BU trotz Vorerkrankung: So gehen Sie richtig vor

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Rückenschmerzen vor vier Jahren, eine Psychotherapie nach einer Trennung, ein gut eingestellter Bluthochdruck: Kaum jemand erreicht die Lebensmitte ohne Einträge in der Krankenakte. Wer dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung abschließen möchte, trifft auf ausführliche Gesundheitsfragen und auf Versicherer, die sehr unterschiedlich reagieren. Eine Vorerkrankung bedeutet aber nicht automatisch das Aus. Häufig ist der Abschluss möglich, wenn auch mit Ausschluss, Risikozuschlag oder nach einer Zurückstellung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Vorerkrankungen häufig kritisch sind, wie weit Versicherer zurückfragen, was nach § 19 VVG bei falschen Angaben droht und wie Sie mit einer anonymen Risikovoranfrage vorgehen. Eine Annahmezusage kann dabei niemand geben; jeder Versicherer entscheidet nach eigenen Annahmerichtlinien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorerkrankung heißt nicht automatisch Ablehnung. Je nach Diagnose, Verlauf und Versicherer reicht die Spanne von der normalen Annahme über Ausschluss und Zuschlag bis zur Zurückstellung oder Ablehnung.
  • Abgefragt wird meist ein begrenzter Zeitraum. Typisch sind laut Versichererverband fünf Jahre für ambulante und zehn Jahre für stationäre Behandlungen.
  • Falsche Angaben können den Schutz kosten. Je nach Verschulden drohen Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung oder bei Arglist die Anfechtung. Die Rechte aus § 19 VVG erlöschen in der Regel fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren; für Versicherungsfälle, die innerhalb dieser Frist eingetreten sind, gelten sie auch danach.
  • Erst Unterlagen prüfen, dann anfragen. Leistungsauszug der Krankenkasse und Patientenakte zeigen, was tatsächlich dokumentiert ist.
  • Die Schwere-Krankheiten-Versicherung bewertet Vorerkrankungen teils anders. Auch sie stellt Gesundheitsfragen, ist aber eine Ergänzung und kein vollständiger Ersatz der BU.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung: warum die Vorgeschichte so stark zählt

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste private Absicherung der Arbeitskraft. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können (§ 172 VVG). Weil diese Rente über Jahrzehnte laufen kann, prüfen Versicherer vor Vertragsschluss sehr genau, wie wahrscheinlich ein Leistungsfall ist.

Nach einer Auswertung von Morgen & Morgen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht hat, gehen 35,75 Prozent der BU-Fälle auf Nerven- und psychische Erkrankungen zurück und 17,85 Prozent auf Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Zusammen ist das mehr als die Hälfte. Deshalb schauen BU-Versicherer bei Psychotherapien, Rücken- und Gelenkbeschwerden besonders genau hin, auch wenn diese aus Ihrer Sicht längst abgeschlossen sind. Was speziell bei psychischen Vorerkrankungen gilt, erklärt der Ratgeber BU bei Burnout und Depression. Wer grundsätzlich über andere Wege nachdenkt, findet einen Überblick im Ratgeber Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Welche Vorerkrankungen bei der BU kritisch sind

Eine einheitliche Liste gibt es nicht. Dieselbe Diagnose kann bei einem Versicherer zu einem Ausschluss, beim nächsten zu einem Zuschlag und beim dritten zu einer Ablehnung führen. Ausschlaggebend sind neben der Diagnose meist Schweregrad, Zahl der Behandlungen, Abstand zur letzten Behandlung, Arbeitsunfähigkeitszeiten und Beschwerdefreiheit. Die Übersicht zeigt typische Muster, keine Vorhersage für Ihren Einzelfall.

Häufige Vorerkrankungen und mögliche Reaktionen der BU-Versicherer (allgemeine Orientierung, keine Prognose; je nach Versicherer und Einzelfall)
Vorerkrankung Worauf Versicherer häufig achten Mögliche Reaktion
Rückenbeschwerden, Bandscheibenvorfall Dauer, Bildgebung, Physiotherapie, Arbeitsunfähigkeit, Operation bei länger zurückliegender Einzelepisode teils Annahme; oft Ausschluss der Wirbelsäule oder eines Abschnitts; bei OP oder chronischem Verlauf auch Ablehnung möglich
Psychotherapie, psychische Erkrankungen Diagnose, Therapiedauer, Medikamente, Arbeitsunfähigkeit, Abstand zum Therapieende bei laufender Behandlung oft Zurückstellung; sonst je nach Verlauf Ausschluss, Zuschlag oder Ablehnung; nach kurzer, abgeschlossener Beratung teils Annahme
Allergien, Asthma Medikamente, Lungenfunktion, Notfallbehandlungen, Bezug zum Beruf leichter Heuschnupfen ohne Asthma teils ohne Einschränkung; Asthma je nach Schwere Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung
Bluthochdruck Werte unter Therapie, Folgeschäden an Herz, Nieren, Gefäßen gut eingestellt Annahme oder Zuschlag möglich; mit Folgeschäden Zuschlag oder Ablehnung
Diabetes Typ, Langzeitzucker, Insulin, Folgeerkrankungen je nach Typ, Einstellung und Folgeerkrankungen Zuschlag oder Ablehnung
Übergewicht BMI, Begleiterkrankungen je nach BMI-Grenze des Versicherers Annahme, Zuschlag oder Ablehnung
Gelenk-OPs (Knie, Schulter, Hüfte) Art des Eingriffs, Abstand zur OP, Restbeschwerden oft Ausschluss des Gelenks; kurz nach der OP eher Zurückstellung
Laufende Abklärung ausstehende Befunde, Verdachtsdiagnosen in der Regel Zurückstellung, bis die Diagnose feststeht

Unterschätzt wird oft, dass auch scheinbar harmlose Behandlungen relevant sein können, etwa Physiotherapie wegen Nackenverspannungen oder eine Krankschreibung wegen Erschöpfung. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit psychischer Vorerkrankung sucht, sollte sich besonders sorgfältig vorbereiten, idealerweise mit einem Therapiebericht, der Anlass, Dauer und Abschluss der Behandlung dokumentiert.

BU-Gesundheitsfragen: Was gefragt wird und wie weit zurück

Die Gesundheitsfragen sind das Herzstück jedes BU-Antrags. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nennt in seinem Beitrag zu Gesundheitsfragen bei Versicherungen typische Themen: Größe und Gewicht, stationäre Behandlungen, ambulante Therapien, chronische Erkrankungen, Psychotherapie, Medikamente und Tabakkonsum. Die Formulierungen unterscheiden sich je nach Versicherer, und darin liegt eine Chance: Was der eine fragt, fragt der andere vielleicht nicht oder für einen kürzeren Zeitraum.

Typische Bereiche der BU-Gesundheitsfragen und übliche Abfragezeiträume (je nach Versicherer)
Fragenbereich Üblicher Zeitraum
Ambulante Untersuchungen und Behandlungen (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapie) typischerweise 5 Jahre, je nach Versicherer auch 3
Stationäre Behandlungen, Operationen, Reha typischerweise 10 Jahre, je nach Versicherer auch 5
Psychotherapie, psychische Erkrankungen je nach Versicherer 5 bis 10 Jahre
Bestehende Erkrankungen, Beschwerden, Dauermedikation aktuell, oft ohne Zeitgrenze
Größe, Gewicht, Rauchen, riskante Hobbys aktuell
Abgelehnte oder erschwert angenommene Anträge je nach Versicherer unterschiedlich

Lesen Sie jede Frage wörtlich. Fragt der Versicherer nach Behandlungen, geht es um Kontakte mit Ärzten oder Therapeuten. Fragt er nach Beschwerden oder Gesundheitsstörungen, können auch Probleme gemeint sein, mit denen Sie keinen Arzt aufgesucht haben. Im Zweifel geben Sie die Angabe an und erläutern sie kurz. Die Grundsätze erläutert auch unser Ratgeber Gesundheitsfragen richtig beantworten, der sich auf die Schwere-Krankheiten-Versicherung bezieht.

Ein taktisches Abwarten, bis eine Behandlung aus dem Abfragezeitraum fällt, kann die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in ihren Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht empfehlen, weil der Verlust der Arbeitskraft jederzeit eintreten kann.

Vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG: Folgen falscher Angaben

An dieser Stelle deutlich: Verschweigen Sie keine Vorerkrankung. Wer eine Behandlung weglässt, um einen Zuschlag zu vermeiden, riskiert den Schutz genau dann, wenn er ihn braucht. Im Leistungsfall darf der Versicherer nach § 213 VVG mit Ihrer Einwilligung Gesundheitsdaten bei Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen erheben und mit Ihren Antragsangaben abgleichen.

Nach § 19 Abs. 1 VVG müssen Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten erheblichen Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat; das gilt auch für Fragen, die er nach Ihrem Antrag, aber vor der Annahme stellt. Seine Rechte stehen dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 VVG nur zu, wenn er Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Welche Folge droht, hängt vom Verschulden ab:

Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§§ 19 bis 22 VVG)
Verschulden Mögliches Recht des Versicherers Was das bedeutet
Arglist Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 22 VVG) oder Rücktritt Bei Anfechtung gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig; keine Leistung, auch wenn der verschwiegene Umstand mit dem Leistungsfall nichts zu tun hat
Vorsatz Rücktritt (§ 19 Abs. 2 VVG) Der Vertrag endet; nach Eintritt des Versicherungsfalls entfällt die Leistung, sofern der verschwiegene Umstand ursächlich war
Grobe Fahrlässigkeit Rücktritt, oder Vertragsanpassung, wenn der Versicherer den Vertrag auch in Kenntnis zu anderen Bedingungen geschlossen hätte Ausschluss oder Zuschlag werden rückwirkend Vertragsbestandteil
Einfache Fahrlässigkeit oder schuldlos kein Rücktritt; Kündigung mit Monatsfrist oder Vertragsanpassung angepasste Bedingungen gelten bei einfacher Fahrlässigkeit rückwirkend, bei schuldloser Verletzung erst ab der laufenden Versicherungsperiode

Gerade die Vertragsanpassung wird unterschätzt: Hätte der Versicherer Ihre Rückenbehandlung mit einem Ausschluss der Wirbelsäule versichert, kann er diesen Ausschluss rückwirkend einfügen. Eine spätere Berufsunfähigkeit wegen eines Bandscheibenleidens wäre dann nicht versichert. Steigt der Beitrag durch eine Anpassung um mehr als zehn Prozent oder wird das Risiko ausgeschlossen, können Sie nach § 19 Abs. 6 VVG innerhalb eines Monats fristlos kündigen.

Fristen nach § 21 VVG und Anfechtung nach § 22 VVG

Der Versicherer muss seine Rechte nach § 21 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Pflichtverletzung schriftlich geltend machen. Nach § 21 Abs. 3 VVG erlöschen die Rechte aus § 19 Abs. 2 bis 4 VVG fünf Jahre nach Vertragsschluss, außer für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind; bei Vorsatz oder Arglist beträgt die Frist zehn Jahre. Daneben bleibt nach § 22 VVG die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich: binnen eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung, höchstens aber bis zehn Jahre nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung (§ 124 BGB). Der Vertrag ist dann nach § 142 BGB von Anfang an nichtig; die Beiträge bis zum Wirksamwerden der Anfechtung stehen dem Versicherer nach § 39 Abs. 1 VVG zu.

Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt ein Einzelfall, über den das Oberlandesgericht Nürnberg in einer Pressemitteilung berichtet hat: Eine damals 17-Jährige hatte im Herbst 2012 einen BU-Antrag gestellt und alle Gesundheitsfragen verneint, darunter Fragen nach Beschwerden an Gelenken, Wirbelsäule und Psyche sowie nach Behandlungen der letzten fünf Jahre. Nach einem Verkehrsunfall im Januar 2019 beantragte sie Leistungen, der Versicherer trat vom Vertrag zurück. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies ihre Klage ab (Urteil vom 16.07.2021, Az. 11 O 4279/20). Der Einzelrichter war überzeugt, dass sie orthopädische und psychische Beschwerden, wegen derer sie in Behandlung gewesen war, bewusst verschwiegen und die Anzeigepflicht arglistig verletzt hatte; den Rücktritt hielt er für wirksam. Obwohl der Unfall mehr als sechs Jahre nach Antragstellung lag, erhielt sie aus dem Vertrag keine Leistungen. Das passt zur Zehnjahresfrist des § 21 Abs. 3 VVG bei Vorsatz oder Arglist.

Vor dem Antrag: Patientenakte und Krankenkassenauskunft prüfen

Viele falsche Angaben entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Unwissen. Wer weiß nach fünf Jahren noch, wie oft er beim Orthopäden war? Zudem verschlüsseln Ärzte für die Abrechnung Diagnosen, die Sie selbst so nicht benannt hätten, etwa Verdachtsdiagnosen. Der Versichererverband empfiehlt deshalb, Behandlungsdaten bei Krankenkasse, Kassenärztlicher Vereinigung oder privater Krankenversicherung anzufordern.

  • Leistungsauszug der Krankenkasse: Nach § 305 Abs. 1 SGB V unterrichten gesetzliche Kassen Sie auf Antrag über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten. Nach einem Kassenwechsel fragen Sie auch die frühere Kasse.
  • Patientenakte: Nach § 630g BGB haben Sie Anspruch auf Einsicht in Ihre Behandlungsakte und auf Abschriften; die erste ist unentgeltlich. Das lohnt sich vor allem bei Fachärzten, Psychotherapeuten und Kliniken.
  • Private Krankenversicherung: Fordern Sie eine Aufstellung der eingereichten Rechnungen an. Selbst bezahlte, nicht eingereichte Behandlungen gehören trotzdem zur Antwort, wenn danach gefragt wird.

Ist eine dokumentierte Diagnose nachweislich falsch, sprechen Sie mit der Praxis: Diagnosedaten, deren Unrichtigkeit ärztlich belegt ist, muss die Kasse nach § 305 Abs. 1 SGB V auf Antrag berichtigt verwenden. Das ist ein Weg, echte Fehler zu korrigieren, kein Weg, zutreffende Diagnosen verschwinden zu lassen. Zutreffende Behandlungen geben Sie an und lassen sie, wo sinnvoll, durch einen aktuellen Arztbericht einordnen, etwa mit dem Vermerk, dass Sie seit Jahren beschwerdefrei sind.

Anonyme Risikovoranfrage zur BU Schritt für Schritt

Bei der anonymen Risikovoranfrage werden Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen an mehrere Versicherer übermittelt, die mitteilen, wie sie voraussichtlich entscheiden würden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt diesen Weg, um auszuloten, ob eine BU ohne Ausschlüsse möglich ist; auch die Verbraucherzentrale nennt Risikovoranfrage und unabhängige Beratung, wenn die BU an der Gesundheit zu scheitern droht. Der Vorteil: Es entsteht kein offizieller Antrag. Ein gestellter und abgelehnter Antrag muss bei späteren Anträgen oft angegeben werden. Was nach einer Ablehnung zu tun ist, beschreibt der Ratgeber BU abgelehnt: Ihre nächsten Schritte.

  1. Unterlagen sammeln. Leistungsauszug, Arzt-, Entlassungs- und Therapieberichte, Medikamentenliste.
  2. Gesundheitsfragen vorab beantworten. So, als würden Sie den Antrag stellen: Diagnose, Zeitraum, Behandlung, Arbeitsunfähigkeit, aktueller Stand.
  3. Zusatzfragebögen ausfüllen. Für Rücken, Psyche, Asthma oder Bluthochdruck gibt es spezielle Fragebögen. Ein aktueller Arztbericht über einen stabilen Verlauf kann die Bewertung verbessern.
  4. Über einen unabhängigen Vermittler anfragen. Ein Makler oder Versicherungsberater stellt die anonymisierten Angaben parallel bei mehreren Versicherern an.
  5. Voten genau lesen. Ein Ausschluss für die Lendenwirbelsäule ist enger als einer für die gesamte Wirbelsäule samt Folgeerkrankungen. Beim Zuschlag zählt die Höhe, bei der Zurückstellung die Dauer.
  6. Antrag mit identischen Angaben stellen. Das Votum bezieht sich nur auf die angegebenen Daten und gilt meist befristet. Ergänzen Sie, was sich seither geändert hat.
  7. Police mit dem Votum abgleichen. Prüfen Sie Ausschluss und Zuschlag im Versicherungsschein und bewahren Sie eine Kopie Ihrer Antragsangaben auf.

Ob Daten im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) gespeichert sind, das seit Oktober 2025 die Besurance HIS GmbH betreibt, können Sie per Selbstauskunft erfragen. Pauschal lässt sich nicht sagen, dass jede Ablehnung dort vermerkt wird; der sicherere Weg bleibt die Voranfrage vor dem eigentlichen Antrag.

Ausschluss, Risikozuschlag, Zurückstellung: was sie bedeuten und wann sie akzeptabel sind

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankung ist die normale Annahme nur eines von mehreren möglichen Ergebnissen. Ob ein Votum akzeptabel ist, hängt vor allem davon ab, wie wahrscheinlich die betroffene Ursache für Ihre spätere Berufsunfähigkeit wäre.

Mögliche Voten der BU-Versicherer und ihre Bewertung
Votum Bedeutung Wann es akzeptabel sein kann Worauf Sie achten sollten
Ausschlussklausel BU aus einer bestimmten Ursache ist nicht versichert wenn der Ausschluss eng gefasst ist und einen Bereich betrifft, der in Ihrem Beruf keine zentrale Rolle spielt Reichweite des Wortlauts, Folgeerkrankungen, spätere Überprüfung
Risikozuschlag voller Schutz gegen höheren Beitrag wenn der Beitrag dauerhaft tragbar bleibt, oft bei Diagnosen, die Ihr Hauptrisiko betreffen Höhe des Zuschlags, spätere Reduzierung
Zurückstellung Entscheidung erst nach einer bestimmten Zeit bei frischen oder laufenden Behandlungen, wenn kein anderer Versicherer eine tragbare Lösung anbietet Zeitraum notieren, bis dahin anderweitig absichern, bei späteren Anträgen angeben
Ablehnung kein Angebot als Endpunkt nicht akzeptabel; Alternativen prüfen nach offiziellem Antrag künftig angabepflichtig, deshalb vorher anonym anfragen

Ein Ausschluss für ein Knie ist für eine Steuerberaterin oft leichter zu verkraften als für einen Fliesenleger. Ein Ausschluss aller psychischen Erkrankungen nimmt dagegen in fast jedem Beruf einen großen Teil des Schutzes weg. Dann kann ein Zuschlag die bessere Wahl sein, sofern ein Versicherer ihn anbietet. Manche Versicherer prüfen Ausschlüsse oder Zuschläge nach längerer Beschwerdefreiheit auf Antrag erneut; ob das möglich ist, regelt der jeweilige Vertrag.

Rechenbeispiel (beispielhafte Darstellung, Leistung je nach Tarif): Eine 44-jährige Bürokauffrau hatte vor drei Jahren einen Bandscheibenvorfall an der Lendenwirbelsäule, behandelt mit Physiotherapie. Die Voranfrage ergibt zwei Voten: Versicherer A bietet die BU mit Ausschluss der Lendenwirbelsäule an, Versicherer B ohne Ausschluss mit einem angenommenen Zuschlag von 20 Prozent. Bei einem beispielhaften Grundbeitrag von 110 Euro läge der Beitrag bei B bei 132 Euro, über 20 Jahre also 5.280 Euro mehr. Dafür wäre auch ein erneutes Bandscheibenleiden versichert. Bei A würde eine Berufsunfähigkeit wegen der Lendenwirbelsäule keine Rente auslösen, alle anderen Ursachen blieben versichert. In beiden Fällen könnte sie die großen Diagnosen zusätzlich über eine Schwere-Krankheiten-Versicherung absichern, die eine Einmalzahlung leisten würde, sofern die tarifliche Definition der Erkrankung erfüllt ist und die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden.

Wenn die BU nicht möglich ist

Lautet das Ergebnis aller Voranfragen Ablehnung oder ein Ausschluss, der den Schutz praktisch entwertet, sollte die Arbeitskraft trotzdem nicht ungeschützt bleiben. Drei Wege stellen wir in eigenen Ratgebern dar:

  • Andere Absicherungsformen: Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Schwere-Krankheiten- oder Multi-Risk-Versicherung setzen an anderen Auslösern an. Welche Lücken jede schließt, zeigt der Überblick Was statt einer BU infrage kommt.
  • Nach einer Ablehnung neu ansetzen: Grund klären, Unterlagen ergänzen, andere Versicherer anonym anfragen, wie im Beitrag Was tun, wenn die BU abgelehnt wurde? beschrieben.
  • Vereinfachte oder keine Gesundheitsfragen: Solche Angebote gibt es etwa über Aktionen oder betriebliche Lösungen, meist mit begrenzter Rente. Mehr dazu im Ratgeber BU ohne Gesundheitsfragen.

Für alle Wege gilt: Auch wenige Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Weniger Fragen bedeuten keine geringere Anzeigepflicht.

Schwere-Krankheiten-Versicherung mit Vorerkrankung

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung fragt nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob eine im Vertrag definierte schwere Erkrankung vorliegt. Erfüllt die Diagnose die tarifliche Definition, zahlt sie nach der Leistungsprüfung eine vereinbarte Summe als Einmalbetrag. Die Tarife unserer Übersicht versichern je nach Anbieter rund 50 bis 75 Erkrankungen und Ereignisse, im Kern invasiven Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Herzoperationen, MS, Parkinson und Organversagen; Details zeigt der Ratgeber Welche Krankheiten sind versichert?

Auch die SK ist keine Versicherung ohne Risikoprüfung: Sie stellt Gesundheitsfragen, Ablehnung, Ausschlüsse und Zuschläge sind möglich, und die Anzeigepflicht nach § 19 VVG gilt genauso. Die Schwerpunkte orientieren sich aber oft an den Krankheitsbildern des Katalogs, also an Krebs, Herz-Kreislauf-, neurologischen und Nierenerkrankungen sowie Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht und Rauchen.

Daraus ergibt sich ein Unterschied: Erkrankungen des Bewegungsapparats sind in der SK in der Regel kein Leistungsauslöser. Eine Rückenvorgeschichte, die bei der BU zu Ausschluss oder Ablehnung führt, kann für eine SK deshalb anders zu bewerten sein, je nach Tarif und Fragestellung. Ähnliches kann für psychische Vorerkrankungen gelten, da Depression oder Burnout in der SK in der Regel nicht versichert sind. Umgekehrt können Bluthochdruck oder Diabetes stärker ins Gewicht fallen, weil sie mit Herzinfarkt und Schlaganfall zusammenhängen. Eine Erkrankung, die bei Abschluss bereits bestand, kann je nach Tarif von der Leistung ausgenommen sein; nach den Bedingungen der Gothaer Perikon etwa wird geleistet, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrags schwer erkrankt. Hinzu kommen Wartezeiten und Überlebensfristen: je nach Erkrankung drei oder sechs Monate ab Versicherungsbeginn und je nach Tarif 10 bis 28 Tage nach der Diagnose.

Vorerkrankungen bei BU und Schwere-Krankheiten-Versicherung im Vergleich (objektive Merkmale, je nach Tarif)
Merkmal Berufsunfähigkeitsversicherung Schwere-Krankheiten-Versicherung
Leistungsauslöser Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, meist ab 50 Prozent Diagnose einer definierten Erkrankung mit festgelegtem Schweregrad
Rücken, Gelenke, Psyche versichert, deshalb im Fokus der Gesundheitsprüfung in der Regel nicht versichert
Herz-Kreislauf-Risikofaktoren je nach Ausprägung Zuschlag oder Ablehnung häufig im Fokus, da Herzinfarkt und Schlaganfall Kernauslöser sind
Gesundheitsfragen, Anzeigepflicht ja, § 19 VVG ja, § 19 VVG
Nachprüfung nach Leistung möglich keine; Leistung endgültig, sofern die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden

Details zur Gesundheitsprüfung in der SK finden Sie im Ratgeber Schwere-Krankheiten-Versicherung mit Vorerkrankungen und Risikovoranfrage, zu Angeboten ganz ohne Fragen im Beitrag Schwere-Krankheiten-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung. Wie sich die Tarife unterscheiden, zeigen unsere Seiten zur Nürnberger Dread Disease, zur Schwere Krankheiten Vorsorge von Canada Life, zu Zurich Eagle Star und zur Gothaer Perikon.

Zur Einordnung: Die SK ersetzt die BU nicht vollständig, denn sie schützt nicht vor einer Berufsunfähigkeit durch Rückenleiden oder psychische Erkrankungen. Sie kann aber ergänzend einspringen, wo eine BU nur mit Ausschluss oder gar nicht zu bekommen ist, und leistet unabhängig vom Beruf, sofern die tarifliche Definition der Erkrankung erfüllt ist. Einen sachlichen Vergleich bietet die Seite Berufsunfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung, eine Gesamtbewertung der Beitrag zu den Vor- und Nachteilen der Dread-Disease-Versicherung.

Schwere-Krankheiten-Absicherung trotz Vorerkrankung prüfen

Wir klären mit Ihnen anonym, wie die Versicherer Ihre Vorgeschichte bewerten würden, bevor Sie einen offiziellen Antrag stellen.

Telefonische Beratung: warum das Gespräch bei Vorerkrankungen hilft

Beim Ausfüllen tauchen viele Detailfragen auf: Zählt die Krankschreibung wegen einer Grippe? Wie beschreibe ich eine Therapie, die vor acht Jahren endete? Gerade wer über 40 ist und eine längere Krankengeschichte mitbringt, profitiert von einem Gespräch, in dem diese Punkte geklärt werden, bevor ein Versicherer Daten erhält. Dabei lässt sich auch besprechen, welche Summe Ihre Einkommenslücke im Ernstfall abdecken würde; Hintergründe liefern die Ratgeber zur passenden Versicherungssumme, zur Versorgungslücke bei schwerer Krankheit und zu den Kosten einer Schwere-Krankheiten-Versicherung.

Legen Sie Leistungsauszug, Arztberichte und Medikamentenliste bereit. Die Beratung ersetzt nicht Ihre Pflicht, alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Sie hilft aber, die Fragen richtig zu verstehen und Ihre Angaben so aufzubereiten, dass ein Versicherer sie fair bewerten kann.

Persönliche Beratung am Telefon vereinbaren

Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorerkrankungen und erfahren Sie unverbindlich, welche Schwere-Krankheiten-Tarife für Sie infrage kommen können.

Checkliste: BU-Antrag trotz Vorerkrankung vorbereiten

Welche Vertragsklauseln Sie neben den Gesundheitsfragen prüfen sollten, zeigt die BU-Checkliste.

  1. Haben Sie den Leistungsauszug Ihrer Krankenkasse angefordert, nach einem Wechsel auch von der früheren Kasse?
  2. Haben Sie bei Fachärzten, Therapeuten und Kliniken Patientenakte oder Arztberichte angefordert?
  3. Kennen Sie für jede Vorerkrankung Zeitraum, Behandlung, Arbeitsunfähigkeit und aktuellen Stand?
  4. Haben Sie nachweislich falsche Diagnosen ärztlich klären lassen?
  5. Haben Sie vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gestellt?
  6. Passt ein angebotener Ausschluss zu Ihrem Beruf, oder wäre ein Zuschlag die bessere Wahl?
  7. Haben Sie alle Fragen im Antrag wörtlich gelesen und vollständig beantwortet?
  8. Haben Sie geprüft, ob eine Schwere-Krankheiten-Versicherung Ihren Schutz bei den großen Diagnosen ergänzen kann?

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Häufig ja, aber nicht in jedem Fall. Je nach Diagnose, Verlauf und Abstand zur letzten Behandlung kann der Versicherer den Antrag normal annehmen, einen Ausschluss oder Zuschlag vereinbaren, die Entscheidung zurückstellen oder ablehnen. Welche Lösung für Sie möglich ist, zeigt am verlässlichsten eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.

Welche Vorerkrankungen sind bei der BU besonders kritisch?

Häufig kritisch sind Psychotherapien und psychische Erkrankungen, Rücken- und Bandscheibenleiden, Gelenkoperationen, Asthma, Diabetes, Bluthochdruck mit Folgeschäden und deutliches Übergewicht. Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats machen zusammen mehr als die Hälfte der BU-Leistungsfälle aus. Wie streng bewertet wird, unterscheidet sich je nach Versicherer erheblich.

Wie weit fragen BU-Versicherer in die Vergangenheit zurück?

Typisch sind fünf Jahre für ambulante und zehn Jahre für stationäre Behandlungen, je nach Versicherer auch drei Jahre für ambulante Behandlungen. Für Psychotherapie gelten je nach Anbieter fünf bis zehn Jahre. Fragen nach bestehenden Erkrankungen oder Dauermedikamenten haben oft keine Zeitgrenze. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut im Antrag.

Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung nicht angebe?

Dann verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Je nach Verschulden kann der Versicherer zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen, bei arglistiger Täuschung nach § 22 VVG anfechten. Die Rechte aus § 19 VVG erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren, für vorher eingetretene Versicherungsfälle nicht. Die Anfechtung ist binnen eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung möglich, höchstens bis zehn Jahre nach Abgabe der Vertragserklärung. Verschweigen ist deshalb ein erhebliches Risiko für Ihren Schutz.

Wie funktioniert eine anonyme Risikovoranfrage zur BU?

Ein Makler oder Versicherungsberater übermittelt Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen an mehrere Versicherer, die mitteilen, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie voraussichtlich versichern würden. Weil kein offizieller Antrag gestellt wird, entsteht in der Regel keine Ablehnung, die Sie bei späteren Anträgen angeben müssten. Den Antrag stellen Sie danach mit identischen Angaben beim Versicherer Ihrer Wahl.

Muss ich Beschwerden angeben, die nicht ärztlich behandelt wurden?

Das hängt vom Wortlaut ab. Fragt der Versicherer nur nach Behandlungen, geht es um Kontakte mit Ärzten oder Therapeuten. Fragt er auch nach Beschwerden oder Gesundheitsstörungen, können unbehandelte Probleme gemeint sein. Im Zweifel geben Sie die Beschwerde an und erläutern Art, Dauer und aktuellen Stand.

Bekomme ich nach einer Psychotherapie noch eine BU?

Das ist je nach Versicherer möglich, aber schwieriger als bei vielen anderen Vorerkrankungen. Eine kurze, länger zurückliegende Beratung ohne Diagnose wird teils ohne Einschränkung angenommen. Bei längerer Therapie, Medikamenten oder Arbeitsunfähigkeit kommen häufig Ausschluss, Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung in Betracht. Ein Therapiebericht über Anlass, Verlauf und Abschluss kann die Bewertung verbessern.

Lohnt sich eine BU mit Ausschlussklausel?

Oft ja, wenn der Ausschluss eng gefasst ist und nicht Ihr Hauptrisiko betrifft. Die BU bleibt dann für alle übrigen Ursachen bestehen, etwa für psychische Erkrankungen, Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Kritisch wird es, wenn der Ausschluss sehr weit formuliert ist oder genau die Ursache betrifft, die in Ihrem Beruf am wahrscheinlichsten ist.

Kann ich trotz Vorerkrankung eine Schwere-Krankheiten-Versicherung abschließen?

Das kann möglich sein, auch wenn eine BU abgelehnt wurde. Die SK stellt ebenfalls Gesundheitsfragen, deren Schwerpunkte aber häufig bei den Krankheitsbildern ihres Katalogs liegen. Rücken- oder Gelenkbeschwerden sind dort in der Regel kein Leistungsauslöser und können je nach Tarif anders bewertet werden. Eine Annahme ist dennoch nicht sicher; Ablehnungen, Ausschlüsse und Zuschläge sind auch hier möglich. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Vorerkrankungen in der Schwere-Krankheiten-Versicherung.

Fazit: Mit Vorbereitung und Ehrlichkeit zur passenden Absicherung

Eine Vorerkrankung macht die BU schwieriger, aber oft nicht unmöglich. Entscheidend ist die Reihenfolge: Unterlagen prüfen, über eine anonyme Risikovoranfrage mehrere Versicherer vergleichen, erst dann einen Antrag stellen. Ausschlüsse und Zuschläge sind oft der Preis für einen tragfähigen Schutz, sofern sie zu Ihrem Beruf und Ihren größten Risiken passen. Verschweigen ist dagegen keine Option: Die §§ 19 bis 22 VVG erlauben es Versicherern, unvollständige Angaben über Jahre aufzugreifen.

Ist eine BU nicht oder nur mit weitreichenden Ausschlüssen zu bekommen, bleibt die Arbeitskraft über andere Bausteine zumindest teilweise absicherbar. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung kann dabei die großen Diagnosen abdecken, unabhängig vom Beruf, und Vorerkrankungen je nach Tarif anders gewichten. Die Tarife, die wir vergleichen, finden Sie in unserer Übersicht der Schwere-Krankheiten-Tarife.

Kostenlose Erstberatung zu Ihrer Vorgeschichte

Gemeinsam prüfen wir anonym, welche Absicherung trotz Vorerkrankung für Sie möglich ist und wie sie Ihre bestehende Vorsorge sinnvoll ergänzt.

Quellen und weiterführende Informationen

Über diesen Beitrag: Die Darstellung typischer Reaktionen von Versicherern auf Vorerkrankungen ist eine allgemeine Orientierung; maßgeblich sind allein die Annahmerichtlinien und Antragsfragen des jeweiligen Versicherers, eine Annahme zu bestimmten Bedingungen kann nicht zugesagt werden. Die Produktmerkmale der Schwere-Krankheiten-Versicherung beruhen auf den uns vorliegenden Versicherungsbedingungen; Leistungsauslöser, Krankheitsdefinitionen, Wartezeiten und Fristen können je nach Anbieter und Tarifgeneration abweichen. Das Rechenbeispiel ist eine vereinfachte Darstellung mit angenommenen Werten. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder rechtliche Auskunft. Stand: Oktober 2026.