintergrund liefern unsere Beiträge zu STEMI, NSTEMI, Hinterwand- und Vorderwandinfarkt, zum Troponin-Test, zum Herzinfarkt im EKG und zum leichten Herzinfarkt. Wie ein stiller Herzinfarkt nachträglich erkannt wird, ist versicherungsrechtlich ebenfalls relevant, weil die Diagnose dann oft erst spät gestellt wird.
Wann zahlt die Versicherung bei einem Schlaganfall?
Die Systematik ist dieselbe. Versichert ist die erste Diagnose eines neu aufgetretenen Schlaganfalls aufgrund einer Durchblutungsstörung oder einer Blutung im Bereich des Gehirns. Nicht versichert sind transitorische ischämische Attacken (TIA) und Migräneerkrankungen.
Die volle Versicherungssumme setzt voraus, dass nach dem Ereignis mindestens eine der folgenden Einschränkungen länger als drei Monate ununterbrochen besteht:
- Lähmung einer Körperseite (Hemiplegie oder Hemiparese)
- vollständiger Verlust der Sprache (Aphasie)
- vollständiger Verlust des Sehens auf mindestens einem Auge
Liegen diese Einschränkungen nicht vor, wird eine Teilsumme von 50 Prozent geleistet, höchstens 25.000 Euro. Die häufig zu lesende Faustregel, ein Schlaganfall sei bereits versichert, wenn die Symptome länger als 24 Stunden anhalten, trifft auf die am deutschen Markt üblichen Dread-Disease-Definitionen also nicht zu. Die 24-Stunden-Grenze stammt aus der medizinischen Abgrenzung zwischen TIA und Schlaganfall, nicht aus den Versicherungsbedingungen.
Beachten Sie: Auch ein Schlaganfall bei Frauen verläuft häufig atypisch, was die Diagnosestellung verzögern kann. Dazu unser Beitrag zum Schlaganfall bei Frauen. Präventiv relevant ist der Ratgeber zum Schlaganfall vorbeugen.
Der Katalog reicht weiter: Diese Herz-Kreislauf-Diagnosen sind ebenfalls versichert
Ein verbreiteter Irrtum lautet, im Basisschutz seien nur Herzinfarkt und Schlaganfall enthalten. Tatsächlich umfassen die Kataloge eine ganze Reihe eigenständiger kardiovaskulärer Positionen:
- Bypass-Operation. Standard in allen Katalogen. Die Nürnberger definiert präzise: Es muss mindestens ein Bypass wegen einer Herzkranzgefäßverengung eingesetzt und dabei sowohl der Brustkorb durch Durchtrennen des Brustbeins als auch der Herzbeutel eröffnet worden sein. Details zum Eingriff im Ratgeber zur Bypass-Operation.
- Angioplastie und Stent. Nicht in jedem Tarif enthalten. Die Nürnberger versichert die medizinisch notwendige Aufweitung von mindestens zwei jeweils zu mehr als 70 Prozent verengten Herzkranzgefäßen per Herzkatheter. Der Zurich Eagle Star Krankheits-Schutzbrief führt die Angioplastie am Herzen als Teilleistungsposition. Hintergrund unter Stent nach Herzinfarkt.
- Herzklappenoperation. Versichert ist meist die erste Operation an mindestens einer Herzklappe zur Reparatur oder zum Ersatz. Die reine Ballondilatation einer Herzklappe ist bei der Nürnberger ausdrücklich ausgeschlossen; Zurich führt die Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI) als Teilleistung.
- Kardiomyopathie. Die Nürnberger verlangt, dass über mehr als drei Monate im Ruhezustand Luftnot oder andere Beschwerden entsprechend dem klinischen Stadium NYHA II vorliegen. Nicht versichert sind Kardiomyopathien, die durch Vergiftung, Alkoholmissbrauch oder Drogenkonsum ausgelöst wurden.
- Herzstillstand. Bei Zurich eine eigene Position, bei Canada Life als Herzstillstand mit Einsetzen eines Defibrillators.
- Konstriktive Perikarditis. Leistung bei dauerhaft eingeschränkter Herzfunktion mit Ejektionsfraktion unter 45 Prozent oder bei medizinisch notwendiger und durchgeführter operativer Teilentfernung des Herzbeutels.
- Aortenerkrankungen. Offene Operation an der Körperschlagader, Aortenaneurysma, Aortenplastik oder die Implantation einer Aortenprothese – je nach Tarif unter unterschiedlichen Bezeichnungen.
- Operiertes Gehirnaneurysma und intrakranielles Aneurysma. Bei Nürnberger und Canada Life eigenständige Positionen, bei Zurich zusätzlich zerebrale arteriovenöse Malformationen als Teilleistung.
- Herztransplantation. In allen Katalogen enthalten, teils als Teil der Position „Transplantation großer Organe“.
Nicht enthalten sind dagegen in der Regel Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern, sofern sie nicht zum Herzstillstand führen, sowie die koronare Herzkrankheit als solche ohne Infarkt oder Interventionsbedarf.
Die Herz-Kreislauf-Deckung im Tarifvergleich
| Tarif | Besonderheiten im Herz-Kreislauf-Bereich |
|---|---|
| Zurich Eagle Star | Breiteste Gruppe: Herzinfarkt, Bypass, Kardiomyopathie, Herzstillstand, Korrektur eines Herzfehlers, Herzklappenersatz, konstriktive Perikarditis, Aortenprothese, primäre pulmonalarterielle Hypertonie. Als Teilleistung zusätzlich Angioplastie, TAVI, Karotisstenose und Herzinsuffizienz. Bei Aufnahme in eine Warteliste für bestimmte Herzoperationen 50 Prozent der Versicherungssumme, maximal 30.000 Euro, als Vorableistung. |
| Nürnberger Dread Disease | Herzinfarkt und Schlaganfall getrennt nach Voll- und Teilsumme mit klar definierten Schwellen. Eigene Positionen für Angioplastie, Bypass, erste Herzklappenoperation, konstriktive Perikarditis, Kardiomyopathie, Herztransplantation, offene Aortenoperation und operiertes Gehirnaneurysma. |
| Canada Life | Bypass-Operation der Herzkranzgefäße, Herzinfarkt, Herzklappenoperation, Herzstillstand mit Einsetzen eines Defibrillators, Operation am offenen Herzen, Aortenaneurysma, Aortenplastik, Kardiomyopathie, Schlaganfall und intrakranielles Aneurysma. Multi-Pay-Option für eine zweite schwere Erkrankung. |
| Gothaer Perikon | Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzklappen- und Bypass-Operation als ausdrücklich beworbene Volkskrankheiten, dazu Erkrankung des Herzmuskels und Operation der Hauptschlagader. Baukastensystem mit optionalem BU- und Invaliditätsbaustein. |
Eine vollständige Gegenüberstellung aller Kataloge finden Sie unter welche Krankheiten versichert sind.
Lassen Sie sich kostenlos zeigen, welche finanziellen Folgen ein Herzinfarkt oder Schlaganfall in Ihrer persönlichen Situation haben könnte – und ob eine Einmalleistung sinnvoll ist.
Wartezeiten und Überlebensfristen: Was tatsächlich gilt
Hier kursieren einige Halbwahrheiten. Richtig ist: Wartezeiten gelten in der Regel nicht pauschal für den gesamten Vertrag, sondern selektiv für einzelne Diagnosen.
Für Herzinfarkt und Schlaganfall sieht die Nürnberger keine Wartezeit vor. Wohl aber für Angioplastie und Bypass-Operation: jeweils drei Monate ab Versicherungsbeginn, verbunden mit dem Hinweis, dass ein Eingriff nicht versichert ist, für dessen medizinische Notwendigkeit sich bereits innerhalb der Wartezeit Hinweise wie Beschwerden ergaben. Auf den Zeitpunkt der Durchführung kommt es dabei ausdrücklich nicht an. Die Gothaer sieht für einzelne schwere Krankheiten eine dreimonatige Wartezeit ab Zahlung des ersten Beitrags vor.
Hinzu kommt die Überlebensfrist: Gothaer nennt 28 Tage nach der ärztlichen Diagnose, Canada Life und Nürnberger 14 Tage. Gerade beim Herzinfarkt und beim schweren Schlaganfall ist das keine theoretische Größe. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser Frist, zahlen die Tarife nach ihren Bedingungen die vereinbarte Todesfallleistung anstelle der Leistung für schwere Krankheiten – ein starkes Argument dafür, den Todesfallbaustein nicht wegzusparen. Details unter Karenzzeit, Wartezeit und Überlebensklausel.
Deckungssummen und Alternativen im Überblick
| Absicherung | Leistung im Erkrankungsfall | Wesentliche Grenzen |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenversicherung | Ärztliche Behandlung, stationärer Aufenthalt, Reha, Arzneimittel | Keine Kapitalleistung für Einkommenslücke, Umbauten oder Betreuung |
| Krankengeld | 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts | Höchstens 78 Wochen für dieselbe Krankheit; für Selbstständige nur mit Wahltarif |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit von in der Regel mindestens 50 Prozent | Umfangreiche Leistungsprüfung; bei gutem Verlauf und Rückkehr in den Beruf oft keine dauerhafte Leistung |
| Erwerbsminderungsrente | Durchschnittlich rund 1.067 Euro im Rentenzugang | Setzt voraus, dass generell keine Tätigkeit mehr in nennenswertem Umfang möglich ist |
| Schwere-Krankheiten-Versicherung | Einmalleistung bei definierter Diagnose, je nach Tarif zusätzlich Teilleistungen | Diagnose muss die Definition erfüllen; Schweregradschwellen und Überlebensfrist beachten |
Die Tabelle macht deutlich: Keine Absicherung ersetzt die andere. Die Krankenversicherung behandelt, das Krankengeld überbrückt, die BU sichert langfristig ab. Die Schwere-Krankheiten-Police stellt bei Anerkennung der Diagnose eine frei verfügbare Kapitalsumme bereit und schafft damit Handlungsfreiheit in einer Phase akuter Belastung. Die ausführliche Gegenüberstellung mit der wichtigsten Alternative finden Sie unter BU versus Schwere-Krankheiten-Versicherung.
Zur Höhe: Orientieren Sie sich an Ihren Fixkosten, Verbindlichkeiten und den zu erwartenden Zusatzkosten. In der Beratungspraxis hat sich ein Korridor von ein bis zwei Jahresnettoeinkommen etabliert, bei laufender Immobilienfinanzierung eher mehr. Bedenken Sie dabei, dass eine Teilleistung bei mehreren Tarifen absolut auf 25.000 Euro gedeckelt ist – eine niedrig angesetzte Versicherungssumme wirkt sich in diesem Fall doppelt aus. Mehr dazu unter Versicherungssumme.
Für wen sich der Schutz lohnt – und für wen nicht
Der Bedarf entsteht dort, wo andere Absicherungen Lücken lassen. Zur Kernzielgruppe zählen Familienversorger mit hohen finanziellen Verpflichtungen, Selbstständige ohne Krankengeldanspruch und Berufstätige, deren Berufsunfähigkeitsschutz fehlt, zu niedrig bemessen ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zustande kam.
Besonders relevant ist ein Punkt, der in der Beratung oft untergeht: Ein Herzinfarkt mit guter Revaskularisierung und Rückkehr in den Beruf nach wenigen Monaten führt in der Berufsunfähigkeitsversicherung typischerweise zu keiner oder nur zu einer kurzfristigen Leistung. Genau diese Konstellation deckt die Dread-Disease-Police ab. Umgekehrt trägt sie einen mehrjährigen Verlauf nicht – dafür braucht es die BU. Beide Policen ergänzen sich, sie ersetzen sich nicht.
Hinzu kommt ein struktureller Vorteil für körperlich Tätige: Dread-Disease-Tarife stufen in der Regel nicht nach Berufsgruppen ein. Für Handwerker, Pflegekräfte oder Berufskraftfahrer, die in der BU zu den teuersten Risikogruppen zählen, verschiebt sich das Preis-Leistungs-Verhältnis dadurch spürbar.
Nicht sinnvoll ist die Police, wenn Ihr Budget bereits durch die Grundabsicherung ausgereizt ist. Eine Prämie, die über Jahre drückt, führt eher zur Kündigung als zu wirksamem Schutz. In solchen Fällen ist es klüger, zunächst die BU aufzubauen und die Dread-Disease-Absicherung später nachzurüsten. Auch wer bereits eine leistungsstarke BU und liquide Rücklagen von mehreren Monatsgehältern hat, muss nicht zwingend aufstocken. Die differenzierte Einordnung liefern die Ratgeber, wann eine Schwere-Krankheiten-Versicherung sinnvoll ist, und zu den Vor- und Nachteilen.
Antragstellung: Risikofaktoren und Vorerkrankungen
Kardiovaskuläre Risikofaktoren sind für die Annahmeentscheidung besonders relevant. Erhöhter Blutdruck, ungünstige Blutfettwerte, Diabetes mellitus, Nikotinkonsum und ein deutlich erhöhter BMI werden von den Versicherern abgefragt. Je nach Ausprägung und Einstellung der Werte erfolgt die Annahme normal, mit Beitragszuschlag oder mit einem Ausschluss der betreffenden Risiken. Hintergrund zu den Risikofaktoren finden Sie unter Cholesterin, LDL und HDL, Diabetes als Risikofaktor und Stress und psychische Belastung.
Wichtig zum rechtlichen Rahmen: Nach § 19 VVG müssen Sie die Fragen beantworten, die der Versicherer in Textform stellt – vollständig und wahrheitsgemäß. Eine darüber hinausgehende allgemeine Offenbarungspflicht besteht nicht; ob nach der Familienanamnese gefragt wird, hängt vom jeweiligen Antragsformular ab. Verletzen Sie die Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschuldensgrad zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen.
Wer bereits eine Herzerkrankung, einen zurückliegenden Infarkt oder Vorhofflimmern hat, sollte den Weg über eine anonymisierte Risikovoranfrage gehen. So vermeiden Sie, dass eine Ablehnung in der Auskunftsdatei der Versicherer vermerkt wird. Details unter Vorerkrankungen und Risikovoranfrage sowie Gesundheitsfragen. Angebote ohne Gesundheitsprüfung sollten Sie kritisch lesen, weil der Verzicht auf Fragen regelmäßig über Leistungsausschlüsse kompensiert wird.
Checkliste: Acht Prüfpunkte für die kardiovaskuläre Absicherung
- Wie sind Herzinfarkt und Schlaganfall im Anhang Ihres Vertrags wörtlich definiert?
- Welche Schweregradschwelle gilt für die volle Summe – und über welchen Zeitraum muss sie bestehen?
- Gibt es eine Teilsumme, und wie hoch ist sie absolut gedeckelt?
- Sind Bypass, Herzklappenoperation, Kardiomyopathie und Herzstillstand als eigene Positionen enthalten?
- Ist die Angioplastie beziehungsweise Stentimplantation versichert – und unter welchen Voraussetzungen?
- Welche Wartezeiten gelten für die interventionellen Positionen?
- Wie lang ist die Überlebensfrist, und ist ein Todesfallbaustein vereinbart?
- Reicht die Versicherungssumme für ein bis zwei Jahre Fixkosten plus mögliche Umbaukosten?
In einer kostenlosen Erstberatung klären wir, ob eine Absicherung gegen Herzinfarkt und Schlaganfall für Ihre Lebenssituation passt – ohne Verkaufsdruck und anbieterneutral.
Häufig gestellte Fragen
Deckt jede Schwere-Krankheiten-Police Herzinfarkt und Schlaganfall ab?
Beide Diagnosen sind Kernpositionen praktisch jedes Katalogs. Die Definitionen unterscheiden sich jedoch erheblich, vor allem bei den Schweregradschwellen und der Frage, ob der Tarif bei leichteren Verläufen eine Teilleistung vorsieht. Prüfen Sie deshalb den Anhang des Bedingungswerks und nicht die Werbebroschüre.
Ist ein Non-STEMI-Infarkt versichert?
Ja. Die Bedingungen versichern in der Regel ausdrücklich sowohl STEMI als auch Non-STEMI. Über die Höhe der Leistung entscheidet nicht die Infarktform, sondern der dokumentierte Folgeschaden – bei der Nürnberger etwa eine über mehr als drei Monate bestehende Auswurfleistung der linken Herzkammer von unter 45 Prozent.
Zahlt die Versicherung, wenn ich mich nach dem Infarkt vollständig erhole?
Ja, allerdings je nach Tarif als Teilsumme. Bleibt die Pumpfunktion des Herzens erhalten, wird bei mehreren Tarifen eine Teilsumme von 50 Prozent der Versicherungssumme geleistet, höchstens 25.000 Euro. Ein Tarif ohne Teilleistungssystematik würde in diesem Fall gar nicht zahlen.
Zahlt die Versicherung bei einer TIA?
Nein. Transitorische ischämische Attacken sind in den Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Migräneerkrankungen. Versichert ist der neu aufgetretene Schlaganfall durch Durchblutungsstörung oder Blutung im Gehirn.
Wie lange müssen die neurologischen Ausfälle nach einem Schlaganfall anhalten?
Für die volle Versicherungssumme verlangen mehrere Tarife, dass mindestens eine definierte Einschränkung – Halbseitenlähmung, vollständiger Sprachverlust oder vollständiger Sehverlust auf mindestens einem Auge – länger als drei Monate ununterbrochen besteht. Die medizinische 24-Stunden-Grenze zur Abgrenzung von der TIA ist versicherungsrechtlich nicht maßgeblich.
Zahlt die Police auch für einen Bypass oder Stent?
Die Bypass-Operation ist in allen von uns geführten Katalogen eine eigenständige Position, allerdings mit präzisen operativen Voraussetzungen wie der Eröffnung von Brustkorb und Herzbeutel. Die Angioplastie beziehungsweise Stentimplantation ist nicht überall enthalten: Ein Tarif verlangt die Aufweitung von mindestens zwei jeweils zu über 70 Prozent verengten Herzkranzgefäßen, ein anderer führt sie als Teilleistungsposition.
Sind Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern versichert?
In der Regel nicht. Rhythmusstörungen finden sich nicht als eigenständige Katalogposition, es sei denn, sie führen zu einem Herzstillstand oder zur Implantation eines Defibrillators – beides ist in einzelnen Tarifen versichert. Vorhofflimmern ist zudem ein Risikofaktor, der bei der Antragstellung abgefragt wird.
Gibt es eine Wartezeit für Herzinfarkt und Schlaganfall?
Für diese beiden Diagnosen sieht zumindest ein Teil der Tarife keine Wartezeit vor. Wohl aber für interventionelle Positionen: Für Angioplastie und Bypass-Operation gelten bei der Nürnberger jeweils drei Monate ab Versicherungsbeginn, wobei bereits innerhalb der Frist aufgetretene Beschwerden den Anspruch ausschließen können. Die Gothaer sieht für einzelne schwere Krankheiten drei Monate ab Zahlung des ersten Beitrags vor.
Beeinflussen Bluthochdruck oder Cholesterin die Aufnahme?
Ja. Erhöhter Blutdruck, ungünstige Blutfettwerte, Diabetes, Nikotinkonsum und ein deutlich erhöhter BMI werden abgefragt. Je nach Ausprägung und medikamentöser Einstellung erfolgt die Annahme normal, mit Beitragszuschlag oder mit Ausschluss der kardiovaskulären Risiken.
Kann ich mich absichern, wenn Herzerkrankungen in der Familie vorliegen?
Eine familiäre Belastung führt nicht automatisch zur Ablehnung. Nach § 19 VVG müssen Sie nur die Fragen beantworten, die der Versicherer in Textform stellt; ob und in welchem Umfang die Familienanamnese abgefragt wird, hängt vom Antragsformular ab. Eine anonymisierte Risikovoranfrage schafft Klarheit, ohne einen Eintrag in der Auskunftsdatei zu riskieren.
Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt bei erfüllter Krankheitsdefinition eine Einmalleistung, unabhängig von Ihrer Arbeitsfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu in der Regel mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Gerade bei einem Infarkt mit guter Erholung greift die BU oft nicht – die Dread-Disease-Police schon.
Wie lange läuft eine solche Police?
Die Versicherungsdauer wird bei Vertragsabschluss vereinbart und endet zu einem festgelegten Endalter, häufig zwischen 65 und 67. Einzelne Tarife lassen deutlich längere Laufzeiten zu; Zurich bietet eine Verlängerungsoption bis zum Endalter 75 ohne erneute Gesundheitsprüfung, Gothaer Perikon auf Wunsch eine Absicherung bis Alter 100. Prüfen Sie, ob der Schutz mindestens bis zu Ihrem tatsächlichen Renteneintritt reicht.
Was passiert mit dem Vertrag nach einer Leistung?
Nach einer Vollleistung endet der Vertrag in der Regel; die Gothaer nennt dafür den Monatsersten nach dem Monat, in dem der Anspruch entstanden ist. Nach einer Teilleistung bleibt der Restschutz bestehen. Tarife mit Zweitschutz oder Multi-Pay-Option zahlen bei einer weiteren, anderen schweren Erkrankung erneut.
Was passiert, wenn ich den Vertrag kündige?
Bei einem reinen Risikotarif erhalten Sie keine Rückzahlung, da kein Kapital aufgebaut wird. Bei einem fondsgebundenen Tarif wie Gothaer Perikon besteht dagegen ein Rückkaufswert, der allerdings in den ersten Jahren deutlich unter der Summe der gezahlten Beiträge liegen kann.
Fazit: Herzinfarkt und Schlaganfall gezielt absichern
Herzinfarkt und Schlaganfall gehören zu den häufigsten schweren Erkrankungen in Deutschland und stehen in der Leistungspraxis der Versicherer bei Männern fast gleichauf mit Krebs. Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung bietet hier eine klare Leistungslogik: Erfüllt der Befund die vertragliche Definition, erhalten Sie eine frei verwendbare Einmalleistung – unabhängig davon, ob Sie in den Beruf zurückkehren.
Entscheidend ist jedoch, welche Schweregradschwelle der Tarif ansetzt und ob er bei leichteren Verläufen eine Teilleistung vorsieht. Ein Infarkt mit erhaltener Pumpfunktion oder ein Schlaganfall ohne bleibende neurologische Ausfälle führt sonst nicht zur vollen Summe. Prüfen Sie deshalb nicht die Anzahl der Krankheiten im Katalog, sondern die Definitionen von Herzinfarkt und Schlaganfall, die Teilleistungssystematik, die Wartezeiten der interventionellen Positionen und die Höhe Ihrer Versicherungssumme.
Und behalten Sie das Gesamtbild im Blick: Die Police ersetzt weder die Krankenversicherung noch die Berufsunfähigkeitsabsicherung und schon gar nicht die kardiologische Prävention. Sie ist ein finanzielles Auffangnetz für die Monate nach der Diagnose. Eine Gegenüberstellung der aktuellen Tarife finden Sie in unserer Tarifübersicht.
Erfahren Sie anonym und unverbindlich, in welcher Größenordnung sich eine Schwere-Krankheiten-Police mit Herzinfarkt- und Schlaganfall-Deckung für Sie bewegt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Deutsche Herzstiftung: Deutscher Herzbericht – Zahlen zu Herzinfarkt und koronarer Herzkrankheit
- Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe: Factsheets Schlaganfall in Deutschland
- Deutsche Rentenversicherung: Kennzahlen zur Erwerbsminderungsrente
- Bundesministerium der Justiz: § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes, § 62 SGB V – Belastungsgrenze und § 19 VVG – vorvertragliche Anzeigepflicht
- Versicherungsbedingungen und Produktinformationen der Anbieter Zurich Life Assurance plc, Canada Life Assurance Europe plc, Nürnberger Lebensversicherung AG und Gothaer Lebensversicherung AG
