Schwere Krankheiten Versicherung: Was sie leistet

Inhaltsverzeichnis

Eine schwere Erkrankung wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt wirft nicht nur medizinische Fragen auf. Sie bedroht schnell auch die finanzielle Stabilität. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwar die Behandlungskosten, doch Zuzahlungen, Fahrten, Haushaltshilfe, Umbaumaßnahmen oder ein Rückgang des Einkommens belasten die Haushaltskasse erheblich. Dieser Ratgeber erklärt, was eine Schwere-Krankheiten-Versicherung leistet, welche Diagnosen sie abdeckt, unter welchen Voraussetzungen sie zahlt und wie sie sich von anderen Policen unterscheidet. Sie erfahren außerdem, worauf beim Abschluss zu achten ist und für wen diese Absicherung tatsächlich sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prinzip: Die Police zahlt nach der gesicherten Diagnose einer im Vertrag definierten schweren Krankheit eine vereinbarte Kapitalsumme – unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten können.
  • Freie Verwendung: Das Geld ist zweckfrei und kann für Therapien, Umbauten, Haushaltshilfe oder die Tilgung von Krediten eingesetzt werden.
  • Leistungskatalog: Aktuelle Tarife am deutschen Markt decken je nach Anbieter rund 50 bis 75 Erkrankungen und Eingriffe ab.
  • Entscheidend ist der Schweregrad: Nicht jede Diagnose löst die volle Leistung aus; viele Tarife sehen für leichtere Verläufe Teilleistungen vor.
  • Fristen: Für einzelne Diagnosen gelten Wartezeiten von drei bis sechs Monaten ab Vertragsbeginn, dazu eine Überlebensfrist von je nach Tarif rund 10 bis 28 Tagen nach der Diagnose.
  • Verhältnis zur BU: Die Police ergänzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ersetzt sie aber nicht – psychische Erkrankungen und Rückenleiden fehlen in den Katalogen.

Das Grundprinzip: Was ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung?

Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, international als Dread Disease oder Critical Illness Insurance bekannt, ist eine Risikoversicherung, die bei der gesicherten Diagnose bestimmter schwerwiegender Erkrankungen eine vereinbarte Kapitalleistung auszahlt. Sie gehört zur privaten Vorsorge, unterscheidet sich aber grundlegend von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Anders als diese erstattet sie keine Arztrechnungen und keine Krankenhausbehandlungen. Sie zahlt stattdessen eine vorab festgelegte Summe an die versicherte Person beziehungsweise die bezugsberechtigte Person. Der entscheidende Punkt ist die Zweckfreiheit: Sie können das Geld verwenden, wie Sie es für richtig halten – für einen barrierefreien Umbau, für Therapien über die Regelversorgung hinaus oder zum Ausgleich einer Einkommenslücke, wenn die Erwerbstätigkeit vorübergehend ruht.

Entstanden ist dieses Modell nicht in den USA, sondern in Südafrika: 1983 brachte der Lebensversicherer Crusader Life die erste Police dieser Art auf den Markt, entwickelt gemeinsam mit dem Herzchirurgen Marius Barnard. Von dort gelangte das Konzept Mitte der 1980er Jahre nach Großbritannien, wo sich der Begriff Critical Illness Insurance durchsetzte, und ab Mitte der 1990er Jahre in die USA. Die ausführliche Entwicklung zeichnet unser Beitrag zur Geschichte der Dread-Disease-Versicherung nach; was hinter dem englischen Begriff steckt, erklärt der Ratgeber zur Bedeutung von Dread Disease.

In Deutschland ist die Police rechtlich meist als Lebensversicherung ausgestaltet – überwiegend als eigenständige Risikoversicherung, bei einzelnen Anbietern fondsgebunden. Es gilt das Versicherungsvertragsgesetz, die Anbieter unterliegen der Aufsicht der BaFin. Einen verbindlichen Branchenstandard für die Krankheitsdefinitionen gibt es hierzulande allerdings nicht: Jeder Versicherer formuliert seinen Katalog selbst.

Ein zentraler Vorteil liegt in der Planungssicherheit nach der Diagnose. Während eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüft, ob der zuletzt ausgeübte Beruf dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist, knüpft die Schwere-Krankheiten-Versicherung allein an die Diagnose und den vertraglich definierten Schweregrad an. Zwischen Diagnose und Auszahlung liegen allerdings die Überlebensfrist und die Leistungsprüfung – die Zahlung erfolgt also nicht am Tag der Diagnose, aber ohne den langwierigen Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit.

Vertragslaufzeit und Beitrag richten sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Raucherstatus und gewählter Versicherungssumme. Viele Anbieter bieten Beitrags- und Leistungsdynamiken sowie Nachversicherungsgarantien an, mit denen sich der Schutz zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lässt. Wann eine solche Police sinnvoll ist, hängt deshalb stets von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Einen Einstieg in den Vergleich bietet unsere Tarifübersicht, weitere Hintergründe finden Sie auf unserer Startseite.

Welche Krankheiten deckt die Schwere-Krankheiten-Versicherung ab?

Der sogenannte Leistungskatalog definiert, bei welchen Erkrankungen die Police greift. Jede Gesellschaft legt ihn selbst fest, weshalb sich die Angebote am Markt deutlich unterscheiden. Grundsätzlich lassen sich ein Kernbestand und erweiterte Kataloge unterscheiden: Die Kernkrankheiten finden sich in fast jedem Vertrag, Zusatzkataloge ergänzen Frühstadien und seltenere Diagnosen.

Zum Kernbestand zählen bösartige Tumorerkrankungen, der Herzinfarkt, der Schlaganfall sowie Eingriffe am Herzen wie die Bypass-Operation oder der Ersatz einer Herzklappe. Ebenfalls regelmäßig enthalten sind Multiple Sklerose mit neurologischen Einschränkungen, die fortgeschrittene Parkinson-Krankheit und die fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit. Je nach Anbieter kommen Nierenversagen mit Dialysepflicht, Transplantationen großer Organe, Blindheit, Taubheit, der Verlust der Sprache, schwere Verbrennungen, Koma, Querschnittslähmung, bakterielle Meningitis oder die schwere rheumatoide Arthritis hinzu. Einen vollständigen Überblick gibt der Ratgeber Welche Krankheiten zahlt die Police?, ergänzt um die selteneren versicherten Diagnosen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Verdacht und gesicherter Diagnose. Die Leistung setzt den eindeutigen Nachweis durch einen qualifizierten Facharzt voraus. Bei Krebs verlangen die Bedingungen praktisch immer einen histopathologischen Befund und ein invasiv wachsendes Stadium oder – je nach Tarifsystematik – die medizinische Notwendigkeit einer bestimmten Therapie. Vorstufen wie das Carcinoma in situ und die meisten Hautkrebsformen außer dem malignen Melanom sind dagegen regelmäßig ausgeschlossen oder nur als Teilleistung gedeckt. Ein Nachweis allein über eine Liquid Biopsy ohne Gewebebefund genügt in der Regel nicht.

Auch beim Herzinfarkt entscheidet die Definition. Anerkannte medizinische Standards – etwa die universelle Definition des Myokardinfarkts, zu der die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie Fachinformationen veröffentlicht – verlangen typische Symptome, EKG-Veränderungen und einen Anstieg herzspezifischer Marker wie Troponin. Einzelne Tarife fordern für die volle Leistung zusätzlich einen bleibenden Funktionsverlust des Herzens und zahlen ohne diesen Nachweis eine Teilsumme. Hintergründe liefern unsere Beiträge zum Troponin-Test und zur Absicherung von Herzinfarkt und Schlaganfall. Beim Schlaganfall stellen moderne Bedingungen auf bleibende Folgen ab; eine vorübergehende Durchblutungsstörung (TIA) löst in der Regel keine Leistung aus.

Deshalb ist die Frage, wie Sie Brustkrebs frühzeitig erkennen, auch versicherungsrechtlich relevant: Eine frühe Abklärung verkürzt den Weg zur gesicherten Diagnose und damit zu den nötigen Befunden. Ebenso helfen Informationen zur Diagnosefindung, um zu verstehen, welche Angaben der Versicherer benötigt. Ein verbreitetes Missverständnis gehört an dieser Stelle korrigiert: Nicht die Prognose oder die Heilungschancen entscheiden über die Leistung, sondern das im Vertrag definierte Stadium beziehungsweise der geforderte Schweregrad. Wer sich medizinisch vertiefen möchte, findet beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums fundierte Informationen; Zahlen zur Häufigkeit veröffentlicht das Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut.

Vergleich: Basis- und erweiterter Krankheitskatalog
Kategorie Beispiele für abgedeckte Erkrankungen Besonderheit
Kernkrankheiten Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bypass- und Herzklappenoperation in fast allen Tarifen enthalten, jeweils mit definiertem Schweregrad
Neurologie Multiple Sklerose, fortgeschrittene Alzheimer- und Parkinson-Krankheit, Motoneuronerkrankungen meist fachärztliche Diagnose plus dauerhafte Einschränkung erforderlich
Organe und Transplantation Nierenversagen, fortgeschrittene Leber- und Lungenerkrankung, Organ- und Knochenmarktransplantation je nach Tarif genügt bereits die nachgewiesene Notwendigkeit der Transplantation
Weitere schwere Ereignisse schwere Verbrennungen, Koma, Blindheit, Taubheit, Verlust von Gliedmaßen, rheumatoide Arthritis objektivierte Funktionsausfälle, teils mit Mindestschwellen wie 20 Prozent der Körperoberfläche
Erweiterte Kataloge und Teilleistungen Carcinoma in situ, duktales Mammakarzinom in situ, niedrig-maligne Prostatakarzinome, Angioplastie oft nur als Zusatzbaustein oder mit reduzierter Leistung, teils mit sechsmonatiger Wartezeit
Typische Ausschlüsse psychische Erkrankungen, Rückenleiden, Verdachtsdiagnosen, TIA, Angina pectoris hier greift statt der Police die Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche Kriterien im Einzelnen gelten, erklärt der Ratgeber Was zählt als schwere Krankheit?. Vertiefend zu einzelnen Diagnosegruppen: Krebs, Multiple Sklerose und Parkinson sowie Demenz und Alzheimer.

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Wann und wie zahlt die Police?

Die zentrale Frage für Betroffene lautet: Wann genau zahlt die Versicherung? Die Antwort ist im Kern einfach, aber präziser, als es oft dargestellt wird. Vier Voraussetzungen müssen zusammenkommen:

  1. Gesicherte Diagnose einer im Vertrag aufgeführten Erkrankung durch einen qualifizierten Facharzt, belegt durch Befunde.
  2. Erreichter Schweregrad nach den vertraglichen Kriterien – etwa Stadium, Messwert, Funktionsverlust oder Therapienotwendigkeit.
  3. Abgelaufene Wartezeit, sofern für diese Diagnose eine vorgesehen ist.
  4. Eingehaltene Überlebensfrist von je nach Tarif rund 10 bis 28 Tagen nach der Diagnose.

Ein Krankenhausaufenthalt, eine Operation oder eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit sind dagegen nicht erforderlich. Genau das unterscheidet die Police von der Berufsunfähigkeitsversicherung, die erst bei voraussichtlich dauerhafter Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent leistet, und von der Krankenversicherung, die nur Behandlungs- und Reha-Kosten übernimmt. Den systematischen Vergleich finden Sie unter BU vs. Schwere-Krankheiten-Versicherung; die genauen Fristen erklärt der Beitrag zu Karenzzeit, Wartezeit und Überlebensklausel.

Wie hoch fällt die Leistung aus?

Die Versicherungssumme vereinbaren Sie vor Abschluss. Marktüblich sind Größenordnungen zwischen rund 25.000 und 300.000 Euro; höhere Summen sind möglich, erfordern aber eine entsprechende finanzielle Begründung und eine ausführlichere Risikoprüfung. Die in manchen Ratgebern genannten siebenstelligen Beträge sind im deutschen Privatkundengeschäft die absolute Ausnahme.

Viele Tarife arbeiten mit gestaffelten Leistungen: Erreicht eine Erkrankung den geforderten Schweregrad nicht, greift eine Teilleistung, häufig 25.000 Euro oder 50 Prozent der Versicherungssumme, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Typische Anlässe sind ein Herzinfarkt ohne bleibende Herzleistungsschwäche oder eine früh erkannte, operativ entfernte Krebserkrankung. Daneben regeln moderne Bedingungen den zweiten Leistungsfall: Bei Gruppenmodellen bleibt der Schutz nach einer anerkannten Leistung für andere Krankheitsgruppen bestehen, oft in reduzierter Höhe. Details dazu im Beitrag zur Mehrfachleistung und Second-Event-Lösung.

Ein häufig übersehener Punkt: In vielen Tarifen sind eigene Kinder beitragsfrei mitversichert, meist mit einem Teil der Versicherungssumme und einer Obergrenze im Bereich von 25.000 Euro.

Ablauf der Leistungsprüfung

Nach Einreichung der Diagnoseunterlagen prüft der Versicherer den Leistungsfall. Benötigt werden regelmäßig Facharzt- und Entlassungsberichte, histopathologische Befunde und je nach Diagnose EKG- oder Laborwerte. Liegen die Unterlagen vollständig vor, dauert die Prüfung häufig nur wenige Wochen; Rückfragen bei behandelnden Ärzten oder fehlende Schweigepflichtentbindungen können den Vorgang deutlich verlängern. Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, beschreibt der Ratgeber zur Auszahlung im Leistungsfall.

Die Kapitalleistung schafft Spielraum für Entscheidungen – etwa zwischen wohnortnaher Standardtherapie und einem spezialisierten Zentrum, für Fahrt- und Übernachtungskosten oder für eine Haushaltshilfe. Wie groß die Lücke ist, die gesetzliche Leistungen offenlassen, zeigt unser Beitrag zur Versorgungslücke bei schwerer Krankheit.

Einige Anbieter ergänzen den Schutz um Assistance-Bausteine wie eine ärztliche Zweitmeinung, Unterstützung bei der Kliniksuche oder psychoonkologische Begleitung. Diese Leistungen unterscheiden sich stark und ersetzen weder eine Reha- noch eine Pflegezusatzversicherung.

Steuerliche Einordnung

Bei privat abgeschlossenen Verträgen ist die Kapitalleistung in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig. Anders kann es aussehen, wenn ein Unternehmen Versicherungsnehmer ist – etwa bei der Absicherung über die GmbH – oder wenn Versicherungsnehmer und begünstigte Person auseinanderfallen. Einen Einstieg bietet der Beitrag Schwere-Krankheiten-Versicherung steuerlich absetzen; die konkrete Einordnung gehört in die Hand eines Steuerberaters.

Für wen ist die Absicherung sinnvoll?

Nicht jede Person braucht eine Schwere-Krankheiten-Versicherung. Ehrliche Beratung beginnt mit einem realistischen Blick auf die eigene Lage. Besonders geeignet ist die Police für:

  • Menschen ohne ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung, etwa wegen des Berufs oder wegen Vorerkrankungen im Bereich Psyche oder Rücken
  • Selbstständige und Freiberufler, die keine Entgeltfortzahlung erhalten und deren Betriebskosten weiterlaufen
  • Familien mit laufender Immobilienfinanzierung, bei denen eine Kapitalsumme die Restschuld spürbar senken kann
  • Alleinerziehende und Alleinverdienende, deren Haushalt auf einem Einkommen beruht
  • Geschäftsführer und Schlüsselkräfte, deren Ausfall ein Unternehmen unmittelbar trifft

Wer Angehörige pflegt, weiß, wie schnell Rücklagen schmelzen, wenn das Einkommen sinkt und gleichzeitig Hilfe im Haushalt nötig wird. Auch bei fortgeschrittenen Erkrankungen, etwa mit Metastasenbildung, steigen Betreuungs- und Behandlungskosten deutlich.

Es gibt aber Situationen, in denen andere Prioritäten sinnvoller sind. Besteht bereits eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung mit ausreichender Rentenhöhe, ergänzt um ein Krankentagegeld, verringert sich der Bedarf an einer zusätzlichen Diagnoseabsicherung. Ebenso sollten Sie die Police nicht auf Kosten einer angespannten Haushaltslage abschließen: Der Beitrag muss auch in schlechten Monaten tragbar bleiben, sonst verlieren Sie den Schutz genau dann, wenn ein Neuabschluss teurer oder gar nicht mehr möglich wäre. Die offene Abwägung finden Sie unter Vor- und Nachteile im ehrlichen Überblick.

Jüngere Menschen erhalten in der Regel deutlich günstigere Beiträge. Gerade hier lohnt der Abgleich: Wäre das Geld in einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder im Aufbau einer Rücklage besser eingesetzt? Häufig ist eine Kombination mehrerer Bausteine sinnvoller als ein isolierter Abschluss – die Berufsunfähigkeitsversicherung als Basis, die Schwere-Krankheiten-Versicherung für den Kapitalbedarf nach der Diagnose.

Auch die Familienanamnese spielt eine Rolle. Häufen sich in der Verwandtschaft bestimmte Erkrankungen, lässt sich der Schutz zwar nicht auf einzelne Diagnosen zuschneiden – die Kataloge sind fest vorgegeben –, wohl aber gezielt danach auswählen, wie fair und nachvollziehbar genau diese Diagnosen definiert sind. Erbliche Risikofaktoren gehören ins Beratungsgespräch, weil sie Annahme und Beitrag beeinflussen können. Die Phase der Nachsorge und des Rückfallschutzes bindet zudem langfristig Ressourcen.

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Was kostet der Schutz?

Der Beitrag hängt vor allem von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Raucherstatus, Laufzeit und Versicherungssumme ab. Zur Orientierung veröffentlichen die Anbieter eigene Beispielrechnungen. Canada Life nennt in seinen Produktunterlagen (Stand 11/2025) etwa folgende Größenordnungen:

  • 30 Jahre, Nichtraucher, 20 Jahre Laufzeit, Versicherungssumme rund 33.000 Euro: etwa 15 Euro monatlich
  • junge Familie, 33 und 30 Jahre, zwei Kinder, rund 51.000 Euro je Elternteil: etwa 50 Euro monatlich gesamt
  • Geschäftsführer oder Selbstständiger, 35 Jahre, Nichtraucher, 100.000 Euro bis Alter 67: rund 54 Euro monatlich

Das sind Beispielrechnungen des Anbieters, keine individuellen Angebote – Ihr Beitrag kann je nach Gesundheitsangaben und Tarifwahl abweichen. Die Preistreiber im Einzelnen erläutern unsere Beiträge zu den Kosten und den Kostenfaktoren. Wie Sie die passende Höhe ermitteln, zeigt der Ratgeber zur Versicherungssumme; ob eine Einmalzahlung oder eine Rentenlösung besser passt, klärt der Vergleich Einmalleistung oder Rente.

Das sollten Sie beim Abschluss beachten

Die Auswahl eines Tarifs erfordert mehr als den Blick auf den Preis. Zwar gilt: Je breiter der Katalog, desto umfangreicher der Schutz – entscheidend ist aber die Qualität der Definitionen. Ein Tarif, der zahlreiche seltene Krankheiten auflistet, die häufigen Diagnosen jedoch eng definiert, verspricht mehr Sicherheit, als er liefert.

Prüfen Sie deshalb gezielt die Leistungsdefinitionen: Wie ist der Herzinfarkt definiert? Ab welchem Stadium zahlt die Police bei Krebs, und gibt es eine Teilleistung für Frühformen? Welche Folgen müssen nach einem Schlaganfall wie lange bestehen? Die Formulierungen sollten auch für Laien nachvollziehbar sein. Unklare Klauseln sind ein Warnsignal, denn im Leistungsfall entscheiden genau diese Sätze. Hilfestellung gibt der Beitrag Vertragsbedingungen verstehen.

Wartezeiten und Ausschlüsse gehören zu den kritischen Bestandteilen. Anders als oft dargestellt gilt keine pauschale Wartezeit für alle Diagnosen: Üblich sind drei Monate für einzelne Positionen wie die Angioplastie und sechs Monate für Krebs. Wird die Versicherungssumme später erhöht, beginnt die Wartezeit für den erhöhten Teil erneut. Vorerkrankungen können individuell ausgeschlossen oder mit einem Risikozuschlag belegt werden.

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Nach § 19 VVG kann der Versicherer bei einer Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten; bei arglistiger Täuschung kommt die Anfechtung hinzu – in beiden Fällen droht der Verlust des Schutzes. Wer unsicher ist, klärt die Annahmechancen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage; welche Grenzen Angebote ohne Gesundheitsprüfung haben, lesen Sie im entsprechenden Beitrag.

Fragen Sie außerdem nach Beitragsstabilität und Anpassungsoptionen: Lässt sich die Versicherungssumme zu bestimmten Anlässen – Heirat, Geburt, Immobilienkauf – ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen? Gibt es eine Beitrags- und Leistungsdynamik, und passt sie zu Ihrer Planung? Bei fondsgebundenen Tarifen sollten Sie zusätzlich verstehen, wie sich die Wertentwicklung auf den langfristigen Beitrag auswirkt.

Ein Hinweis zu Wechselgedanken: Ein späterer Anbieterwechsel bedeutet praktisch immer einen Neuabschluss mit neuer Gesundheitsprüfung zum dann erreichten Alter. Eine Überführung bestehender Verträge in einen anderen Tarif ist die Ausnahme. Reine Risikoversicherungen bauen zudem keinen Rückkaufswert auf – eine Kündigung beendet den Schutz, ohne dass Beiträge zurückfließen.

Checkliste für den Tarifvergleich

  1. Wie sind Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall definiert?
  2. Gibt es Teilleistungen, und wie hoch fallen sie aus?
  3. Bleibt der Schutz nach einer ersten Leistung für andere Krankheitsgruppen bestehen?
  4. Welche Wartezeiten gelten, wie lang ist die Überlebensfrist?
  5. Sind Kinder mitversichert, und in welcher Höhe?
  6. Gibt es eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung?
  7. Passt die Versicherungssumme zu Fixkosten, Restschuld und geplanter Überbrückungszeit?
  8. Wie fügt sich der Tarif neben einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung ein?

Die Tarife im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt, wie unterschiedlich die Anbieter ihre Kataloge aufbauen. Den vollständigen Vergleich aller von uns berücksichtigten Tarife finden Sie in der Tarifübersicht.

Tarifansätze im Vergleich (Auszug; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen)
Tarif Umfang Besonderheit
Canada Life Schwere Krankheiten Vorsorge 55 Krankheiten in sechs Gruppen optionaler erweiterter Krankheitenkatalog für Frühstadien, Multi-Pay-Option, Kinder automatisch mitversichert
Gothaer Perikon mindestens 50 schwere Krankheiten fondsgebundene Risikoabsicherung, Demenz ohne Altersbegrenzung während der Vertragslaufzeit, eigene Kinder mit einem Drittel der Versicherungssumme (höchstens 25.000 Euro) mitversichert
Nürnberger Ernstfallschutz mehr als 50 schwere Erkrankungen therapiebezogene Krebsdefinition mit Teilsumme, Herztransplantation bereits bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit
Zurich Eagle Star Krankheits-Schutzbrief 75 Erkrankungen und Eingriffe umfangreiches Teilleistungssystem, Teilleistung bis 25.000 Euro je Versicherungsfall, integrierter Todesfallschutz
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Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die Schwere-Krankheiten-Versicherung von der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt nach der gesicherten Diagnose einer definierten Erkrankung eine einmalige Kapitalleistung – auch dann, wenn Sie weiterarbeiten können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können; sie setzt keine Arbeitsunfähigkeit, sondern Berufsunfähigkeit voraus. Beide Bausteine ergänzen sich.

Welche Krankheiten sind im Standard enthalten?

Fast jeder Tarif deckt Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Eingriffe am Herzen wie Bypass- oder Herzklappenoperationen ab. Häufig kommen Multiple Sklerose, fortgeschrittene Parkinson- und Alzheimer-Krankheit, Nierenversagen, Organtransplantationen, Blindheit, Taubheit oder Koma hinzu. Der genaue Umfang variiert je nach Anbieter zwischen rund 50 und 75 Positionen.

Ist Brustkrebs immer abgedeckt?

Brustkrebs ist in den Katalogen enthalten, aber nicht jedes Stadium löst die volle Leistung aus. Verlangt wird in der Regel ein histopathologisch gesicherter, invasiv wachsender Tumor ab einem definierten Stadium oder eine bestimmte Therapienotwendigkeit. Für ein duktales Carcinoma in situ sehen manche Tarife eine Teilleistung oder einen Zusatzbaustein vor, teils mit sechsmonatiger Wartezeit.

Löst auch ein gutartiger Tumor eine Leistung aus?

Das hängt vom Tarif und vom Organ ab. Gutartige Tumoren allgemein sind nicht versichert, ein gutartiger Gehirn- oder Rückenmarkstumor steht jedoch in mehreren aktuellen Tarifen im Hauptkatalog – meist mit der Voraussetzung, dass er lebensbedrohlich ist oder bleibende neurologische Folgen hinterlässt. Bei anderen Anbietern gehört er in einen Zusatzbaustein.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Orientieren Sie sich an Ihren finanziellen Verpflichtungen. Bewährt hat sich die Rechnung: monatliche Lücke mal geplanter Überbrückungszeitraum, meist 24 Monate, zuzüglich Einmalbedarf wie Restschuld oder geplantem Umbau. Für Angestellte ergeben sich daraus häufig Summen im mittleren fünfstelligen Bereich, für Selbstständige deutlich mehr.

Gibt es eine Wartezeit?

Nicht pauschal, aber für einzelne Diagnosen. Üblich sind drei Monate etwa für die Angioplastie am Herzen und sechs Monate für Krebs. Tritt die Erkrankung innerhalb der Wartezeit auf, besteht kein Anspruch. Bei einer späteren Erhöhung der Versicherungssumme läuft die Wartezeit für den erhöhten Teil erneut.

Was ist die Überlebensfrist?

Sie beginnt mit der gesicherten Diagnose und liegt je nach Tarif bei rund 10 bis 28 Tagen. Sie grenzt die Leistung bei schwerer Krankheit von der Todesfallleistung ab: Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser Frist, zahlen manche Tarife stattdessen die vereinbarte Todesfallsumme.

Wie lange dauert die Auszahlung nach der Diagnose?

Nach Ablauf der Überlebensfrist prüft der Versicherer die eingereichten Unterlagen. Liegen alle Befunde vollständig vor, ist die Prüfung häufig in wenigen Wochen abgeschlossen. Rückfragen bei behandelnden Ärzten oder fehlende Schweigepflichtentbindungen können den Vorgang verlängern.

Zahlt die Police auch bei einer zweiten Erkrankung?

Das hängt vom Tarif ab. Klassische Verträge enden mit der ersten anerkannten Leistung. Tarife mit Gruppenmodell oder Mehrfachleistung halten den Schutz für andere Krankheitsgruppen aufrecht, häufig in reduzierter Höhe. Wer mit einem zweiten Leistungsfall rechnet, sollte gezielt darauf achten.

Sind Kinder mitversichert?

In vielen Tarifen ja, und zwar ohne zusätzlichen Beitrag. Üblich ist ein Teil der Versicherungssumme – etwa ein Drittel – mit einer Obergrenze im Bereich von 25.000 Euro. Für Kinder gelten meist eigene Wartezeiten und Einschränkungen, die im Bedingungswerk beschrieben sind.

Ist die Auszahlung steuerpflichtig?

Bei privat abgeschlossenen Verträgen ist die Kapitalleistung in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig. Bei betrieblichen Gestaltungen oder abweichender Bezugsberechtigung kann die Bewertung anders ausfallen. Klären Sie die konkrete Einordnung mit Ihrem Steuerberater.

Kann ich die Police auch im höheren Alter abschließen?

Ein Abschluss ist auch später möglich, die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter aber deutlich, und die Gesundheitsprüfung fällt strenger aus. Vorerkrankungen führen häufiger zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder zur Ablehnung. Wer früh abschließt, sichert sich günstigere Konditionen und den Schutz vor späteren gesundheitlichen Einschränkungen.

Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Bei anhaltenden Zahlungsrückständen kann der Versicherer den Vertrag beenden. Reine Risikoversicherungen bauen keinen Rückkaufswert auf, sodass eine Kündigung den Schutz ohne Rückzahlung beendet. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Versicherer: Eine Reduzierung der Versicherungssumme oder eine Beitragsfreistellung ist je nach Tarif die bessere Alternative zur Kündigung.

Fazit: Ein gezielter Schutzbaustein, kein Rundumschutz

Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung bietet einen klaren Mechanismus: Die gesicherte Diagnose einer definierten Erkrankung im geforderten Schweregrad löst eine vereinbarte Kapitalleistung aus. Sie eignet sich besonders dann, wenn Sie ein finanzielles Polster für den Ernstfall brauchen und bestehende Absicherungen Lücken lassen. Der Schutz ist zweckfrei und kann neben Behandlungskosten auch den Haushalt, die Immobilienfinanzierung oder eine berufliche Neuorientierung stabilisieren.

Zugleich ersetzt die Police weder eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung noch die Krankenversicherung. Ihr Wert hängt maßgeblich vom Katalog und von den Leistungsdefinitionen ab – und davon, ob die Versicherungssumme zur tatsächlichen Lücke passt. Lassen Sie sich vor dem Abschluss zeigen, welcher Tarif zu Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Familiensituation passt. Nur dann wird aus der Police ein wirksames Netz für den Ernstfall.

Welche Absicherung passt zu Ihnen?

In einer kostenlosen Erstberatung klären wir, ob und in welcher Form eine Schwere-Krankheiten-Versicherung für Ihre Lebenssituation sinnvoll ist.

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische, steuerliche oder versicherungsspezifische Beratung. Genannte Beiträge sind Beispielrechnungen der Anbieter; maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Stand: September 2026.