Ein Brief vom Versicherer, und die Planung gerät ins Wanken: Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt. Dahinter können zwei verschiedene Situationen stecken: Entweder wurde Ihr Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht angenommen, oder Sie sind bereits versichert und der Versicherer verweigert die BU-Rente. Dieser Ratgeber erklärt, warum BU-Anträge abgelehnt werden, welche Zwischenlösungen es gibt, wie Sie mit einer anonymen Risikovoranfrage weitere Ablehnungen vermeiden und wie Sie sich nach einer Ablehnung trotzdem absichern können. Für den Leistungsfall zeigen wir kompakt, welche Wege Versicherten offenstehen. Grundlage sind die gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, Informationen der Verbraucherzentralen und des Versicherungsombudsmanns sowie die Bedingungen der Tarife aus unserer Tarifübersicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Situationen, zwei Wege: Beim abgelehnten Antrag geht es um Antragsstrategie und Alternativen, bei der abgelehnten Leistung um Begründung, Fristen und Streitbeilegung.
- Eine Ablehnung ist selten das letzte Wort. Viele Versicherer bewerten dieselbe Vorerkrankung unterschiedlich. Statt einer Ablehnung ist oft ein Ausschluss, ein Risikozuschlag oder eine Zurückstellung möglich.
- Erst anonym anfragen, dann beantragen. Die Verbraucherzentralen empfehlen bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage. So vermeiden Sie weitere dokumentierte Ablehnungen, die Sie bei späteren Anträgen oft angeben müssen.
- Es gibt Alternativen mit anderen Leistungsauslösern. Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherung leisten bei anderen Ereignissen als die BU. Keine davon ersetzt die BU vollständig, aber in Kombination lassen sich wichtige Lücken schließen.
- Bei abgelehnter BU-Rente zählen Fristen. Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende. Der Versicherungsombudsmann prüft Beschwerden kostenlos; bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend.
Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt: Antrag oder Leistung?
Wer nach „BU abgelehnt“ sucht, steckt in einer von zwei Lagen, und die richtigen Schritte hängen genau davon ab. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung.
| Merkmal | BU-Antrag abgelehnt | BU-Leistung abgelehnt |
|---|---|---|
| Ausgangslage | Sie möchten eine BU abschließen, der Versicherer nimmt den Antrag nicht an. | Sie haben eine BU und beantragen die Rente, der Versicherer erkennt die Leistungspflicht nicht an. |
| Typische Gründe | Vorerkrankungen, psychotherapeutische Behandlungen, Rückenbeschwerden, Körpergewicht, riskante Hobbys, Beruf | Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreicht, Verweisung, unvollständige Nachweise, Vorwurf einer Verletzung der Anzeigepflicht |
| Rechtsanspruch | Kein Anspruch auf Vertragsabschluss; der Versicherer entscheidet über die Annahme. | Anspruch aus dem bestehenden Vertrag, wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Sinnvolle Schritte | Grund klären, anonyme Risikovoranfrage, andere Versicherer, Alternativen kombinieren | Begründung prüfen, Unterlagen nachreichen, Beschwerde beim Versicherer, Ombudsmann, anwaltliche Prüfung |
| Zeitdruck | Gering, aber jede weitere offizielle Ablehnung kann spätere Anträge erschweren. | Hoch, weil Ansprüche verjähren können. |
Wurde Ihre BU-Rente abgelehnt, finden Sie die wichtigsten Schritte im Abschnitt „Leistung abgelehnt: was Versicherte tun können“ weiter unten.
Häufige Ablehnungsgründe beim BU-Antrag
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nach § 172 VVG, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können. Weil dieser Leistungsauslöser sehr breit ist, prüfen Versicherer Gesundheitsfragen, Beruf und Freizeitaktivitäten vor Vertragsabschluss genau.
Welche Vorerkrankungen besonders kritisch gesehen werden, erklärt sich aus der Leistungsstatistik. Laut einer Auswertung von Morgen & Morgen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht hat, gehen 35,75 Prozent der BU-Fälle auf Nerven- und psychische Erkrankungen zurück und 17,85 Prozent auf Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats. Genau diese beiden Bereiche führen deshalb im Antrag besonders häufig zu Rückfragen, Ausschlüssen oder Ablehnungen.
- Psychische Vorerkrankungen: Eine abgeschlossene Psychotherapie, eine depressive Episode oder eine Krankschreibung wegen Erschöpfung gehören zu den häufigsten Ablehnungsgründen. Nach Psychotherapie fragen viele Anträge über einen längeren Zeitraum als nach gewöhnlichen Arztbesuchen. Entscheidend sind meist Diagnose, Dauer, Abschluss der Behandlung und die beschwerdefreie Zeit danach.
- Rücken und Gelenke: Bandscheibenvorfälle, wiederkehrende Rückenschmerzen oder Gelenkoperationen führen häufig zu einem Ausschluss für die betroffene Region, bei mehreren Befunden auch zur Ablehnung.
- Körpergewicht und Herz-Kreislauf: Ein deutlich erhöhter BMI, oft zusammen mit Bluthochdruck oder Diabetes, kann zu Zuschlägen oder zur Ablehnung führen. Die Grenzwerte legt jeder Versicherer selbst fest.
- Hobbys und Beruf: Motorsport, Klettern, Tauchen oder Flugsport führen meist zu Ausschlüssen oder Zuschlägen. Körperlich belastende oder gefahrgeneigte Berufe werden ungünstig eingestuft, in Einzelfällen bieten Versicherer gar keinen Schutz an.
| Ablehnungsgrund | Warum der Versicherer vorsichtig ist | Möglicher Lösungsweg |
|---|---|---|
| Psychotherapie oder psychische Diagnose | Häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, Rückfallrisiko | Beschwerdefreie Zeit abwarten, Arztbericht zum Abschluss der Behandlung beifügen, anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern |
| Bandscheibenvorfall, Rückenbeschwerden | Zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit | BU mit Ausschluss der Wirbelsäule prüfen und ergänzend absichern |
| Hoher BMI, Bluthochdruck | Erhöhtes Risiko für Folgeerkrankungen | Aktuelle Werte belegen, Zuschlag akzeptieren oder nach Gewichtsreduktion erneut anfragen |
| Laufende Behandlung oder unklare Diagnose | Verlauf noch nicht absehbar | Abschluss der Behandlung abwarten, Zurückstellung statt Ablehnung anstreben |
| Riskantes Hobby | Erhöhtes Unfallrisiko | Ausschluss für die Aktivität oder Zuschlag akzeptieren |
| Körperlich belastender Beruf | Hohe Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit | Andere Versicherer mit abweichender Berufseinstufung prüfen oder auf Alternativen mit anderem Leistungsauslöser ausweichen |
| Mehrere Vorerkrankungen gleichzeitig | Kumuliertes Risiko | Kombination aus Alternativen, zum Beispiel Erwerbsunfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherung |
Ausführlich mit einzelnen Diagnosen und ihrer Bewertung befasst sich unser Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung.
Ausschluss, Risikozuschlag oder Zurückstellung statt Ablehnung
Zwischen der Annahme zu normalen Bedingungen und der Ablehnung liegen mehrere Zwischenstufen.
- Leistungsausschluss: Der Versicherer nimmt den Antrag an, schließt aber Berufsunfähigkeit wegen einer bestimmten Erkrankung oder Körperregion aus, etwa der Lendenwirbelsäule. Für alle anderen Ursachen gilt der Schutz nach den vereinbarten Bedingungen. Einige Versicherer bieten an, einen Ausschluss nach einer längeren beschwerdefreien Zeit auf Antrag zu überprüfen; ob und wann das möglich ist, regelt das jeweilige Angebot.
- Risikozuschlag: Der Schutz gilt ohne Ausschluss, der Beitrag ist aber höher. Das kann sinnvoller sein als ein Ausschluss, wenn die Vorerkrankung genau Ihren größten Risikobereich betrifft.
- Zurückstellung: Der Versicherer entscheidet vorerst nicht, weil eine Behandlung noch läuft oder der Verlauf noch nicht beurteilt werden kann. Nach einer bestimmten Frist können Sie erneut anfragen. Eine Zurückstellung ist kein endgültiges Nein.
- Ablehnung: Der Versicherer bietet keinen Vertrag an, zunächst nur für sich und zu diesem Zeitpunkt.
Ein Ausschluss ist kein Makel, sondern oft der pragmatische Weg zu einer BU, die alle übrigen Risiken abdeckt. Die Lücke, die der Ausschluss hinterlässt, lässt sich dann gezielt mit einem anderen Baustein schließen. Wie das funktioniert, zeigt die Kombinationstabelle in unserem Ratgeber zu den Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Anonyme Risikovoranfrage: so vermeiden Sie weitere Ablehnungen
Bei einer anonymen Risikovoranfrage wird Ihr Gesundheitszustand mehreren Versicherern vorgelegt, ohne dass Name und Anschrift genannt werden. Die Versicherer geben ein unverbindliches Votum ab: Annahme, Annahme mit Ausschluss oder Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung. Erst wenn ein passendes Votum vorliegt, stellen Sie einen offiziellen Antrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt dieses Vorgehen ausdrücklich, wenn Sie wegen Vorerkrankungen Probleme befürchten, damit Sie nicht bei anderen Verträgen Schwierigkeiten bekommen.
Ablauf in fünf Schritten
- Gesundheitshistorie rekonstruieren. Sie haben nach § 630g BGB das Recht auf Einsicht in Ihre Behandlungsakte und können eine erste Abschrift kostenlos verlangen. Gesetzlich Versicherte erhalten nach § 305 SGB V auf Antrag eine Auskunft ihrer Krankenkasse über in Anspruch genommene Leistungen.
- Unklare Diagnosen klären. Trifft ein Eintrag nicht zu, sprechen Sie mit Ihrer Praxis; ist die Unrichtigkeit ärztlich belegt, muss die Krankenkasse nach § 305 SGB V auf Antrag berichtigte Diagnosedaten verwenden.
- Anfrage über einen unabhängigen Vermittler stellen. Versicherungsmakler oder Versicherungsberater bereiten die Angaben anonymisiert auf und fragen mehrere Gesellschaften parallel an. Ein Vertreter, der nur für einen Versicherer arbeitet, kann diesen Marktüberblick nicht leisten.
- Voten vergleichen. Achten Sie nicht nur auf Annahme oder Ablehnung, sondern auf den Wortlaut eines Ausschlusses und die Höhe eines Zuschlags.
- Offiziellen Antrag stellen. Übernehmen Sie die Angaben aus der Voranfrage vollständig und wahrheitsgemäß in den Antrag.
Die Risikovoranfrage ist nicht nur für die BU sinnvoll. Auch für die Schwere-Krankheiten-Versicherung lässt sich vorab klären, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt. Wie das bei Dread-Disease-Tarifen funktioniert, erklärt unser Beitrag zu Vorerkrankungen und anonymer Risikovoranfrage.
Folgen einer Ablehnung für spätere Anträge
Eine einmal ausgesprochene Ablehnung kann bei späteren Anträgen nachwirken, und zwar auf zwei Wegen.
Die Frage nach früheren Anträgen
Viele Antragsformulare für Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherungen fragen, ob Ihnen schon einmal ein Antrag abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen wurde. Nach § 19 VVG müssen Sie alle Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Wird diese Frage gestellt, müssen Sie eine frühere Ablehnung angeben. Das allein führt nicht automatisch zur nächsten Ablehnung, der neue Versicherer wird aber genauer nachfragen. Deshalb gilt: lieber eine anonyme Voranfrage zu viel als ein offizieller Antrag zu früh.
Wer Fragen falsch oder unvollständig beantwortet, riskiert den späteren Versicherungsschutz. Je nach Verschulden kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder rückwirkend anpassen (§ 19 Abs. 2 bis 4 VVG). Diese Rechte erlöschen nach § 21 Abs. 3 VVG grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren; für Versicherungsfälle innerhalb dieser Frist gilt das nicht. Unberührt bleibt nach § 22 VVG die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, die nach § 124 BGB binnen eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung und höchstens bis zehn Jahre nach Abgabe der Vertragserklärung möglich ist. Was das für die Praxis bedeutet, erläutert unser Ratgeber zu den Gesundheitsfragen im Antrag.
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS)
Das HIS ist eine Auskunftei der Versicherungswirtschaft, die seit Oktober 2025 von der Besurance HIS GmbH betrieben wird. Laut der Informationsbroschüre des GDV zum HIS kann es in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer Meldung kommen, wenn ein Versicherer bei einem Antragsteller einen Grund für einen erheblich höheren Beitrag feststellt, etwa eine schwere Erkrankung oder einen besonders risikoträchtigen Beruf. Dabei wird die Person vermerkt, die Krankheit oder der Beruf werden aber nicht genannt. Daraus folgt:
- Nicht jede Ablehnung führt zu einem HIS-Eintrag, und nicht jeder Eintrag beruht auf einer Ablehnung.
- Ein Eintrag führt nach Darstellung des GDV für sich allein nicht zur Ablehnung eines neuen Antrags. Er ist für den nächsten Versicherer ein Signal, die Angaben genauer zu prüfen.
- Die Speicherfrist beträgt grundsätzlich vier Kalenderjahre ab dem Jahr nach der ersten Speicherung, höchstens zehn Jahre.
- Ob und mit welchen Daten Sie gespeichert sind, erfahren Sie über eine Selbstauskunft bei der Besurance HIS GmbH, die schriftlich oder über ein Onlineformular angefordert werden kann.
Praktisch bedeutet das vor allem: Widersprüchliche Angaben in verschiedenen Anträgen können auffallen. Wer überall vollständig antwortet, hat vom HIS wenig zu befürchten.
Absicherung nach einer BU-Ablehnung: die Alternativen im Überblick
Wenn auch die Risikovoranfrage kein tragfähiges BU-Angebot bringt, stehen Produkte mit anderen Leistungsauslösern zur Verfügung. Ausführlich mit Stärken, Grenzen und Kombinationen beschreibt sie unser Überblick über alle BU-Alternativen. Hier die Kurzfassung:
| Absicherung | Leistet, wenn … | Leistung | Hinweis nach BU-Ablehnung |
|---|---|---|---|
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten können | monatliche Rente | Gesundheitsprüfung je nach Anbieter weniger streng, Ausschluss der abgelehnten Vorerkrankung aber möglich |
| Grundfähigkeitsversicherung | Sie eine definierte Fähigkeit wie Gehen, Sehen oder Greifen erheblich verlieren | monatliche Rente | psychische Vorerkrankungen spielen je nach Tarif eine geringere Rolle, weil Psyche oft nicht oder nur eingeschränkt versichert ist |
| Schwere-Krankheiten-Versicherung | eine im Vertrag definierte schwere Erkrankung diagnostiziert wird | Einmalzahlung | eigene Gesundheitsfragen; Annahme je nach Tarif und Gesundheitszustand möglich |
Die Verbraucherzentrale rät, nach einer BU-Ablehnung zunächst über eine anonyme Risikovoranfrage und eine unabhängige Beratung zu klären, welcher Schutz noch erreichbar ist. Angebote, die ganz ohne Gesundheitsfragen auskommen, gibt es für die BU nur in engen Grenzen. Worauf Sie dabei achten sollten, zeigt unser Beitrag zur BU ohne Gesundheitsfragen.
Schwere-Krankheiten-Versicherung nach einer BU-Ablehnung
Für viele Menschen, deren BU-Antrag an einer psychischen Vorgeschichte oder an Rückenbeschwerden gescheitert ist, lohnt ein Blick auf die Schwere-Krankheiten-Versicherung. Sie folgt einem anderen Prinzip: Sie fragt nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob eine im Vertrag definierte schwere Erkrankung vorliegt. Ist das nach der Leistungsprüfung der Fall, zahlt sie die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag aus.
Warum sie nach einer Ablehnung infrage kommen kann
Die Tarife aus unserer Tarifübersicht versichern je nach Anbieter rund 50 bis 75 Erkrankungen und Ereignisse. Im Mittelpunkt stehen invasiver Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bypass- und Herzklappenoperationen, Multiple Sklerose, Parkinson, Organversagen sowie der Verlust von Sehen, Hören oder Sprache, jeweils nach den Definitionen und Schweregraden der Bedingungen. Welche Diagnosen genau erfasst sind, zeigt der Ratgeber welche Krankheiten versichert sind.
Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats sind in der Regel keine Leistungsauslöser. Daraus ergibt sich ein möglicher Vorteil für Menschen, die bei der BU wegen Psyche oder Rücken gescheitert sind: Entsprechende Vorerkrankungen können in der Schwere-Krankheiten-Versicherung je nach Tarif anders gewichtet werden als bei der BU. Eine Zusage ist damit nicht verbunden, denn auch hier gibt es Gesundheitsfragen, und jeder Versicherer bewertet Befunde selbst. Ablehnung, Ausschlüsse und Risikozuschläge sind ebenfalls möglich, besonders bei Vorerkrankungen von Herz, Gefäßen, Stoffwechsel oder bei früheren Krebserkrankungen.
Stärken im Überblick
- Unabhängig vom Beruf: Für die Leistung spielt es in der Regel keine Rolle, ob Sie weiterarbeiten können oder welchen Beruf Sie ausüben. Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich vor allem nach Alter, Versicherungssumme, Laufzeit und Gesundheitszustand.
- Keine Nachprüfung: Nach der Auszahlung prüft der Versicherer nicht, ob Sie wieder gesund geworden sind. Die Leistung ist endgültig, sofern die Gesundheitsfragen beim Antrag korrekt beantwortet wurden.
- Frei verwendbares Kapital: Die Einmalzahlung kann die Einkommenslücke während der Behandlung schließen, Kredite tilgen oder Umbauten finanzieren. Wie sich Kapital und Rente unterscheiden, erklärt der Beitrag Einmalleistung oder monatliche Rente.
Ehrliche Grenzen
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung ist kein vollständiger Ersatz für eine BU. Sie leistet nach einem anderen Auslöser und ist deshalb als Ergänzung zu verstehen. Psychische Erkrankungen und Rückenleiden, die zusammen mehr als die Hälfte der BU-Fälle ausmachen, bleiben in der Regel ungedeckt. Nicht jede Diagnose führt zur vollen Summe: Mehrere Tarife zahlen bei leichteren Verläufen eine Teilleistung, je nach Tarif als festen Betrag oder Prozentsatz, oft bis höchstens 25.000 Euro. Bei Krebs ist in der Regel invasiv wachsender Krebs versichert; Vorstufen wie das Carcinoma in situ sind in der Regel ausgeschlossen oder je nach Tarif nur als Teilleistung versichert, Hautkrebsarten außer dem malignen Melanom sind ausgeschlossen. Hinzu kommen Wartezeiten und Überlebensfristen: je nach Erkrankung drei oder sechs Monate Wartezeit ab Versicherungsbeginn und je nach Tarif 10 bis 28 Tage Überlebensfrist nach der Diagnose. Eine ausgewogene Gesamtbewertung finden Sie im Beitrag zu den Vor- und Nachteilen der Dread-Disease-Versicherung, einen sachlichen Merkmalsvergleich auf unserer Seite BU vs. Schwere-Krankheiten-Versicherung.
Die Tarife im Vergleich
Die Bedingungen unterscheiden sich im Detail deutlich. Bei der Nürnberger setzt die volle Krebsleistung eine medizinisch notwendige Chemotherapie oder in bestimmten Fällen Strahlentherapie voraus, die Canada Life bietet einen erweiterten Krankheitenkatalog als Zusatzoption, die Zurich Eagle Star zahlt für einzelne Krebsvorstufen eine pauschale Teilleistung, und die Gothaer Perikon ist als Baukasten aufgebaut, bei dem der Vertrag grundsätzlich nach einer Leistung endet; eine bereits laufende BU-Rente bleibt nach den Bedingungen davon unberührt. Wie Sie solche Unterschiede in den Bedingungen erkennen, zeigt der Ratgeber Vertragsbedingungen verstehen.
Rechenbeispiel nach einer BU-Ablehnung
Rechenbeispiel (beispielhafte Darstellung, Leistung je nach Tarif): Eine 37-jährige Physiotherapeutin verdient 3.200 Euro brutto und rund 2.150 Euro netto. Ihr BU-Antrag wurde wegen einer abgeschlossenen Psychotherapie und wiederkehrender Rückenbeschwerden abgelehnt. Nach einer anonymen Risikovoranfrage schließt sie eine Schwere-Krankheiten-Versicherung über 80.000 Euro ab, die ohne Ausschluss angenommen wird. Mit 41 erhält sie die Diagnose eines invasiven Brustkrebses; Operation und Chemotherapie sind medizinisch notwendig.
- Erste sechs Wochen: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter.
- Danach: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttos, höchstens aber 90 Prozent des Nettos, hier also rund 1.935 Euro. Nach Abzug ihrer Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung blieben grob 1.695 Euro. Die monatliche Einkommenslücke läge damit bei rund 455 Euro, über zwölf Monate also bei rund 5.500 Euro.
- Zusatzkosten: Zuzahlungen, Fahrten zur Therapie, Kinderbetreuung und eine Haushaltshilfe könnten weitere Tausend Euro ausmachen.
- Die Schwere-Krankheiten-Versicherung: Nach Einreichung der Befunde, Ablauf der Überlebensfrist und Abschluss der Leistungsprüfung würde sie 80.000 Euro auszahlen, sofern die Diagnose die tarifliche Definition für die volle Leistung erfüllt und die Wartezeit abgelaufen ist. Damit ließe sich die Einkommenslücke der Behandlungsphase schließen, eine stufenweise Wiedereingliederung ohne finanziellen Druck planen und ein Teil als Rücklage behalten.
Würde dieselbe Frau wegen einer erneuten Depression oder eines Bandscheibenvorfalls arbeitsunfähig, würde die Schwere-Krankheiten-Versicherung dagegen voraussichtlich nicht leisten. Für dieses Risiko bliebe eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu prüfen. Wie groß Ihre persönliche Versorgungslücke bei schwerer Krankheit ausfällt und welche Versicherungssumme dazu passt, erklären unsere Ratgeber; mit welchen Beiträgen Sie rechnen sollten, zeigt der Beitrag zu den Kosten einer Schwere-Krankheiten-Versicherung.
Wir klären mit Ihnen in einem kostenlosen Gespräch, ob und zu welchen Bedingungen eine Schwere-Krankheiten-Versicherung für Sie infrage kommt.
Leistung abgelehnt: was Versicherte tun können
Lehnt der Versicherer Ihre beantragte BU-Rente ab, ist eine sachliche, gut dokumentierte Reaktion wichtig. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, und die Erfolgsaussichten hängen vom konkreten Sachverhalt ab. Welche Voraussetzungen für die Leistung gelten, erklärt der Ratgeber Ab wann zahlt die BU?
1. Entscheidung und Begründung prüfen
Der Versicherer muss nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt (§ 173 VVG). Prüfen Sie, worauf die Ablehnung beruht: Berufsunfähigkeitsgrad, Verweisung auf einen anderen Beruf, fehlende Unterlagen oder eine angebliche Verletzung der Anzeigepflicht. Fordern Sie die Gutachten und Stellungnahmen an, auf die sich die Entscheidung stützt.
2. Bei Vorwurf falscher Angaben: Formalien prüfen lassen
Stützt der Versicherer die Ablehnung auf falsch beantwortete Gesundheitsfragen, gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Er muss seine Rechte nach § 21 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats ab Kenntnis schriftlich geltend machen und die Umstände angeben, auf die er sich stützt. Nach § 19 Abs. 5 VVG stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn er Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Ob diese Voraussetzungen eingehalten wurden, sollte fachkundig geprüft werden.
3. Beschwerde beim Versicherer
Ein förmliches Widerspruchsverfahren wie bei Behörden gibt es in der privaten Versicherung nicht. Sie können aber schriftlich widersprechen, Nachweise und ärztliche Stellungnahmen nachreichen und um erneute Prüfung bitten.
4. Versicherungsombudsmann
Der Versicherungsombudsmann ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für Versicherer, die Mitglied im Trägerverein sind. Das Verfahren ist für Sie bis auf eigene Auslagen kostenlos. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro ist eine Entscheidung für den Versicherer bindend, bis 100.000 Euro ergeht eine unverbindliche Empfehlung. Für die Wertermittlung zieht die Verfahrensordnung die Grundsätze der Zivilprozessordnung zum Streitwert heran; bei laufenden Renten kann der Beschwerdewert deshalb deutlich über der Monatsrente liegen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Anspruch zuvor beim Versicherer geltend gemacht haben. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt, und der Weg zu den Gerichten bleibt Ihnen offen, wie auch die Verbraucherzentrale zum Ombudsverfahren erläutert.
5. Beschwerde bei der BaFin
Eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist zusätzlich möglich. Die BaFin fordert dann eine Stellungnahme des Versicherers an, darf einzelne Streitfälle nach eigener Darstellung aber nicht entscheiden. Anders als beim Ombudsmannverfahren laufen gesetzliche Fristen und damit auch die Verjährung während einer BaFin-Beschwerde weiter.
6. Fachanwalt für Versicherungsrecht
Bei hohen Ansprüchen, komplexen medizinischen Fragen oder dem Vorwurf falscher Angaben ist eine Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht sinnvoll. Klären Sie vorher, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.
7. Verjährung im Blick behalten
Ansprüche aus der BU unterliegen in der Regel der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Nach § 15 VVG ist die Verjährung gehemmt, solange der Versicherer über den angemeldeten Anspruch noch nicht in Textform entschieden hat. Mit Zugang der Ablehnung läuft die Frist weiter; lassen Sie sie frühzeitig im Einzelfall berechnen.
Eine bestehende Schwere-Krankheiten-Versicherung prüft den Leistungsfall unabhängig von der BU nach ihren eigenen Bedingungen. Wie dort die Auszahlung im Leistungsfall abläuft, erklären wir gesondert.
Klären Sie unverbindlich, welche Schwere-Krankheiten-Tarife trotz abgelehntem BU-Antrag für Sie erreichbar sind, bevor Sie einen offiziellen Antrag stellen.
Checkliste: BU-Antrag abgelehnt, was nun?
Für einen neuen Antrag lohnt zusätzlich ein Blick auf die Vertragsklauseln, die unsere BU-Checkliste zusammenfasst.
- Ablehnungsgrund schriftlich erfragen: Welche Angabe hat zur Ablehnung geführt?
- Behandlungsakte und Krankenkassenauskunft anfordern, Angaben auf Richtigkeit prüfen.
- Prüfen, ob eine Zurückstellung oder ein Ausschluss statt einer Ablehnung möglich gewesen wäre.
- Vor jedem weiteren offiziellen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage über einen unabhängigen Vermittler stellen.
- In neuen Anträgen die Frage nach früheren Ablehnungen wahrheitsgemäß beantworten.
- Bei Bedarf eine HIS-Selbstauskunft anfordern.
- Größte persönliche Risiken bestimmen: Psyche, Rücken, Krebs, Herz-Kreislauf oder Unfall?
- Passende Alternativen auswählen und kombinieren, etwa Erwerbsunfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherung.
- Bei Ausschlüssen prüfen, ob eine spätere Überprüfung vereinbart werden kann.
Häufig gestellte Fragen
Warum wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt?
Die häufigsten Gründe sind psychische Vorerkrankungen oder eine Psychotherapie, Rücken- und Gelenkbeschwerden, ein deutlich erhöhter BMI, laufende Behandlungen mit unklarem Verlauf, riskante Hobbys und körperlich belastende Berufe. Psyche und Bewegungsapparat stehen zusammen für mehr als die Hälfte aller BU-Leistungsfälle, deshalb prüfen Versicherer sie besonders streng.
BU abgelehnt: was nun?
Klären Sie zuerst den genauen Ablehnungsgrund. Lassen Sie dann über einen unabhängigen Vermittler eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen, denn jeder Versicherer bewertet Vorerkrankungen anders. Häufig ist eine BU mit Ausschluss oder Zuschlag möglich. Gelingt das nicht, lassen sich Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherung kombinieren.
Kann ich nach einer Ablehnung bei einem anderen Versicherer eine BU bekommen?
Das ist möglich, weil Versicherer dieselbe Vorerkrankung unterschiedlich bewerten. Fragt der neue Versicherer nach früheren Ablehnungen, müssen Sie diese angeben. Eine anonyme Risikovoranfrage vor dem nächsten Antrag hilft, weitere offizielle Ablehnungen zu vermeiden.
Muss ich eine abgelehnte BU bei späteren Anträgen angeben?
Wenn der Versicherer in Textform danach fragt, ja. Nach § 19 VVG müssen Sie alle Gefahrumstände anzeigen, nach denen in Textform gefragt wird. Viele Anträge für Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherungen enthalten eine solche Frage. Falsche Angaben können zu Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung oder Anfechtung führen.
Werde ich nach einer BU-Ablehnung im HIS gespeichert?
Nicht zwangsläufig. Eine Meldung ist in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, wenn ein Versicherer ein erheblich erhöhtes Risiko feststellt. Gespeichert wird dann ein Vermerk zur Person, nicht die Diagnose. Die Speicherdauer beträgt grundsätzlich vier Kalenderjahre ab dem Folgejahr, höchstens zehn Jahre. Ob ein Eintrag besteht, erfahren Sie über eine Selbstauskunft bei der Besurance HIS GmbH.
Was ist der Unterschied zwischen Ausschluss und Ablehnung?
Bei einem Ausschluss kommt der Vertrag zustande, nur Berufsunfähigkeit wegen einer bestimmten Erkrankung oder Körperregion ist nicht versichert. Bei einer Ablehnung gibt es keinen Vertrag. Ein Ausschluss ist oft die bessere Lösung, wenn sich die verbleibende Lücke mit einem weiteren Baustein schließen lässt.
Bekomme ich nach einer BU-Ablehnung eine Schwere-Krankheiten-Versicherung?
Das ist je nach Tarif und Gesundheitszustand möglich, aber nicht sicher. Weil Psyche und Rücken dort in der Regel nicht versichert sind, können entsprechende Vorerkrankungen anders gewichtet werden. Auch hier gibt es Gesundheitsfragen, Ablehnungen, Ausschlüsse oder Zuschläge. Eine anonyme Risikovoranfrage schafft vorab Klarheit.
Meine BU-Rente wurde abgelehnt. Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis hatten (§§ 195, 199 BGB). Bis zur Entscheidung des Versicherers in Textform ist die Verjährung nach § 15 VVG gehemmt, ebenso während eines Ombudsmannverfahrens. Lassen Sie die Frist im Einzelfall fachkundig berechnen.
Hilft der Versicherungsombudsmann bei einer abgelehnten BU-Leistung?
Ja, sofern Ihr Versicherer Mitglied im Versicherungsombudsmann e. V. ist und Sie den Anspruch zuvor beim Versicherer geltend gemacht haben. Das Verfahren ist für Sie bis auf eigene Auslagen kostenlos. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro ist eine Entscheidung für den Versicherer bindend, bis 100.000 Euro gibt es eine unverbindliche Empfehlung. Der Weg zu den Gerichten bleibt Ihnen offen.
Kann die BaFin meine abgelehnte BU-Leistung durchsetzen?
Nein. Die BaFin leitet Beschwerden an den Versicherer weiter und fordert eine Stellungnahme an, über einzelne Streitfälle entscheiden darf sie aber nicht. Für einen konkreten Anspruch kommen der Versicherungsombudsmann oder der Rechtsweg infrage.
Fazit: Eine BU-Ablehnung ist ein Zwischenstand, kein Endpunkt
Wird Ihr BU-Antrag abgelehnt, ist das vor allem eine Aussage dieses einen Versicherers zu diesem Zeitpunkt. Mit einer anonymen Risikovoranfrage, vollständigen Unterlagen und etwas Geduld lässt sich oft doch eine BU finden, wenn auch mit Ausschluss oder Zuschlag. Wichtig ist, keine weiteren offiziellen Ablehnungen zu sammeln und Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wurde dagegen eine BU-Rente abgelehnt, zählen eine genaue Prüfung der Begründung, die Fristen und gegebenenfalls der Weg über den Ombudsmann oder eine anwaltliche Beratung.
Bleibt die BU unerreichbar, stehen Alternativen mit anderen Leistungsauslösern bereit. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung kann je nach Tarif und Gesundheitszustand eine sinnvolle Ergänzung sein: Sie zahlt bei definierten schweren Erkrankungen wie invasivem Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall ein frei verwendbares Kapital, unabhängig vom Beruf. Psyche und Rücken deckt sie in der Regel nicht ab. Den vollständigen Überblick über Kombinationsmöglichkeiten finden Sie im Ratgeber zu den BU-Alternativen, Tarifdetails in unserem Tarifvergleich. Wer zunächst wissen möchte, welche Angebote ganz ohne Gesundheitsprüfung existieren und wo deren Grenzen liegen, liest unseren Beitrag zur Schwere-Krankheiten-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Gemeinsam prüfen wir, wie Sie sich nach einer BU-Ablehnung gegen die finanziellen Folgen schwerer Krankheiten absichern können.
Quellen und weiterführende Informationen
- Verbraucherzentrale: Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern
- Verbraucherzentrale: Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Verbraucherzentrale: Im Streitfall: Der Ombudsmann als Mittelweg zwischen Kapitulation und Klage
- Versicherungsombudsmann e. V.: Das Schlichtungsverfahren
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Bei der BaFin beschweren
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) und Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit (Daten: Morgen & Morgen)
- Bundesministerium der Justiz: § 172 VVG, § 173 VVG, § 19 VVG, § 21 VVG, § 22 VVG, § 15 VVG, § 124 BGB, § 195 BGB, § 199 BGB, § 630g BGB, § 47 SGB V und § 305 SGB V
- Versicherungsbedingungen und Produktinformationen der Anbieter Canada Life Assurance Europe plc, Nürnberger Lebensversicherung AG, Zurich Life Assurance plc und Gothaer Lebensversicherung AG
Über diesen Beitrag: Die Ausführungen zu Antragsprüfung, HIS und Leistungsablehnung beruhen auf den zitierten gesetzlichen Vorschriften sowie auf Informationen der Verbraucherzentralen, des Versicherungsombudsmanns, der BaFin und des GDV. Die dargestellten Produktmerkmale der Schwere-Krankheiten-Versicherung beruhen auf der Auswertung der uns vorliegenden Versicherungsbedingungen; maßgeblich sind allein die jeweils gültigen Bedingungen im konkreten Vertrag. Ob ein Versicherer einen Antrag annimmt, entscheidet er nach eigener Risikoprüfung. Das Rechenbeispiel ist eine vereinfachte, beispielhafte Darstellung. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
