Wer nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen sucht, ahnt meist, dass die eigene Krankenakte Probleme machen wird: eine Rückenbehandlung, einige Sitzungen Psychotherapie, eine Allergie oder ein erhöhter Blutdruck. Die ehrliche Antwort vorweg: Eine vollwertige private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es praktisch nicht. Es gibt aber Wege, auf denen deutlich weniger gefragt wird. Dieser Ratgeber erklärt, wie vereinfachte Gesundheitsfragen, die BU über den Arbeitgeber und Nachversicherungsgarantien funktionieren, welche Grenzen sie haben, was bei der Anzeigepflicht gilt und wie Sie verbleibende Lücken sachlich schließen. Grundlage sind Gesetzestexte, Veröffentlichungen der Verbraucherzentralen und des Versichererverbands GDV sowie die Bedingungen der Tarife aus unserer Tarifübersicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ganz ohne Fragen geht es in der Regel nicht. Es gibt aber BU-Angebote mit deutlich weniger oder enger gefassten Gesundheitsfragen.
- Weniger Fragen haben einen Preis: meist eine niedrigere Höchstrente, begrenzte Eintrittsalter, Ausschlüsse für bekannte Vorerkrankungen oder einen höheren Beitrag.
- Über den Arbeitgeber ist die Prüfung oft leichter. Dafür sind die Renten meist begrenzt, ein Jobwechsel kann den Schutz erschweren, und in der Leistungsphase können Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
- Weniger Fragen heißt nicht weniger Pflicht. Nach § 19 VVG müssen Sie jede in Textform gestellte Frage wahrheitsgemäß beantworten.
- Die Schwere-Krankheiten-Versicherung ist eine Ergänzung, kein Schlupfloch. Auch sie stellt Gesundheitsfragen, zahlt aber unabhängig vom Beruf und ohne Nachprüfung, sofern eine versicherte Erkrankung die tarifliche Definition erfüllt.
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen: Was es wirklich gibt
Eine BU ohne Gesundheitsfragen im wörtlichen Sinn, also eine private BU mit marktüblicher Rente ohne jede Frage zum Gesundheitszustand, ist uns nicht bekannt. Der Grund ist nachvollziehbar: Eine BU zahlt im Leistungsfall unter Umständen über Jahrzehnte eine monatliche Rente. Würde der Versicherer niemanden prüfen, würden vor allem Menschen abschließen, die bereits gesundheitlich angeschlagen sind, und die Beiträge müssten für alle stark steigen. Fachleute sprechen von Antiselektion.
Deshalb erfolgt vor dem Abschluss nach der Darstellung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft einmalig eine Risikoprüfung mit schriftlichen Fragen zu Gesundheitszustand und Krankheitsvorgeschichte, die sich typischerweise auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung beziehen. Fragen zu ambulanten Behandlungen umfassen laut einem weiteren Beitrag des Verbands meist fünf, Fragen zu stationären Behandlungen meist zehn Jahre. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung angeboten bekommt, sollte deshalb genau hinsehen. Meist steckt eine der folgenden Formen dahinter:
| Form | Wie wird geprüft? | Typische Voraussetzung | Typische Einschränkung |
|---|---|---|---|
| Vereinfachte Gesundheitsfragen (Aktion) | wenige, eng gefasste Fragen, oft mit kürzerem Abfragezeitraum | Antrag in einem bestimmten Zeitraum, je nach Anbieter nur für bestimmte Berufe oder Altersgruppen | niedrigere Höchstrente, Laufzeit oder Eintrittsalter begrenzt |
| Angebote für Schüler, Studierende, Azubis, Berufsstarter | reduzierter Fragebogen, je nach Anbieter | Ausbildungsstatus, junges Eintrittsalter | geringe Startrente, Erhöhung über Nachversicherung |
| Kooperationen mit Kammern, Verbänden oder Berufsgruppen | vereinfachte Fragen für Mitglieder | Mitgliedschaft, Abschluss innerhalb einer Frist | Rente begrenzt, Schutz teils an die Mitgliedschaft gekoppelt |
| Betriebliche BU (Kollektivvertrag) | vereinfacht oder je nach Vertrag ohne individuelle Prüfung | Rahmenvertrag, Mindestzahl an Mitarbeitenden, Teilnahmequote | Rente begrenzt, Jobwechsel, Steuer und Beiträge in der Leistungsphase |
| Nachversicherungsgarantie im bestehenden Vertrag | keine erneute Gesundheitsprüfung für die Erhöhung | bestehender Vertrag, definierter Anlass, Frist | Erhöhung pro Anlass und insgesamt begrenzt |
Gemeinsam ist allen Wegen: Entweder hat bereits eine Risikoauswahl stattgefunden, oder der Versicherer begrenzt sein Risiko über die Vertragsgestaltung. Das spricht nicht gegen solche Angebote, wohl aber dafür, die Bedingungen genauer zu lesen.
Vereinfachte Gesundheitsfragen: Wo Sie sie finden
Der häufigste Weg zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenig Gesundheitsfragen sind Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Statt eines umfangreichen Fragebogens fragt der Versicherer nur wenige, klar umrissene Punkte ab, typischerweise eine aktuelle Arbeitsunfähigkeit, stationäre Aufenthalte, bestimmte schwere Erkrankungen oder einen früheren BU-Leistungsantrag. Bagatellen spielen dann je nach Fragebogen keine Rolle mehr.
Zeitlich begrenzte Aktionen
Einzelne Versicherer öffnen ihre Tarife zeitweise mit einem verkürzten Fragebogen, etwa für eine neue Tarifgeneration oder eine bestimmte Zielgruppe. Umgangssprachlich ist dann manchmal von einer BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen die Rede, tatsächlich wird aber verkürzt gefragt. Solche Aktionen sind in der Regel befristet und an eine maximale Monatsrente, ein Höchsteintrittsalter oder bestimmte Berufsgruppen geknüpft. Für Menschen mit kleineren Vorerkrankungen kann das eine echte Chance sein. Prüfen Sie aber, ob die Rente zu Ihrem Bedarf passt und ob sie sich später ohne neue Prüfung erhöhen lässt.
Angebote für Schüler, Studierende, Azubis und Berufsstarter
Für junge Menschen gibt es häufig eigene Einstiegsangebote, teils mit reduzierten Fragen. Nach einem Beitrag des GDV zur BU für Studierende ist der Abschluss bei vielen Versicherern schon ab zehn Jahren möglich; bei Kindern und Jugendlichen werden Gesundheitszustand und Lebenssituation beurteilt, nicht der Berufswunsch. Die Verbraucherzentrale nennt als Vorteil eines frühen Abschlusses meist günstige Beiträge und eine vorteilhafte Berufsgruppeneinstufung. Die Startrente ist allerdings oft niedrig. Entscheidend ist deshalb eine Nachversicherungsgarantie, mit der Sie die Rente beim Berufseinstieg ohne neue Gesundheitsprüfung anheben können.
Kooperationen von Kammern, Verbänden und Berufsgruppen
Manche Versicherer schließen Rahmenvereinbarungen mit Berufsverbänden, Kammern oder Gewerkschaften. Mitglieder können dann innerhalb einer Frist mit vereinfachten Fragen abschließen. Fragen Sie bei Ihrer Kammer oder Ihrem Verband nach. Beachten Sie: Ist der Schutz an die Mitgliedschaft gekoppelt, kann er sich mit einem Austritt ändern, und eine Verbandslösung ist nicht automatisch leistungsstärker als ein Einzeltarif, sondern vor allem ein anderer Zugangsweg.
BU über den Arbeitgeber: Kollektivverträge mit vereinfachter Prüfung
Der zweite große Weg führt über den Arbeitgeber. Nach § 1 BetrAVG gehört auch die Invaliditätsversorgung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Eine BU-Rente kann deshalb als Direktversicherung oder als Zusatzbaustein zu einer betrieblichen Rentenversicherung abgeschlossen werden, finanziert durch den Arbeitgeber, durch Entgeltumwandlung oder durch beide.
Bei einem Kollektivvertrag verteilt sich das Risiko auf eine größere Gruppe, die nicht wegen eines bekannten Gesundheitsproblems in den Vertrag drängt. Versicherer bieten deshalb je nach Rahmenvertrag eine vereinfachte Gesundheitsprüfung oder bis zu einer bestimmten Rentenhöhe einen Verzicht auf die individuelle Prüfung an. Üblich sind Voraussetzungen wie eine Mindestzahl versicherter Mitarbeitender, eine Teilnahmequote, ein Abschluss kurz nach Diensteintritt oder die Bestätigung voller Arbeitsfähigkeit; die Schwellen legt jeder Versicherer selbst fest. Die Verbraucherzentrale bestätigt in ihrem Leitfaden zur betrieblichen Altersversorgung, dass es bei der bAV oft nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung gibt und ein Abschluss auch bei Vorerkrankungen gelingen kann. Sie weist aber auch darauf hin, dass Invaliditätsleistungen nicht zwingend im Vertrag enthalten sind. Fragen Sie also nach, ob Ihr Vertrag überhaupt eine BU-Rente vorsieht.
Die Grenzen der betrieblichen BU
- Begrenzte Rentenhöhe: Ohne oder mit vereinfachter Prüfung ist die versicherbare Rente meist gedeckelt. Für viele bleibt eine Einkommenslücke.
- Jobwechsel: Bei einer Direktversicherung kann der ausgeschiedene Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben, den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortzuführen; die Mitnahme zum neuen Arbeitgeber regelt § 4 BetrAVG. Ob der BU-Schutz dabei zu gleichen Bedingungen fortbesteht, hängt vom Vertrag ab.
- Steuern in der Leistungsphase: Beiträge können nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei sein. Soweit die Rente auf solchen steuerfreien Beiträgen beruht, ist sie nach § 22 Nr. 5 EStG dafür in der Regel voll zu versteuern. Eine privat aus versteuertem Einkommen finanzierte BU-Rente wird dagegen nach § 22 Nr. 1 EStG in der Regel nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert, der sich bei einer befristeten Rente nach der Laufzeit richtet. Die genaue Besteuerung hängt vom Durchführungsweg und von der Finanzierung ab.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Renten der betrieblichen Altersversorgung, die wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt werden, zählen nach § 229 Abs. 1 SGB V zu den Versorgungsbezügen. Gesetzlich Versicherte zahlen darauf in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sofern die Bezüge eine Freigrenze überschreiten. Für Pflichtversicherte gilt in der Krankenversicherung zusätzlich ein Freibetrag nach § 226 Abs. 2 SGB V, in der Pflegeversicherung nicht. Ausnahmen gelten etwa für Leistungen, die Sie nach dem Ausscheiden als alleiniger Versicherungsnehmer mit eigenen Beiträgen erworben haben.
- Tarifauswahl: Versicherer und Bedingungen wählt der Arbeitgeber. Prüfen Sie etwa, ob auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird.
| Merkmal | Betriebliche BU (Kollektivvertrag) | Private BU (Einzelvertrag) |
|---|---|---|
| Gesundheitsprüfung | oft vereinfacht, je nach Rahmenvertrag bis zu einer Rentengrenze ohne individuelle Prüfung | vollständiger Fragebogen, meist fünf bis zehn Jahre rückwirkend |
| Rentenhöhe | meist begrenzt | nach Einkommen und Annahmerichtlinien |
| Jobwechsel | Fortführung oder Übertragung je nach Vertrag | Vertrag unabhängig vom Arbeitgeber |
| Besteuerung der Rente | bei steuerfrei finanzierten Beiträgen in der Regel voll | in der Regel nur Ertragsanteil |
| Kranken- und Pflegeversicherung | für gesetzlich Versicherte als Versorgungsbezug in der Regel beitragspflichtig | für Pflichtversicherte in der Regel beitragsfrei, bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig |
Für viele Angestellte mit Vorerkrankungen ist die betriebliche BU trotzdem ein wertvoller Baustein, weil sie überhaupt Zugang zur Absicherung der Arbeitskraft schafft. Rechnen Sie aber aus, welche Nettorente nach Steuern und Beiträgen bliebe, und vergleichen Sie diese mit Ihrer persönlichen Versorgungslücke.
Nachversicherungsgarantien bestehender Verträge
Der einfachste Weg zu mehr BU-Schutz ohne neue Gesundheitsfragen führt über einen Vertrag, den Sie bereits haben. Die Verbraucherzentrale erklärt die Nachversicherungsgarantie so: Bei besonderen Ereignissen wie Karriereschritt, Heirat, Geburt eines Kindes oder Hausbau können Sie die Rente ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöhen. Achten Sie in Ihren Bedingungen auf diese Punkte:
- Frist: Die Erhöhung ist meist nur einige Monate nach dem Ereignis möglich.
- Obergrenzen: Je Anlass und über die Laufzeit ist die Erhöhung auf feste Beträge oder einen Anteil der Ausgangsrente begrenzt.
- Altersgrenze und Leistungsfall: Ab einem bestimmten Alter oder nach einem Leistungsantrag ist die Nachversicherung in der Regel ausgeschlossen.
Zusätzlich kann eine vereinbarte Dynamik die Rente regelmäßig erhöhen, ohne dass der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung durchführt, wie der GDV in seinen Antworten zur BU erläutert. Wer früh eine kleine BU abgeschlossen hat, kann sie so im Rahmen der vereinbarten Grenzen ausbauen, selbst wenn inzwischen Diagnosen hinzugekommen sind. Ein guter Grund, einen bestehenden Vertrag nicht leichtfertig zu kündigen; welche Alternativen es zur Kündigung gibt, erklärt der Ratgeber BU kündigen.
Typische Grenzen von Tarifen mit wenigen Gesundheitsfragen
Versicherer verzichten auf Fragen, weil sie das Risiko an anderer Stelle begrenzen. Hier sollten Sie genauer hinsehen:
| Stellschraube | Mögliche Ausgestaltung | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| Höchstrente | deutlich niedrigere maximale Monatsrente als im Regeltarif | Die Rente deckt oft nur einen Teil des Nettoeinkommens. |
| Wartezeit | je nach Tarif eine Frist ab Versicherungsbeginn ohne oder mit eingeschränkter Leistung | Eine frühe Berufsunfähigkeit ist je nach Ursache nicht voll versichert. |
| Vorerkrankungsklausel | Ausschluss von Ursachen, die bei Vertragsbeginn bekannt oder in Behandlung waren | Gerade Ihre bekannte Erkrankung kann vom Schutz ausgenommen sein. |
| Ausschlüsse | generelle Ausschlüsse, etwa für psychische Erkrankungen oder Wirbelsäule | Die häufigsten BU-Ursachen sind möglicherweise nicht abgedeckt. |
| Beitrag | Zuschlag für das höhere Risiko | Je Euro Rente teurer als ein regulär geprüfter Vertrag. |
| Eintrittsalter und Laufzeit | Abschluss nur bis zu einem bestimmten Alter, kürzere Leistungsdauer | Für ältere Antragsteller oft nicht verfügbar. |
| Bedingungsqualität | abstrakte Verweisung, strengere Nachprüfung | Die Leistungsvoraussetzungen können strenger sein als in guten Einzeltarifen. |
Bewerten Sie das Gesamtpaket: Eine BU mit weniger Fragen, aber einem Ausschluss genau für Ihr gesundheitliches Problem kann am Ende weniger leisten als ein regulär geprüfter Vertrag mit Risikozuschlag. Wie Sie Angebote mit Ausschlüssen oder Zuschlägen einordnen, erklärt der Ratgeber BU trotz Vorerkrankung. Behalten Sie dabei die Ursachen im Blick: Laut einer Auswertung von Morgen & Morgen, veröffentlicht vom GDV, gehen 35,75 Prozent der BU-Fälle auf Nerven- und psychische Erkrankungen zurück und 17,85 Prozent auf den Skelett- und Bewegungsapparat. Ein Ausschluss in diesen Bereichen betrifft also die Ursachen von mehr als der Hälfte der ausgewerteten BU-Fälle.
Anzeigepflicht: Was gilt bei vereinfachten Gesundheitsfragen?
Ein verbreitetes Missverständnis lautet: Wenn weniger gefragt wird, ist eine ungenaue Antwort weniger schlimm. Das Gegenteil ist richtig, denn der Kurzfragebogen ist die einzige Grundlage der Risikoprüfung.
Nach § 19 Abs. 1 VVG müssen Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen bekannten, für den Versicherer erheblichen Gefahrumstände anzeigen, nach denen er in Textform gefragt hat; das gilt auch für Fragen, die er nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Annahme stellt. Was nicht gefragt wird, müssen Sie grundsätzlich nicht von sich aus angeben. Fragt der Bogen etwa nur nach stationären Aufenthalten, gehört eine ambulante Behandlung nicht in die Antwort. Lesen Sie jede Frage wörtlich und beantworten Sie genau sie.
Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht sieht das Gesetz abgestufte Folgen vor:
- Rücktritt (§ 19 Abs. 2 VVG): bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Angaben. Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer dann nach § 21 Abs. 2 VVG grundsätzlich leistungsfrei, außer der verschwiegene Umstand war für den Versicherungsfall und die Leistung nicht ursächlich und wurde nicht arglistig verschwiegen.
- Kündigung (§ 19 Abs. 3 VVG): bei einfacher Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden, mit einer Frist von einem Monat.
- Vertragsanpassung (§ 19 Abs. 4 VVG): Hätte der Versicherer den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, sind Kündigung und, außer bei Vorsatz, Rücktritt ausgeschlossen; stattdessen kann er die anderen Bedingungen, etwa einen Ausschluss oder Zuschlag, zum Vertragsbestandteil machen. Steigt der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder wird ein Ausschluss vereinbart, können Sie nach § 19 Abs. 6 VVG kündigen.
- Belehrung und Fristen: Diese Rechte setzen nach § 19 Abs. 5 VVG eine gesonderte Belehrung in Textform voraus. Sie erlöschen nach § 21 Abs. 3 VVG fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren, außer für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind.
- Arglistige Täuschung: Die Anfechtung bleibt nach § 22 VVG möglich; sie ist nach § 124 Abs. 3 BGB ausgeschlossen, wenn seit der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.
Fordern Sie bei Unsicherheit vorab Ihre Patientenakte oder eine Auskunft Ihrer Krankenkasse an und bewahren Sie eine Kopie des Fragebogens auf. Wurde ein Antrag bereits abgelehnt, finden Sie im Ratgeber BU abgelehnt: Was jetzt? die nächsten Schritte. Bedenken Sie, dass viele Fragebögen ausdrücklich nach früher abgelehnten Anträgen fragen.
Wenn das nicht reicht: Alternativen zur BU
Nicht jeder findet über Aktionen, Arbeitgeber oder Nachversicherung einen ausreichenden BU-Schutz. Dann kommen Produkte mit anderen Leistungsauslösern infrage: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel erst, wenn Sie in keiner Tätigkeit mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, die Grundfähigkeitsversicherung beim Verlust bestimmter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, die Unfallversicherung nur nach Unfällen. Einen ausführlichen Vergleich bietet unser Ratgeber zu den Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor jedem weiteren offiziellen Antrag empfiehlt die Verbraucherzentrale bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage, bei der Ihr Name nicht angegeben wird.
Ergänzung zur BU: Auch die Schwere-Krankheiten-Versicherung stellt Gesundheitsfragen
Wer eine BU nicht oder nur eingeschränkt bekommt, stößt schnell auf die Schwere-Krankheiten-Versicherung, international Dread-Disease-Versicherung genannt. Um eine falsche Erwartung auszuräumen: Auch sie ist kein Produkt ohne Gesundheitsprüfung. Die Tarife aus unserer Übersicht stellen beim Antrag Gesundheitsfragen; Annahme, Ausschlüsse, Risikozuschläge oder eine Ablehnung sind möglich. Was gefragt wird, erklärt der Ratgeber zu den Gesundheitsfragen in der Schwere-Krankheiten-Versicherung; warum Versprechen „ohne Gesundheitsprüfung“ auch hier kritisch zu sehen sind, lesen Sie im Beitrag Schwere-Krankheiten-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung?
Weil die Schwere-Krankheiten-Versicherung andere Leistungsauslöser hat, zielen ihre Fragen teilweise auf andere Risiken. Wer bei der BU etwa an Rückenbeschwerden oder einer zurückliegenden Psychotherapie scheitert, kann hier je nach Versicherer und Einzelfall andere Annahmebedingungen vorfinden. Verbindlich klärt das nur eine Prüfung; der Ratgeber zu Vorerkrankungen und Risikovoranfrage zeigt, wie das anonym funktioniert.
Was die Schwere-Krankheiten-Versicherung leistet
Sie zahlt nach der Leistungsprüfung eine vereinbarte Summe als Einmalbetrag, wenn eine im Vertrag definierte schwere Erkrankung diagnostiziert wird und die tarifliche Definition erfüllt ist. Die Tarife aus unserer Übersicht versichern je nach Anbieter rund 50 bis 75 Erkrankungen und Ereignisse, im Kern invasiven Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bypass- und Herzklappenoperationen, Multiple Sklerose, Parkinson, Organversagen sowie den Verlust von Sehen, Hören oder Sprache, jeweils mit festgelegten Schweregraden. Details zeigt der Ratgeber Welche Krankheiten sind versichert? Im Vergleich zur BU ergeben sich objektive Unterschiede:
- Der Beruf ist für die Leistung ohne Bedeutung. Es gibt keinen Berufsunfähigkeitsgrad und keine Verweisung. Der Beitrag richtet sich vor allem nach Alter, Summe, Laufzeit und Gesundheit; mehr dazu bei den Kostenfaktoren.
- Keine Nachprüfung. Die Leistung wird wegen einer späteren Genesung nicht zurückgefordert, sofern die Gesundheitsfragen beim Antrag korrekt beantwortet wurden.
- Frei verwendbares Kapital. Die Einmalzahlung kann die Einkommenslücke während der Behandlung, Kredite oder eine Haushaltshilfe finanzieren; siehe Einmalleistung oder Rente.
- Leistung auch bei Weiterarbeit. Die Zahlung hängt nicht davon ab, ob Sie arbeitsunfähig sind.
Ebenso klar sind die Grenzen: Psychische Erkrankungen wie Depression, Burnout oder Angststörungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates sind in der Regel nicht versichert. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung ersetzt die BU deshalb nicht, sie ergänzt sie. Zudem gelten Wartezeiten und Überlebensfristen (je nach Erkrankung drei oder sechs Monate ab Versicherungsbeginn, je nach Tarif 10 bis 28 Tage nach Diagnose), und leichtere Verläufe führen in mehreren Tarifen nur zu einer Teilleistung, oft bis höchstens 25.000 Euro.
Auch hier gibt es Nachversicherungsmöglichkeiten: Bei der Gothaer Perikon lässt sich ein bestehender Vertrag nach den Bedingungen bei bestimmten Anlässen innerhalb fester Fristen und Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, sofern die versicherte Person dann nicht bereits schwer erkrankt ist; für den Erhöhungsbetrag gelten die Wartezeiten erneut. Der Erstabschluss setzt die Gesundheitsfragen aber voraus. Unterschiede bei Wartezeiten und Teilleistungen zeigen die Tarifseiten zur Nürnberger Dread-Disease-Versicherung und zu Canada Life, den Vergleich der Leistungsprinzipien unsere Seite BU oder Schwere-Krankheiten-Versicherung.
Wir klären in einem kostenlosen Gespräch, welche Schwere-Krankheiten-Tarife bei Ihrer Gesundheitsgeschichte infrage kommen und wie sie Ihre BU ergänzen können.
Rechenbeispiel: BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen plus Kapital
Rechenbeispiel (beispielhafte Darstellung, Leistung je nach Tarif): Eine 34-jährige Pflegefachkraft verdient 3.600 Euro brutto und rund 2.400 Euro netto. Eine private BU wurde ihr wegen einer Rückenbehandlung und einer abgeschlossenen Psychotherapie nur mit Ausschlüssen angeboten. Über ihren Arbeitgeber schließt sie eine betriebliche BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen ab, deren Rente auf 1.000 Euro begrenzt ist, und zusätzlich eine Schwere-Krankheiten-Versicherung über 80.000 Euro, deren Gesundheitsfragen sie vollständig beantwortet. Angenommen, sie erhält mit 37 die Diagnose eines invasiven Brustkrebses, Operation und Chemotherapie sind medizinisch notwendig, und sie ist acht Monate arbeitsunfähig, bevor sie stufenweise zurückkehrt.
- Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld von 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos, hier 2.160 Euro. Nach ihren Anteilen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleiben grob 1.890 Euro. Die Einkommenslücke liegt bei rund 510 Euro im Monat, über gut sechs Monate also bei etwa 3.300 Euro, zuzüglich Fahrten, Zuzahlungen und Haushaltshilfe.
- Die betriebliche BU: Sie würde je nach Bedingungen erst leisten, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent für voraussichtlich mindestens sechs Monate festgestellt wird. Selbst dann würde die Rente bei einer Rückkehr in den Beruf nach einer Nachprüfung in der Regel enden, und von 1.000 Euro brutto bliebe nach Steuer und gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen spürbar weniger.
- Die Schwere-Krankheiten-Versicherung: Nach Ablauf der Überlebensfrist und Abschluss der Leistungsprüfung würde sie 80.000 Euro auszahlen, sofern die Diagnose die tarifliche Definition für die volle Leistung erfüllt und die Wartezeit abgelaufen ist. Damit ließen sich Einkommenslücke, Zusatzkosten und eine reduzierte Arbeitszeit in den Folgejahren finanzieren.
Die Arbeitsteilung ist klar: Die betriebliche BU sichert den Fall ab, dass sie dauerhaft nicht mehr in der Pflege arbeiten kann, auch aus Gründen, die keine Schwere-Krankheiten-Versicherung abdeckt. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt bei einer definierten Diagnose unabhängig davon, ob und wann sie zurückkehrt. Wie Sie die passende Summe ermitteln, erklärt der Ratgeber zur Höhe der Versicherungssumme; realistische Beiträge zeigt der Beitrag zu den Kosten einer Schwere-Krankheiten-Versicherung.
Bei Streit mit einem Versicherer, etwa über einen Rücktritt wegen angeblich falscher Angaben, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden, eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit kostenfreiem Verfahren.
Lassen Sie unverbindlich prüfen, zu welchen Bedingungen Sie trotz Vorerkrankungen versichert werden können, bevor Sie einen offiziellen Antrag stellen.
Checkliste: BU-Angebote mit wenigen Gesundheitsfragen prüfen
- Haben Sie bestehende Verträge mit Nachversicherungsgarantie, Dynamik oder Wechseloption, und gibt es eine BU über Ihren Arbeitgeber oder Verband?
- Welche Fragen werden genau gestellt, und welcher Zeitraum wird abgefragt?
- Gibt es eine Vorerkrankungsklausel oder einen Ausschluss für bekannte Beschwerden?
- Wie hoch ist die Höchstrente, und welcher Nettobetrag bliebe nach Steuern und Beiträgen?
- Gilt eine Wartezeit, und wie sind Verweisung und Nachprüfung geregelt?
- Was passiert bei Jobwechsel, Verbandsaustritt oder Selbstständigkeit?
- Sind psychische Erkrankungen und der Bewegungsapparat mitversichert?
- Haben Sie alle Fragen vollständig beantwortet und eine Kopie aufbewahrt?
- Welche verbleibenden Risiken sichern Sie zusätzlich ab, etwa mit einer Einmalleistung bei schwerer Krankheit?
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Eine private BU mit marktüblicher Rente ganz ohne Gesundheitsfragen ist praktisch nicht zu bekommen. Es gibt aber Wege mit deutlich weniger Fragen: vereinfachte Gesundheitsfragen bei Aktionen und Berufsstarter-Angeboten, Kooperationen von Kammern und Verbänden, Kollektivverträge über den Arbeitgeber und die Nachversicherungsgarantie eines bestehenden Vertrags.
Was sind vereinfachte Gesundheitsfragen bei der BU?
Der Versicherer stellt nur wenige, eng gefasste Fragen, etwa nach einer aktuellen Arbeitsunfähigkeit, stationären Aufenthalten oder bestimmten schweren Erkrankungen, oft mit kürzerem Abfragezeitraum. Im Gegenzug sind Höchstrente, Eintrittsalter oder Laufzeit meist begrenzt, und je nach Tarif gelten Wartezeiten oder Ausschlüsse für bekannte Vorerkrankungen.
Ist eine BU über den Arbeitgeber ohne Gesundheitsprüfung möglich?
Je nach Rahmenvertrag ja, zumindest bis zu einer bestimmten Rentenhöhe; oft gibt es eine vereinfachte Prüfung, meist unter Bedingungen wie einer Mindestzahl teilnehmender Mitarbeitender. Die Rente ist meist begrenzt, ein Jobwechsel kann den Schutz erschweren, und in der Leistungsphase können Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
Muss ich Vorerkrankungen angeben, nach denen nicht gefragt wird?
Grundsätzlich nein. Nach § 19 Abs. 1 VVG müssen Sie die Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Jede gestellte Frage müssen Sie aber vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst drohen je nach Verschulden Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung und im Leistungsfall unter Umständen der Verlust des Anspruchs.
Was ist eine Nachversicherungsgarantie?
Sie erlaubt es, die BU-Rente bei Anlässen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder Karriereschritt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Die Erhöhung ist je Anlass und insgesamt begrenzt, muss meist innerhalb einer Frist beantragt werden und ist oft nur bis zu einem bestimmten Alter möglich.
Wie weit fragen Versicherer bei der BU in die Vergangenheit?
Nach Angaben des GDV typischerweise fünf bis zehn Jahre, bei ambulanten Behandlungen meist fünf und bei stationären meist zehn Jahre. Bei vereinfachten Fragebögen kann der Zeitraum je nach Anbieter kürzer sein.
Lassen sich die Gesundheitsfragen der BU mit einer Schwere-Krankheiten-Versicherung umgehen?
Nein. Auch die Tarife aus unserer Übersicht stellen beim Antrag Gesundheitsfragen; Annahme, Ausschlüsse, Risikozuschläge oder eine Ablehnung sind möglich. Weil die Schwere-Krankheiten-Versicherung andere Leistungsauslöser hat als die BU, zielen die Fragen teilweise auf andere Risiken, sodass die Annahmebedingungen je nach Vorerkrankung anders ausfallen können.
Kann eine Schwere-Krankheiten-Versicherung eine BU mit wenig Gesundheitsfragen ergänzen?
Ja, denn beide setzen an unterschiedlichen Auslösern an. Die BU zahlt eine Rente, wenn Sie Ihren Beruf gesundheitlich bedingt nicht mehr ausüben können. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt eine Einmalsumme bei Diagnose einer definierten Erkrankung, unabhängig vom Beruf und ohne Nachprüfung. Psychische Erkrankungen und Rückenleiden sind bei ihr in der Regel nicht versichert, deshalb ersetzt sie die BU nicht.
Was mache ich, wenn ich keine BU mit vereinfachten Fragen bekomme?
Lassen Sie über eine anonyme Risikovoranfrage prüfen, ob eine BU mit Ausschluss oder Zuschlag möglich ist. Gelingt das nicht, kommen Bausteine mit anderen Auslösern infrage, etwa eine Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung, kombiniert mit einer Schwere-Krankheiten-Versicherung. Einen Überblick gibt unser Ratgeber zu den Optionen ohne klassische BU.
Fazit: Weniger Fragen ja, gar keine Fragen kaum
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen im wörtlichen Sinn ist praktisch nicht zu finden. Realistisch sind Wege mit weniger Fragen: Aktionen und Einstiegsangebote mit vereinfachten Gesundheitsfragen, Verbandslösungen, Kollektivverträge über den Arbeitgeber und die Nachversicherung eines bestehenden Vertrags. Jeder Weg kann den Zugang zur Absicherung der Arbeitskraft öffnen, jeder hat aber Grenzen bei Rentenhöhe, Ausschlüssen und Wartezeiten oder, bei der betrieblichen BU, bei Jobwechsel, Steuer und Beiträgen. Und jede gestellte Frage verdient eine vollständige, wahrheitsgemäße Antwort.
Wo der BU-Schutz nicht ausreicht, lohnt ein sachlicher Blick auf Bausteine mit anderen Auslösern. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung ersetzt die BU nicht und stellt ebenfalls Gesundheitsfragen. Sie zahlt aber unabhängig vom Beruf, ohne Nachprüfung und als frei verwendbares Kapital, sofern eine versicherte Erkrankung die tarifliche Definition erfüllt. Eine ausgewogene Einordnung bieten die Vor- und Nachteile der Schwere-Krankheiten-Versicherung; die Tarife von Zurich Eagle Star bis Gothaer finden Sie im Vergleich aller geführten Tarife.
Gemeinsam prüfen wir, wie Sie die Absicherung Ihrer Arbeitskraft trotz schwieriger Gesundheitsfragen sinnvoll ergänzen und welche Summe Ihre Einkommenslücke abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Justiz: § 19 VVG, § 21 VVG, § 22 VVG, § 124 BGB, § 1, § 2 und § 4 BetrAVG, § 3 und § 22 EStG, § 47, § 226 und § 229 SGB V
- GDV: Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?, Gesundheitsfragen richtig beantworten, BU für Studierende, BU-Versicherung: Sinnvolle Vorsorge für jeden Beruf?, Ursachen für Berufsunfähigkeit (Daten: Morgen & Morgen)
- Verbraucherzentrale: Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Leitfaden Die betriebliche Altersversorgung (Stand März 2020), Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Versicherungsbedingungen und Produktinformationen der Anbieter Canada Life Assurance Europe plc, Nürnberger Lebensversicherung AG, Zurich Life Assurance plc und Gothaer Lebensversicherung AG
Über diesen Beitrag: Die Aussagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung beschreiben Marktmechanismen allgemein und beziehen sich nicht auf einzelne BU-Anbieter; Annahmeregeln, Höchstrenten, Fristen und Ausschlüsse legt jeder Versicherer selbst fest. Die Merkmale der Schwere-Krankheiten-Versicherung beruhen auf den uns vorliegenden Versicherungsbedingungen und Produktinformationen; maßgeblich sind allein die Bedingungen im konkreten Vertrag. Die Hinweise zu Steuern und Sozialversicherung sind vereinfacht. Das Rechenbeispiel ist eine beispielhafte Darstellung. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle, rechtliche oder steuerliche Beratung. Stand: Oktober 2026.
