Sie leben mit einer behandelten Herzerkrankung, mit Diabetes oder mit einem operierten Bandscheibenvorfall und befürchten, dass umfangreiche Gesundheitsfragen oder ein Arztbesuch den Abschluss einer Schwere-Krankheiten-Versicherung verhindern? Damit sind Sie nicht allein. Viele Verbraucher schätzen den finanziellen Rückhalt bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, scheuen aber die medizinische Risikoprüfung.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen vier realistische Wege zu einer Dread-Disease-Absicherung ohne oder mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen. Sie erfahren, welche Optionen am deutschen Markt tatsächlich existieren, wo die finanziellen und leistungsrechtlichen Grenzen liegen, welche Angebote mit dem Versprechen „ohne Gesundheitsprüfung“ etwas ganz anderes verkaufen und für wen sich dieser Sonderweg wirklich lohnt. Alle genannten Tarifdetails stammen aus den aktuellen Bedingungswerken; maßgeblich ist stets Ihr eigener Vertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung ohne jede Gesundheitsfrage ist im deutschen Einzelgeschäft die absolute Ausnahme. Realistisch sind vereinfachte Fragen, Kollektivlösungen und Optionen in bestehenden Verträgen.
- Vier Wege führen zum Ziel: vereinfachte Gesundheitsfragen, die betriebliche Gruppenversicherung, Tarife mit reduziertem Prüfumfang und – am häufigsten übersehen – Erhöhungsrechte in einem bereits bestehenden Vertrag.
- Der Preis des vereinfachten Zugangs sind niedrigere Versicherungssummen, längere Wartezeiten, engere Leistungskataloge und meist höhere Beiträge.
- Auch wenige Fragen sind rechtlich bindend: Falsche Angaben können nach §§ 19 bis 22 VVG zum Rücktritt, zur Vertragsanpassung oder bei Arglist zur Anfechtung führen.
- Wer Vorerkrankungen hat, sollte vor jedem Antrag die anonyme Risikovoranfrage nutzen. Häufig ist ein regulärer Tarif mit Zuschlag besser als ein vereinfachter Tarif mit gedeckelter Summe.
- Vorsicht bei Werbung mit „Annahmegarantie“: Dahinter stehen meist Sterbegeld- oder Unfallpolicen, keine Dread-Disease-Absicherung.
Warum die meisten Anbieter Gesundheitsfragen stellen
Versicherer müssen das Leistungsrisiko ihrer Tarife kalkulierbar halten. Ohne Kenntnis Ihres Gesundheitszustands lässt sich nicht einschätzen, ob eine schwere Erkrankung bereits vorliegt oder absehbar ist. Deshalb gehört die medizinische Risikoprüfung beim klassischen Individualtarif zum Standard: Sie beantworten einen Fragebogen zu Vorerkrankungen, Behandlungen und Medikamenten, und bei Unklarheiten fordert der Versicherer ärztliche Unterlagen oder einen ergänzenden Arztbericht an. Welche Fragen üblich sind, zeigt unser Ratgeber zu den Gesundheitsfragen beim Antrag.
Diese Prüfung schützt die Versichertengemeinschaft. Sie verhindert, dass bereits erkrankte Personen zulasten aller übrigen Versicherten Leistungen beziehen – Fachleute sprechen von Antiselektion, die der Versicherer durch Risikoauswahl begrenzt. Wer gesund ist, erhält in der Regel den günstigsten Beitrag und die höchste mögliche Versicherungssumme. Wer Vorerkrankungen mitbringt, muss mit Zuschlag, Leistungsausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung rechnen. Mehr zur grundsätzlichen Bedeutung von Dread Disease und zur Abgrenzung von anderen Policen lesen Sie in unserem Grundlagenratgeber.
Was als schwere Krankheit gilt, unterscheidet sich zwischen den Tarifen erheblich. Entscheidend sind nicht Diagnosenamen, sondern die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schweregradkriterien; der Versicherungsschein verweist lediglich auf das jeweils vereinbarte Bedingungswerk. Im Ratgeber zur Definition einer schweren Krankheit lesen Sie, welche Kriterien typischerweise gelten.
Was „ohne Gesundheitsprüfung“ im deutschen Markt wirklich bedeutet
Hier lohnt sich Ehrlichkeit, denn die Suchanfrage verspricht mehr, als der Markt hergibt. Eine echte Dread-Disease-Police, die einer erwachsenen Einzelperson ohne jede Gesundheitsangabe verkauft wird, existiert in Deutschland praktisch nicht. Der Grund liegt in der Produktlogik: Die Police zahlt eine Kapitalsumme bei Diagnose einer definierten schweren Krankheit. Ohne jede Frage könnte sie am Tag nach der Diagnose abgeschlossen werden, und kein Kollektiv könnte das tragen.
Wo mit „ohne Gesundheitsprüfung“ oder „Annahmegarantie“ geworben wird, handelt es sich fast immer um andere Produktgattungen, deren Leistungsauslöser mit Dread Disease wenig zu tun haben; worauf dabei zu achten ist, beschreibt der Abschnitt weiter unten. Prüfen Sie deshalb immer, welche Ereignisse tatsächlich versichert sind, und vergleichen Sie sie mit unserer Übersicht dazu, welche Krankheiten eine Dread-Disease-Police zahlt.
Realistisch ist der Verzicht auf die volle Risikoprüfung in vier Konstellationen, die dieser Ratgeber der Reihe nach behandelt. Sie unterscheiden sich in Zugang, Kosten und vor allem in der Höhe der erreichbaren Absicherung.
Dread Disease ohne Gesundheitsfragen: vier realistische Wege
Der erste Weg führt über vereinfachte Annahmerichtlinien. Sie beantworten nur wenige zentrale Ja-Nein-Fragen, etwa nach schweren Erkrankungen der zurückliegenden Jahre, nach aktueller Arbeitsunfähigkeit oder nach geplanten stationären Behandlungen. Wer alles verneinen kann, erhält die Zusage oft innerhalb weniger Tage, ohne Formularmarathon und ohne ärztliches Attest.
Der zweite Weg ist die betriebliche Gruppenversicherung. Ihr Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag für die Belegschaft oder für definierte Mitarbeitergruppen. Weil der Versicherer das Kollektivrisiko bewertet und nicht Ihr persönliches, entfällt die individuelle Gesundheitsprüfung bis zu einer vereinbarten Höchstsumme weitgehend. Eine Versorgungslücke lässt sich so ohne individuelle Risikoprüfung zumindest teilweise schließen.
Der dritte Weg sind Individualtarife mit reduziertem Prüfumfang. Einzelne Anbieter verzichten bis zu einer festen Versicherungssumme oder bis zu einer Altersgrenze auf einen Teil der Fragen. Dafür verlangen sie längere Wartezeiten, engere Kataloge oder höhere Beiträge. Diese Kompromisse sind der Preis für den vereinfachten Einstieg.
Der vierte Weg wird am häufigsten übersehen und ist für viele der wertvollste: Erhöhungsrechte in einem bereits bestehenden Vertrag. Nachversicherungsgarantien, Dynamiken und Verlängerungsoptionen erlauben es, den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung auszubauen, auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit Vertragsschluss verändert hat. Eine Grenze gibt es allerdings, und sie steht in den Bedingungen. Diesem Weg ist weiter unten ein eigener Abschnitt mit den konkreten Regelungen der vier großen Anbieter gewidmet.
| Merkmal | Standard-Tarif | Vereinfachte Gesundheitsprüfung | Betriebliche Gruppenversicherung | Option im bestehenden Vertrag |
|---|---|---|---|---|
| Form der Gesundheitsprüfung | Umfangreicher Fragebogen | Wenige zentrale Ja-Nein-Fragen | Kollektivprüfung statt Einzelprüfung | Keine erneute Prüfung innerhalb der Optionsgrenzen |
| Ärztliche Unterlagen | Nur bei Unklarheiten | Nur im Ausnahmefall | In der Regel nicht | Nein |
| Versicherungssumme | Flexibel wählbar, oft sechsstellig | Meist gedeckelt | Häufig an das Bruttogehalt gekoppelt | Begrenzt auf die tariflichen Erhöhungsgrenzen |
| Wartezeit | Nur für einzelne Krankheiten | Oft länger oder für mehr Krankheiten | Kurz bis mittel | Beginnt für den Erhöhungsbetrag in der Regel neu |
| Beitrag | Risikogerecht kalkuliert | Meist mit Sicherheitsaufschlag | Günstig oder arbeitgeberfinanziert | Konditionen des Ursprungsvertrags, inklusive vereinbarter Zuschläge |
| Typische Zielgruppe | Gesunde Antragsteller | Leichte oder länger zurückliegende Vorerkrankungen | Angestellte in Unternehmen mit Benefit-Programm | Bereits Versicherte ohne eingetretenen Leistungsfall |

In einer kostenlosen Erstberatung klären wir, ob eine Schwere-Krankheiten-Versicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung für Ihre Lebenssituation sinnvoll ist.
Vereinfachte Gesundheitsprüfung: wenige Fragen, keine Untersuchung
Der Begriff „vereinfachte Gesundheitsprüfung“ klingt entspannter, als er rechtlich ist. Sie beantworten weniger Fragen, aber jede einzelne ist verbindlich. Nach § 19 VVG müssen Sie alle Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen. Verletzen Sie diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschuldensgrad vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen; rückwirkend wirkt eine Anpassung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei einfacher Fahrlässigkeit dagegen für die Zukunft. Die Fristen für diese Rechte regelt § 21 VVG: einen Monat ab Kenntnis der Pflichtverletzung und längstens fünf Jahre ab Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre. Davon unberührt bleibt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 22 VVG, für die die Fristen des § 124 BGB gelten. Weniger Fragen bedeuten also weniger Aufwand, nicht weniger Sorgfalt.
Typische Fragen eines solchen Verfahrens lauten: Wurden bei Ihnen in den vergangenen fünf oder zehn Jahren Krebs, ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall diagnostiziert? Besteht aktuell Arbeitsunfähigkeit? Sind stationäre Behandlungen oder Operationen angeraten oder geplant? Werden Sie dauerhaft medikamentös behandelt? Wer alle Punkte verneinen kann, erhält häufig kurzfristig eine Zusage und benötigt weder einen zusätzlichen Arzttermin noch ein Gutachten.
Diesen Komfort bezahlen Sie an vier Stellen.
- Gedeckelte Versicherungssumme. Statt einer frei wählbaren sechsstelligen Summe steht oft nur ein begrenzter Höchstbetrag zur Verfügung. Wie viel Sie tatsächlich brauchen, klärt unser Ratgeber zur optimalen Versicherungssumme.
- Längere oder zusätzliche Wartezeiten. Wartezeiten gibt es auch im Standardtarif, dort aber meist nur für einzelne Krankheiten: Canada Life sieht für die Krankheit „Krebs“ sechs Monate und für die Bypass-Operation der Herzkranzgefäße drei Monate vor, die NÜRNBERGER für invasiv wachsenden Krebs sechs sowie für Angioplastie und Bypass-Operation je drei Monate. Bei vereinfachter Annahme können solche Fristen länger ausfallen oder für mehr Krankheitsbilder gelten.
- Überlebensfristen im Leistungsfall. Nahezu alle Tarife verlangen, dass die versicherte Person die Diagnose eine definierte Zeit überlebt: Bei der Gothaer entsteht der Anspruch in der Regel, wenn nach der ärztlichen Diagnose 28 Tage vergangen sind und die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt; die NÜRNBERGER nennt 14 Tage; Canada Life leistet ab dem 15. Tag nach der zweifelsfreien Feststellung durch einen qualifizierten Arzt; beim Zurich Eagle Star Krankheits-Schutzbrief wird die vereinbarte Todesfallsumme anstelle der Versicherungssumme gezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb von zehn Tagen nach der Diagnose verstirbt.
- Engerer Leistungskatalog. Vereinfachte Produkte beschränken sich oft auf die großen Volkskrankheiten und lassen seltenere Leistungsauslöser weg. Was dabei fehlen kann, zeigt unsere Übersicht zu selteneren versicherten Krankheiten.
Wichtig ist die saubere Unterscheidung der Fristen: Die Wartezeit läuft ab Versicherungsbeginn und verzögert den Schutz. Die Überlebensfrist beginnt mit der Diagnose und entscheidet, ob die Kapitalleistung oder stattdessen eine vereinbarte Todesfallleistung gezahlt wird. Der Begriff Karenzzeit wird je nach Anbieter für das eine oder das andere verwendet, weshalb ein Blick in die Bedingungen unverzichtbar ist. Die Systematik erklärt unser Ratgeber zu Karenzzeit, Wartezeit und Überlebensklausel.
Individualtarife mit reduziertem Prüfumfang
Zwischen dem vollständigen Fragebogen und der vereinfachten Annahme liegt eine dritte Variante: Einzelne Anbieter verzichten bis zu einer festen Versicherungssumme oder bis zu einer Altersgrenze auf einen Teil der Fragen, prüfen darüber hinaus aber regulär. Praktisch heißt das: Bis zu einem definierten Schutzniveau genügen wenige Angaben, wer mehr Summe möchte, durchläuft die volle Prüfung. Für Antragsteller mit leichten oder länger zurückliegenden Befunden ist das oft der beste Kompromiss, weil sich ein solider Grundschutz ohne aufwendige Unterlagenbeschaffung sichern lässt. Achten Sie auf drei Punkte: bis zu welcher Summe die Erleichterung gilt, ob sie an ein Höchsteintrittsalter gebunden ist und ob der Leistungskatalog derselbe bleibt wie im vollgeprüften Tarif. Welche Tarifwerke welche Wege anbieten, zeigt unsere Tarifübersicht.
Vorsicht bei Werbung mit „Annahmegarantie“
Angebote, die mit garantierter Annahme ohne jede Frage werben, richten sich meist an ältere Interessenten und gehören fast nie zur Produktgattung Dread Disease. Drei Merkmale helfen bei der Einordnung: Erstens die Leistungsauslöser – wird nur im Todesfall oder nur nach einem Unfall gezahlt, ist es keine Schwere-Krankheiten-Versicherung. Zweitens die Staffelung – zahlt der Vertrag in den ersten zwei bis drei Jahren nur die eingezahlten Beiträge zurück, handelt es sich typischerweise um eine Sterbegeldpolice. Drittens die Summenhöhe – Beträge im niedrigen fünfstelligen Bereich decken Bestattungskosten ab, nicht den Einkommens- und Mehrkostenbedarf nach einer Krebsdiagnose. Welche Aufgabe eine Dread-Disease-Police tatsächlich erfüllt, beschreibt unser Beitrag zu ihren Vor- und Nachteilen.
Betriebliche Schwere-Krankheiten-Versicherung über den Arbeitgeber
Die komfortabelste Form, eine Schwere-Krankheiten-Versicherung ohne individuelle Gesundheitsfragen zu erhalten, führt über den Arbeitgeber. Bei einer betrieblichen Gruppenversicherung schließt das Unternehmen einen Rahmenvertrag und bietet der Belegschaft die Teilnahme an. Weil der Versicherer ein ganzes Kollektiv kalkuliert, verzichtet er bis zu einer vereinbarten Höchstsumme auf die Einzelprüfung. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine Mindestzahl von Mitarbeitenden teilnimmt oder dass die Teilnahme für eine klar abgegrenzte Gruppe verbindlich ist. Genau diese Bedingung verhindert, dass nur Vorerkrankte beitreten.
Die Leistungshöhe richtet sich meist nach dem Bruttoeinkommen; üblich sind ein bis drei Bruttomonatsgehälter bei Eintritt einer definierten schweren Erkrankung. Der Arbeitgeber kann die Beiträge vollständig übernehmen, sie mit Ihnen teilen oder Ihnen lediglich den günstigeren Kollektivtarif zugänglich machen. Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge, kann darin steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn liegen. Wie die Beiträge im Einzelfall behandelt werden, klärt Ihre Steuerberatung; einen Überblick über die steuerlichen Grundfragen gibt unser Beitrag dazu, wann sich eine Schwere-Krankheiten-Versicherung steuerlich absetzen lässt.
Diese Lösung hat jedoch einen entscheidenden Haken: Der Schutz ist an das Beschäftigungsverhältnis gebunden. Bei einem Jobwechsel endet er, sofern der neue Arbeitgeber kein gleichwertiges Angebot bereithält oder der Versicherer keine Fortführung in einer Einzelpolice zulässt. Ein vertraglich verankertes Fortführungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung ist deshalb das wichtigste Prüfkriterium überhaupt. Klären Sie vor dem Beitritt schriftlich, ob und innerhalb welcher Frist Sie den Vertrag privat weiterführen können, welche Summe dabei erhalten bleibt und ob Wartezeiten neu beginnen.
Zudem deckt die betriebliche Lösung häufig nur die häufigsten Erkrankungen ab. Wer neurologische Risiken absichern möchte, sollte den Katalog genau prüfen; Hintergründe dazu bietet unser Ratgeber zu MS und Parkinson sowie der Beitrag zu Demenz und Alzheimer. Für Geschäftsführer und Gesellschafter lohnt zusätzlich der Blick auf die Absicherung über die GmbH, die als Key-Person-Deckung ausgestaltet werden kann und andere Gestaltungsspielräume eröffnet.
Der unterschätzte Weg: erhöhen ohne erneute Gesundheitsprüfung
Wenn Sie bereits eine Schwere-Krankheiten-Versicherung besitzen, halten Sie den wertvollsten Zugang ohne Gesundheitsprüfung bereits in der Hand. Nahezu alle Tarifwerke erlauben es, den Schutz innerhalb definierter Grenzen auszubauen, ohne dass erneut nach Ihrer Gesundheit gefragt wird. Das gilt grundsätzlich auch, wenn zwischenzeitlich Diagnosen hinzugekommen sind. Entscheidend ist aber eine Grenze, die weiter unten erläutert wird: Ist der Leistungsfall bereits eingetreten oder absehbar, ist die Option gesperrt. Drei Mechanismen dienen dem Ausbau des eigenen Schutzes, hinzu kommt die Mitversicherung von Kindern.
Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Lebensereignissen
- Gothaer Perikon: Nachversicherung ohne Risikoprüfung bei Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft, bei Geburt oder Adoption, mit Eintritt der Volljährigkeit, bei einem Darlehen ab 50.000 Euro zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie sowie bei Aufnahme einer kammerpflichtigen selbstständigen Tätigkeit. Die Erhöhung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ereignis und innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss erfolgen, zwischen zwei Erhöhungen müssen zwölf Monate liegen, je Erhöhung sind bis zu 25 Prozent der anfänglichen Leistung möglich und die Gesamtleistung darf 250 Prozent der Anfangsleistung nicht übersteigen.
- Canada Life: Erhöhung ohne erneute Risikoprüfung je qualifizierendem Ereignis, Mitteilung in Textform innerhalb von sechs Monaten, Altersgrenze grundsätzlich 55 Jahre, Gesamtrahmen 150.000 Euro; die Summe aller versicherten Leistungen darf 300 Prozent der zu Versicherungsbeginn oder nach einer vorherigen Erhöhung versicherten Leistungen nicht übersteigen. In den letzten fünf Jahren vor Vertragsende ist die Option nicht mehr ausübbar.
- Zurich Eagle Star (Krankheits-Schutzbrief der Zurich Life Assurance plc): Lebensphasenkonzept mit Erhöhungen unter anderem bei Berufsstart, Heirat, Geburt oder Adoption, Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums sowie fünf und zehn Jahre nach Abschluss. Je Ereignis sind 100.000 Euro beziehungsweise 50 Prozent der ursprünglichen Summe möglich, insgesamt 200.000 Euro beziehungsweise die ursprüngliche Versicherungssumme. Die Option erlischt mit Vollendung des 55. Lebensjahres.
- NÜRNBERGER Dread Disease: Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen bis zum 46. Geburtstag und, je nach Tarifvariante, ohne Ereignis einmalig in den ersten drei Versicherungsjahren beziehungsweise bis zum 35. Geburtstag.
Dynamik: jährlich mehr Schutz ohne neue Fragen
Eine vereinbarte Beitrags- und Leistungsdynamik erhöht Versicherungssumme und Beitrag jedes Jahr automatisch, ohne erneute Risikoprüfung. Die Gothaer nennt diesen Mechanismus in ihren Bedingungen ausdrücklich „Beitragserhöhungen ohne Risikoprüfung“, begrenzt die Leistungen auf höchstens 250 Prozent der anfänglich vereinbarten Höhe und führt keine Erhöhung mehr durch, wenn die versicherte Person älter als 66 Jahre ist. Canada Life ermöglicht eine planmäßige Erhöhung zwischen einem und zehn Prozent jährlich, verlangt dafür keine erneute Risikoprüfung und stellt klar, dass durch die planmäßige Erhöhung die Fristen für eine etwaige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht neu beginnen. Beim Zurich Eagle Star steigen mit der als Zusatzoption vereinbarten Beitragsdynamik die Beiträge um fünf und die Versicherungssumme um drei Prozent jährlich; die NÜRNBERGER bietet ihren Inflations-Schutz ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung an.
Der praktische Wert ist erheblich: Wer früh eine Dynamik vereinbart, baut über zwanzig Jahre hinweg substanziellen Schutz auf, ohne jemals wieder eine Gesundheitsfrage beantworten zu müssen. Einzelnen Erhöhungen können Sie widersprechen: Bei der Gothaer ist der Verzicht binnen eines Monats nach dem Erhöhungstermin in Textform möglich, Canada Life räumt ausdrücklich ein, dass Sie den Erhöhungen beliebig oft widersprechen können. Ob ein mehrfacher Widerspruch das Recht auf künftige Erhöhungen berührt, unterscheidet sich zwischen den Häusern; ein Blick in Ihr Bedingungswerk lohnt sich vor jeder Ablehnung.
Verlängerungsoption: Laufzeit strecken statt neu beantragen
Läuft Ihr Vertrag aus, ist ein Neuabschluss im höheren Alter teuer und setzt eine vollständige Risikoprüfung voraus. Manche Tarife lösen das über eine Verlängerungsoption: Canada Life erlaubt bis fünf Jahre vor Ablauf eine Verlängerung ohne erneute Gesundheitsprüfung, bis zu dreimal während der Versicherungsdauer und längstens bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person 75 Jahre alt wird; bei Ausübung darf sie nicht älter als 50 Jahre sein und es darf noch kein Versicherungsfall eingetreten sein. Beim Zurich Eagle Star ist die Verlängerung bis zu einem Endalter von 75 Jahren ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, sofern die Verlängerungsoption bei Abschluss vereinbart wurde.
Kinder: mitversichert ohne eigene Gesundheitsprüfung
Für Kinder ist der Zugang ohne eigene Gesundheitsfragen am einfachsten, weil sie über den Vertrag der Eltern mitlaufen. Bei der Gothaer sind eigene Kinder von einem bis 17 Jahren mit einem Drittel der Versicherungssumme, höchstens 25.000 Euro, beitragsfrei mitversichert; zu beachten sind die einjährige Wartezeit und der Ausschluss von Leistungen, die auf eine bereits im ersten Lebensjahr bestehende Vorerkrankung zurückgehen. Der Zurich Eagle Star Krankheits-Schutzbrief sieht für Kinder eine Vollleistung von 50 Prozent der Versicherungssumme bis maximal 35.000 Euro vor und erlaubt innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Mitversicherung einen Anschlussvertrag ohne Gesundheitsprüfung bis maximal 35.000 Euro. Bei der NÜRNBERGER sind Kinder bis zum 18. Geburtstag automatisch und beitragsfrei mit 50 Prozent der Versicherungssumme eingeschlossen; im Rahmen dieser automatischen Mitversicherung gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, und die Teilsummen für Anfangsstadien greifen nur, wenn das Kind selbst versicherte Person ist. Canada Life bietet eine Kinderanschlussoption an, verlangt dafür allerdings einen gesonderten Antrag und eine vereinfachte Gesundheitserklärung – ein gutes Beispiel dafür, wie genau man hinsehen muss, bevor man „ohne Gesundheitsprüfung“ als gegeben annimmt.
Drei Einschränkungen, die Sie kennen sollten
Die wichtigste zuerst: Die Option ist an den Gesundheitszustand zwar nicht über Fragen gekoppelt, wohl aber über Ausübungsvoraussetzungen. Die Gothaer verlangt in den aktuellen Bedingungen, dass die versicherte Person nicht berufsunfähig, erwerbsunfähig oder pflegebedürftig ist und nicht an einer schweren Krankheit im Sinne der Bedingungen leidet. Canada Life schließt die Erhöhung aus, wenn der Versicherungsfall eingetreten oder nach Ihrer Kenntnis absehbar ist beziehungsweise wenn Leistungen aufgrund der Diagnose einer versicherten schweren Krankheit beantragt werden könnten. Wer die Option also erst nach der Diagnose entdeckt, kommt zu spät; wer sie bei Heirat, Geburt oder Immobilienkauf nutzt, sichert sich Schutz, den er später nicht mehr bekäme.
Zweitens beginnen Wartezeiten für den Erhöhungsbetrag in der Regel neu. Die Gothaer hält ausdrücklich fest, dass bei Nachversicherungen auch für den zusätzlichen Versicherungsschutz wieder alle Wartezeiten gelten; Canada Life formuliert dasselbe für den erhöhten Teil der versicherten Leistung. Drittens werden bestehende Erschwernisse mitgenommen: Für den zu erhöhenden Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Vereinbarungen gelten nach den Canada-Life-Bedingungen auch für die aus der Erhöhung resultierenden Vertragsteile. Beides ändert nichts am Wert der Option, sollte aber in die Planung einfließen. Eine strukturierte Gegenüberstellung der Tarifwerke finden Sie in unserer Übersicht aller Schwere-Krankheiten-Tarife.

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich zeigen, wie groß die finanzielle Lücke bei einer schweren Erkrankung in Ihrer persönlichen Situation wäre.
Worauf Sie bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung achten sollten
Tarife mit wenig oder ohne Gesundheitsfragen locken mit geringem bürokratischem Aufwand. Dahinter stehen versicherungstechnische Sicherungen des Anbieters, die Sie kennen sollten. Fünf Stellschrauben kommen dabei zum Einsatz.
| Stellschraube | Wie sie wirkt | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|---|
| Höchstsumme | Begrenzt das maximale Schadenpotenzial je Vertrag | Reicht die Summe für Ihren tatsächlichen Bedarf, oder brauchen Sie eine Kombination mehrerer Verträge? |
| Wartezeit | Schließt Erkrankungen aus, die zu Beginn bereits angelegt waren | Für welche Krankheiten gilt sie, wie lange, und beginnt sie bei Erhöhungen neu? |
| Überlebensfrist | Grenzt den Leistungsfall gegenüber dem Todesfall ab | Wie viele Tage sind vereinbart, und was wird stattdessen gezahlt? |
| Leistungskatalog und Schweregrade | Bestimmt, welche Diagnose überhaupt auslöst | Sind Ihre persönlich relevanten Krankheitsbilder enthalten, und zu welchem Schweregrad? |
| Beitragsaufschlag | Gleicht die fehlende Einzelprüfung kalkulatorisch aus | Wie verhält sich der Beitrag zum Angebot eines regulären Tarifs mit Zuschlag? |
Besonders der letzte Punkt verdient Aufmerksamkeit. Weil der Versicherer Ihr individuelles Risiko nicht kennt, kalkuliert er vorsichtig mit einem Durchschnittswert, der für gesunde Antragsteller ungünstig ist. Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung ist deshalb vor allem dann die richtige Wahl, wenn der Zugang zum Standardtarif tatsächlich verwehrt bleibt. Welche Faktoren den Beitrag sonst bestimmen, zeigen unsere Beiträge zu den Kostenfaktoren und zu realistischen Beiträgen. Prüfen Sie außerdem vor Vertragsschluss die Bedingungen selbst; worauf es dabei ankommt, erklärt unser Leitfaden zu den Vertragsbedingungen. Wie im Ernstfall abgerechnet wird, lesen Sie unter Auszahlung im Leistungsfall.
Die bessere Alternative bei Vorerkrankungen: die anonyme Risikovoranfrage
Viele Interessenten suchen nach Tarifen ohne Gesundheitsprüfung, weil sie eine Ablehnung befürchten. In genau dieser Situation ist der vereinfachte Tarif selten die erste Wahl. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was im regulären Markt möglich wäre. Genau das leistet die anonyme Risikovoranfrage: Ihr Gesundheitsprofil wird medizinisch vollständig, aber ohne Ihren Namen an die Risikoprüfung mehrerer Gesellschaften gegeben. Sie erhalten unverbindliche Einschätzungen, ohne dass ein Antrag und damit ein dokumentierter Ablehnungsvorgang entsteht.
Das Ergebnis überrascht viele: Häufig ist ein regulärer Tarif mit Risikozuschlag oder mit einem eng gefassten Leistungsausschluss deutlich mehr wert als ein vereinfachter Tarif mit gedeckelter Summe und engem Katalog. Ein Ausschluss betrifft nur eine Krankheitsgruppe, eine niedrige Höchstsumme dagegen den gesamten Vertrag. Auch die Sorge vor einem Eintrag ist klärbar: Relevant ist nicht die SCHUFA, sondern das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, das jedoch keine Gesundheitsdaten speichert. Das eigentliche Problem einer Ablehnung ist ohnehin weniger ein Eintrag als die Frage, die viele Folgeanträge stellen: ob ein früherer Antrag abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen wurde. Auch sie müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten – ein weiterer Grund, gar nicht erst blind zu beantragen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz erläutert das System, der GDV beschreibt seinen Zweck, und eine kostenfreie Selbstauskunft zeigt Ihnen Ihren tatsächlichen Datenstand.
Ehrliche Einschätzung: für wen sich welcher Weg lohnt
Zur redlichen Beratung gehört auch zu sagen, wann ein Produkt nicht passt.
- Menschen mit relevanten Vorerkrankungen, die im Standardmarkt keine Zusage erhalten – etwa nach behandelten Tumorerkrankungen, bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen oder komplexen Herzrhythmusstörungen – profitieren am deutlichsten von vereinfachten Verfahren. Der Weg dorthin führt trotzdem zuerst über die Voranfrage.
- Angestellte in Unternehmen mit Benefit-Programm sollten die betriebliche Lösung mitnehmen, sie aber als Grundschutz betrachten und das Fortführungsrecht schriftlich klären.
- Bereits Versicherte nutzen zuerst Nachversicherungsgarantie und Dynamik, bevor sie über einen Zweitvertrag nachdenken. Das ist der günstigste und sicherste Zugang ohne neue Gesundheitsfragen.
- Selbstständige und Freiberufler ohne Zugang zu Kollektivlösungen sind auf den Individualmarkt angewiesen. Für sie zählt die Qualität des Katalogs stärker als die Bequemlichkeit des Antrags.
- Vollständig gesunde Antragsteller fahren mit dem klassischen Weg fast immer besser: höhere Summen, kürzere Wartezeiten, günstigere Beiträge und ein breiterer Katalog. Ob das Produkt überhaupt zu Ihrer Situation passt, klärt unser Ratgeber dazu, ob eine Schwere-Krankheiten-Versicherung sinnvoll ist.
Unterschätzen Sie die Kosten nicht. Wenn der monatliche Beitrag Ihr Budget dauerhaft belastet, droht die Kündigung wegen Zahlungsverzugs – und eine früh gekündigte Police hat Beiträge gekostet, ohne je Schutz im Ernstfall geboten zu haben. Prüfen Sie deshalb ehrlich, welcher Beitrag über die gesamte Laufzeit tragbar bleibt, und wählen Sie im Zweifel eine niedrigere Summe mit gutem Katalog statt einer hohen Summe mit knapper Kalkulation. Ob die Leistung als Einmalzahlung oder als Rente sinnvoller ist, behandelt unser Beitrag zu Einmalleistung oder Rente.
Was eine Dread-Disease-Police leistet und was nicht
Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt eine Kapitalsumme bei Diagnose einer definierten Krankheit, unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten können. Sie ersetzt damit keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern ergänzt sie. Welches Produkt welche Aufgabe übernimmt, zeigt unser Vergleich von BU und Schwere-Krankheiten-Versicherung.
Warum überhaupt eine zusätzliche Absicherung nötig sein kann, erschließt sich aus den gesetzlichen Leistungen. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach § 48 SGB V wegen derselben Krankheit auf längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt, wobei die ersten sechs Wochen üblicherweise durch die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers abgedeckt sind. Reicht die Erwerbsfähigkeit danach nicht aus, kommt eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI in Betracht, die an ein verbliebenes Leistungsvermögen von weniger als sechs beziehungsweise weniger als drei Stunden täglich anknüpft und regelmäßig deutlich unter dem bisherigen Einkommen liegt. Zwischen beiden Systemen entsteht die Einkommenslücke, die eine Dread-Disease-Leistung abfedern kann – hinzu kommen Zuzahlungen, Fahrtkosten, Haushaltshilfen oder ein reduziertes Arbeitspensum des Partners. Die Größenordnung beschreibt unser Ratgeber zur Versorgungslücke bei schwerer Krankheit.
Medizinisch belastbare Hintergrundinformationen zu den häufigsten Leistungsauslösern bieten der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums, das Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut, die Deutsche Herzstiftung, die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.
Checkliste vor dem Abschluss
- Prüfen, ob ein bestehender Vertrag Nachversicherungsgarantie, Dynamik oder Verlängerungsoption bietet.
- Beim Arbeitgeber nachfragen, ob eine Gruppenlösung existiert, und das Fortführungsrecht schriftlich klären.
- Bei Vorerkrankungen zuerst eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften stellen lassen.
- Angebote nebeneinanderlegen: Höchstsumme, Wartezeiten, Überlebensfrist, Katalogumfang, Schweregradkriterien und Beitrag.
- Prüfen, ob das Angebot überhaupt eine Dread-Disease-Police ist und nicht eine Sterbegeld- oder Unfallpolice.
- Auch wenige Gesundheitsfragen vollständig und belegbar beantworten, im Zweifel mit Behandlungsübersicht der Krankenkasse.
- Versicherungsschein nach Erhalt gegen den Antrag prüfen und bei Abweichungen fristgerecht reagieren.
- Beitrag auf dauerhafte Tragfähigkeit prüfen und Erhöhungsoptionen im Kalender vormerken.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Schwere-Krankheiten-Versicherung ganz ohne Gesundheitsfragen?
Für eine erwachsene Einzelperson ist das im deutschen Markt die absolute Ausnahme. Realistisch sind vereinfachte Gesundheitsfragen, betriebliche Gruppenverträge, Tarife mit reduziertem Prüfumfang sowie Erhöhungsoptionen in bestehenden Verträgen. Angebote, die mit einer Annahmegarantie ohne jede Frage werben, sind meist Sterbegeld- oder Unfallversicherungen und leisten bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall nicht.
Kann ich eine Schwere-Krankheiten-Versicherung abschließen, wenn ich bereits Krebs hatte?
Ein Standardtarif kann ablehnen oder die Krebserkrankung vom Leistungsumfang ausnehmen. Häufig ist aber mehr möglich, als Betroffene erwarten: Je nach Entität, Stadium und Abstand zum Therapieende kommen eine Annahme mit Risikozuschlag oder ein eng gefasster Leistungsausschluss in Betracht. Klären Sie das über eine anonyme Risikovoranfrage, bevor Sie auf einen vereinfachten Tarif mit gedeckelter Summe ausweichen.
Was ist der Unterschied zwischen „keine Gesundheitsfragen“ und „keine Gesundheitsprüfung“?
Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe synonym verwendet, technisch sind sie es nicht. „Keine Gesundheitsfragen“ bedeutet, dass Sie im Antrag keine Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen. Die Gesundheitsprüfung ist der weitere Begriff: Sie umfasst zusätzlich die Auswertung ärztlicher Unterlagen, Arztanfragen oder Untersuchungen. Ein Tarif kann also auf die Prüfung verzichten und trotzdem einzelne Fragen stellen.
Muss ich bei einem vereinfachten Tarif einen Arztbesuch einplanen?
In der Regel nicht. Bei vereinfachten Gesundheitsfragen entfällt die ärztliche Untersuchung. Sie beantworten ausschließlich den schriftlichen Fragebogen. Nur wenn Ihre Angaben Rückfragen auslösen, kann der Versicherer ergänzende Unterlagen anfordern. Das ist beim vereinfachten Verfahren die Ausnahme, aber nicht ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei einer Police ohne Gesundheitsprüfung?
Sie ist fast immer gedeckelt und liegt unter dem Niveau eines klassischen Tarifs. Bei betrieblichen Gruppenverträgen richtet sich die Höhe meist nach dem Bruttoeinkommen, üblich sind ein bis drei Monatsgehälter. Wer mehr Schutz braucht, kann prüfen, ob sich mehrere Bausteine kombinieren lassen, etwa eine betriebliche Grunddeckung plus einen privaten Vertrag.
Was passiert mit meiner betrieblichen Absicherung, wenn ich den Job wechsle?
Im Regelfall endet der Schutz mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Viele Rahmenverträge sehen ein Fortführungsrecht in eine Einzelpolice ohne erneute Gesundheitsprüfung vor, meist befristet auf wenige Monate nach dem Austritt. Versäumen Sie diese Frist, bleibt nur der reguläre Weg mit voller Risikoprüfung – dann mit dem Gesundheitszustand, den Sie zu diesem Zeitpunkt haben.
Sind Beiträge bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung immer teurer?
Meistens ja. Da der Versicherer Ihr individuelles Risiko nicht kennt, kalkuliert er mit einem höheren Durchschnittsrisiko, was zu einem Aufschlag gegenüber einem risikogerechten Standardtarif führt. Die betriebliche Gruppenversicherung ist die Ausnahme: Dort senken Kollektivkalkulation und gegebenenfalls ein Arbeitgeberzuschuss die Kosten.
Gibt es eine Altersgrenze für den Abschluss ohne Gesundheitsfragen?
Ja. Vereinfachte Verfahren und Tarife mit reduziertem Prüfumfang begrenzen das Eintrittsalter, jüngere Antragsteller haben deutlich mehr Optionen. Auch Optionen in bestehenden Verträgen sind altersgebunden: Nachversicherungsgarantien erlöschen je nach Anbieter mit 46 oder 55 Jahren, und Dynamiken enden teils mit Vollendung des 66. Lebensjahres.
Werden bei vereinfachten Gesundheitsfragen alle Krankheiten abgefragt?
Nein. Der Fragebogen konzentriert sich auf die häufigsten und kostenintensivsten Erkrankungen sowie auf aktuelle Behandlungen. Das entbindet Sie nicht davon, die gestellten Fragen vollständig zu beantworten. Achten Sie zusätzlich darauf, dass der Leistungskatalog die für Sie relevanten Krankheitsbilder überhaupt enthält.
Kann ich meinen Schutz später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen?
In vielen Tarifen ja. Nachversicherungsgarantien erlauben Erhöhungen bei Lebensereignissen wie Heirat, Geburt oder Immobilienkauf, Dynamiken steigern Summe und Beitrag jährlich automatisch, und Verlängerungsoptionen strecken die Laufzeit. Beachten Sie die Meldefristen von drei bis sechs Monaten, die tariflichen Höchstgrenzen und die Regel, dass Wartezeiten für den Erhöhungsbetrag neu beginnen können.
Sind Kinder ohne eigene Gesundheitsprüfung mitversichert?
Bei den meisten Tarifen ja, mit einem Anteil der Versicherungssumme und bis zu einer Altersgrenze. Üblich sind 50 Prozent oder ein Drittel der Summe mit einem Höchstbetrag. Zu beachten sind Sonderregeln wie eine einjährige Wartezeit oder der Ausschluss von Erkrankungen, die auf eine Vorerkrankung aus dem ersten Lebensjahr zurückgehen. Für den Übergang in einen eigenen Vertrag sehen manche Anbieter ein Anschlussrecht vor, teils ohne Prüfung, teils mit vereinfachter Gesundheitserklärung.
Was passiert, wenn ich eine Frage falsch beantworte?
Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer nach §§ 19 ff. VVG zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen und im Leistungsfall die Zahlung verweigern; bei arglistiger Täuschung kommt die Anfechtung hinzu. Der Rücktritt setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus, und rückwirkend wirkt eine Vertragsanpassung ebenfalls nur in diesen Fällen. Gerade weil vereinfachte Verfahren nur wenige Fragen stellen, wiegt jede einzelne Antwort schwer.
Fazit: möglich, aber kein Allheilmittel
Eine Dread-Disease-Versicherung ohne umfangreiche Gesundheitsfragen ist für viele Menschen mit Vorerkrankungen eine reelle Option, aber kein Allheilmittel. Vereinfachte Annahmerichtlinien, betriebliche Gruppenverträge, Tarife mit reduziertem Prüfumfang und vor allem die Erhöhungsrechte bestehender Verträge eröffnen Zugänge, die der klassische Weg verschließt. Der Komfort wird jedoch fast immer mit gedeckelten Summen, längeren Wartezeiten, engeren Katalogen und höheren Beiträgen bezahlt.
Wenn Sie gesund sind, lohnt sich der Standardweg deutlich mehr. Wenn Sie Vorerkrankungen haben, prüfen Sie zuerst über eine anonyme Risikovoranfrage, was im regulären Markt möglich wäre, und vergleichen Sie erst dann mit den vereinfachten Angeboten. Und wenn Sie bereits versichert sind, schauen Sie in Ihre Bedingungen: Die beste Absicherung ohne neue Gesundheitsprüfung haben Sie möglicherweise längst vertraglich vereinbart. In einer kostenlosen Erstberatung lässt sich klären, welcher der vier Wege zu Ihrer Situation passt.

Erhalten Sie eine anonyme Risikovoranfrage und ein persönliches Beitragsbeispiel – Ihre Angaben bleiben dabei anonym, ein Antrag entsteht nicht.
Weiterführende Informationen und Quellen
- § 19 VVG – Anzeigepflicht, § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers und § 22 VVG – Arglistige Täuschung
- § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes und § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz: Das Hinweis- und Informationssystem (HIS), GDV zum HIS und kostenfreie Selbstauskunft beim Betreiber
- BaFin: Häufige Fragen rund um den Versicherungsvertrag und Versicherungsombudsmann e. V.
- Krebsinformationsdienst des DKFZ, Zentrum für Krebsregisterdaten am RKI, Deutsche Herzstiftung, Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, diabetesDE
Die genannten Tarifdetails stammen aus den aktuellen Versicherungsbedingungen und Produktinformationen von Gothaer, NÜRNBERGER, Canada Life und Zurich Life Assurance. Eine strukturierte Gegenüberstellung finden Sie in unserer Tarifübersicht.
Redaktion SchwereKrankheitenPlus. Stand: September 2026. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle medizinische, steuerliche oder versicherungsspezifische Beratung. Angaben zu Leistungen, Fristen und Annahmekriterien beziehen sich auf die jeweils genannten Tarifwerke und können sich ändern; maßgeblich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.
