Zwischen dem Entlassungsbrief aus der Klinik und dem ersten Arbeitstag liegt für die meisten Infarktpatienten ein Weg mit mehreren Etappen: Krankschreibung, kardiologische Reha, schrittweiser Wiedereinstieg und manchmal auch die Frage, ob der bisherige Beruf überhaupt noch passt. Die gute Nachricht vorweg: Ein Großteil der Betroffenen kehrt in den Beruf zurück. Wie schnell und in welcher Form das gelingt, hängt jedoch weniger vom Kalender ab als von der verbliebenen Herzleistung, den Anforderungen Ihrer Tätigkeit und davon, wie gut Rückkehr und Arbeitsplatz vorbereitet werden. Dieser Ratgeber erklärt, wie lange Sie nach einem Herzinfarkt typischerweise krankgeschrieben sind, wie die stufenweise Wiedereingliederung funktioniert, welche Rechte Sie gegenüber Arbeitgeber, Krankenkasse und Rentenversicherung haben und was gilt, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt.
Wie lange ist man nach einem Herzinfarkt krankgeschrieben?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Dauer der Krankschreibung nach einem Herzinfarkt reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Nach einem leichten Herzinfarkt mit erhaltener Pumpfunktion und rascher Wiedereröffnung des Gefäßes kehren manche Patienten nach vier bis sechs Wochen an einen Büroarbeitsplatz zurück. Nach einem ausgedehnten Infarkt mit deutlicher Herzmuskelschwäche können dagegen drei bis sechs Monate vergehen, ehe eine Rückkehr realistisch ist, und in einigen Fällen ist der frühere Beruf auf Dauer nicht mehr möglich.
Ihr Hausarzt oder Kardiologe stellt die Arbeitsunfähigkeit aus. Ihr Arbeitgeber erfährt dabei nur, dass und wie lange Sie arbeitsunfähig sind, nicht aber die Diagnose. Ob und wann Sie Ihren Arbeitgeber über den Infarkt informieren, entscheiden Sie selbst.
Diese Faktoren bestimmen die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Pumpfunktion des Herzens: Die linksventrikuläre Ejektionsfraktion (LVEF), meist per Herzultraschall gemessen, zeigt, wie viel Blut die linke Herzkammer pro Schlag auswirft. Sie ist einer der wichtigsten Anhaltspunkte für die spätere Belastbarkeit.
- Körperliche Belastbarkeit: Belastungs-EKG (Ergometrie) oder Spiroergometrie zeigen, bei welcher Leistung in Watt Beschwerden, EKG-Veränderungen oder Rhythmusstörungen auftreten.
- Art der Behandlung: Nach einem Stent geht es meist schneller als nach einer Bypass-Operation, bei der zusätzlich das Brustbein verheilen muss.
- Herzrhythmusstörungen und Begleiterkrankungen: etwa ein implantierter Defibrillator, Diabetes, Bluthochdruck oder Nierenerkrankungen.
- Seelische Verfassung: Ängste, Schlafstörungen oder eine depressive Verstimmung verzögern den Wiedereinstieg häufiger, als viele vermuten.
- Anforderungen des Berufs: schwere körperliche Arbeit, Nachtschichten, Hitze, Absturzgefahr oder Verantwortung für die Sicherheit anderer.
Die folgende Tabelle zeigt grobe Orientierungswerte. Sie ersetzt keine ärztliche Einschätzung, denn Ihr Kardiologe entscheidet immer anhand Ihrer individuellen Befunde.
| Verlauf und Tätigkeit | Typische Ausfallzeit | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Kleiner Infarkt, erhaltene Pumpfunktion, Büroarbeit | ca. 4–8 Wochen inklusive Reha | Früher Wiedereinstieg oft möglich, idealerweise stufenweise |
| Mittelschwerer Infarkt, körperlich moderate Arbeit | ca. 8–12 Wochen | Belastungstest vor der Rückkehr üblich |
| Schwerer Infarkt oder Bypass-OP, schwere körperliche Arbeit | 3–6 Monate, teils länger | Arbeitsplatzanpassung, Umsetzung oder Umschulung prüfen |
| Infarkt mit bleibender Herzschwäche (Herzinsuffizienz) | individuell, häufig dauerhafte Einschränkung | Berufliche Reha und Rentenansprüche frühzeitig klären |
Nehmen Sie sich die Zeit, die Ihr Herz braucht. Eine überstürzte Rückkehr in volle Belastung kann Rückschläge begünstigen. Umgekehrt gilt aber auch: Ein sehr langes Fernbleiben vom Arbeitsplatz macht die Rückkehr erfahrungsgemäß nicht leichter. Das Ziel ist deshalb kein möglichst früher, sondern ein gut geplanter Wiedereinstieg.
Die kardiologische Reha: Weichenstellung für den Beruf
Auf den Krankenhausaufenthalt folgt in der Regel eine Anschlussrehabilitation (AHB), die stationär oder ganztägig ambulant stattfinden kann. Sie wird meist bereits im Krankenhaus über den Sozialdienst beantragt, dauert typischerweise etwa drei Wochen und soll möglichst bald nach der Entlassung beginnen. Die europäischen Leitlinien zum akuten Koronarsyndrom empfehlen eine strukturierte kardiologische Rehabilitation für alle Infarktpatienten. Bei Berufstätigen ist häufig die Deutsche Rentenversicherung zuständig, weil das ausdrückliche Ziel die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit ist.
Für den Beruf ist die Reha weit mehr als Erholung. Hier wird Ihre Belastbarkeit objektiv gemessen, das Training Schritt für Schritt gesteigert und gemeinsam mit Sozialdienst und Ärzten geklärt, wie der Weg zurück an den Arbeitsplatz aussehen kann. Viele Kliniken bieten eine medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) an, die gezielt die Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes einbezieht. Am Ende steht ein Entlassungsbericht mit einer sozialmedizinischen Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit. Dieses Dokument ist später wichtig, etwa für die Wiedereingliederung, für Anträge auf berufliche Reha oder im Rentenverfahren. Bewahren Sie es sorgfältig auf.
Wie bedeutsam eine gute Begleitung ist, zeigt eine große dänische Registerstudie: Ein Jahr nach dem Infarkt war die große Mehrheit der zuvor Berufstätigen wieder in Arbeit, rund jeder Vierte von ihnen schied jedoch innerhalb des darauffolgenden Jahres wieder aus dem Erwerbsleben aus. Die Rückkehr allein ist also noch kein Erfolg. Entscheidend ist, dass sie dauerhaft trägt. Dazu gehören auch die Nachsorgeangebote nach der Reha, etwa ärztlich betreute Herzsportgruppen oder Reha-Nachsorgeprogramme der Rentenversicherung, die Sie berufsbegleitend nutzen können.
Ein Punkt, der häufig unterschätzt wird, ist die Psyche. Nicht wenige Betroffene erleben nach dem Infarkt Unsicherheit, Panikgefühle oder eine gedrückte Stimmung, und gerade der Gedanke an den Arbeitsplatz, an dem vielleicht alles begann, kann belasten. Sprechen Sie das in der Reha offen an. Was bei Angst nach dem Herzinfarkt wirklich hilft, lesen Sie in einem eigenen Ratgeber.
Krankengeld und Rente ersetzen oft nur einen Teil Ihres bisherigen Einkommens. Lassen Sie sich kostenlos zeigen, wie groß die Lücke in Ihrer persönlichen Situation wäre.
Wiedereinstieg nach Herzinfarkt: die stufenweise Wiedereingliederung
Der bewährteste Weg zurück in den Beruf ist die stufenweise Wiedereingliederung, häufig auch Hamburger Modell genannt. Sie beginnen mit wenigen Stunden täglich und steigern die Arbeitszeit nach einem festen Plan, meist über vier bis zwölf Wochen. Rechtsgrundlagen sind § 74 SGB V und § 44 SGB IX. Während der gesamten Wiedereingliederung gelten Sie weiterhin als arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber schuldet in dieser Phase in der Regel kein Gehalt; Sie erhalten stattdessen weiter Krankengeld von der Krankenkasse. Beginnt die Wiedereingliederung innerhalb von vier Wochen nach einer Reha der Rentenversicherung, zahlt die Rentenversicherung in der Regel Übergangsgeld. Privat Krankenversicherte sollten vorab klären, ob und wie ihr Krankentagegeld-Tarif die Wiedereingliederung abdeckt.
Seit einer Gesetzesänderung müssen Ärzte bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen regelmäßig prüfen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung infrage kommt. Sie können das Thema aber auch selbst ansprechen, am besten schon während der Reha. Ein typischer Verlauf könnte so aussehen:
- Woche 1–2: täglich 2–3 Stunden, überschaubare Aufgaben ohne Termin- und Leistungsdruck
- Woche 3–4: täglich 4–5 Stunden, schrittweise Rückkehr zu gewohnten Tätigkeiten
- Woche 5–8: täglich 6–7 Stunden, Aufbau der vollen Belastbarkeit
- Abschluss: volle Arbeitszeit, gegebenenfalls mit dauerhaft angepassten Aufgaben
Den Wiedereingliederungsplan erstellt Ihr behandelnder Arzt gemeinsam mit Ihnen. Arbeitgeber, Krankenkasse und Sie selbst müssen zustimmen, die Teilnahme ist für Sie freiwillig. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf die Wiedereingliederung gegenüber dem Arbeitgeber gibt es nicht; schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte haben jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel einen Anspruch auf eine leidensgerechte Beschäftigung, zu der auch die Wiedereingliederung gehören kann. Lehnt der Arbeitgeber ab, bleiben Sie krankgeschrieben, bis Sie wieder voll arbeitsfähig sind.
Ein praktischer Tipp: Klären Sie im Plan nicht nur die Stunden, sondern auch die Inhalte. Aufgaben, die Ihr Herz besonders fordern, etwa schweres Heben, Einsätze unter Zeitdruck, Arbeiten in großer Hitze oder Kälte, gehören an das Ende des Plans oder ganz heraus. Bemerken Sie während der Wiedereingliederung, dass eine Stufe zu viel ist, darf der Plan in Absprache mit Ihrem Arzt angepasst werden. Das ist kein Scheitern, sondern genau der Sinn des Modells.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ihr Recht nach sechs Wochen Krankheit
Waren Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Das regelt § 167 Abs. 2 SGB IX, der seit 2018 die frühere Vorschrift des § 84 SGB IX ersetzt. Das BEM ist ein vertrauliches Angebot, kein Zwang: Sie entscheiden freiwillig, ob Sie teilnehmen, und Sie bestimmen, welche Gesundheitsinformationen Sie preisgeben. Auf Wunsch können Sie eine Vertrauensperson, den Betriebs- oder Personalrat, bei anerkannter Schwerbehinderung auch die Schwerbehindertenvertretung sowie den Betriebsarzt hinzuziehen.
Im BEM wird geklärt, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer erneuten vorgebeugt werden kann. Nach einem Herzinfarkt kommen beispielsweise infrage:
- Verzicht auf schwere körperliche Tätigkeiten oder regelmäßiges Heben schwerer Lasten
- Herausnahme aus Nacht- und Wechselschichten
- Begrenzung von Überstunden, Bereitschaftsdiensten und Reisetätigkeit
- Möglichkeit zu kurzen Erholungspausen und flexiblen Arbeitszeiten, etwa für Arzttermine und Herzsport
- technische Hilfen, zum Beispiel Hebehilfen, oder ein Arbeitsplatz mit weniger Hitze- und Kältebelastung
- bei Bedarf die Umsetzung auf einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz
Nutzen Sie das BEM aktiv. Es ist kein Eingeständnis von Schwäche, sondern ein Instrument, das Ihren langfristigen Verbleib im Beruf absichern soll. Wer nach einem Herzinfarkt so tut, als sei nichts gewesen, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern im ungünstigen Fall auch den Arbeitsplatz. Ein offenes Gespräch über Ihre Belastbarkeit schützt beide Seiten.
Arbeiten nach Herzinfarkt mit Stent oder nach Bypass-OP
Viele Betroffene fragen sich, ob der Stent selbst die Arbeitsfähigkeit begrenzt. In aller Regel ist das nicht der Fall: Der Stent ist nach dem Einheilen fest in die Gefäßwand integriert und verrutscht weder durch Bewegung noch durch körperliche Arbeit. Maßgeblich für die Belastbarkeit ist vielmehr, wie stark der Herzmuskel durch den Infarkt geschädigt wurde. Ein Aspekt, der im Berufsalltag zählen kann, ist die gerinnungshemmende Therapie, die nach einer Stent-Implantation meist für eine gewisse Zeit doppelt erfolgt. Wer mit Schneidwerkzeugen, Maschinen oder auf Baustellen arbeitet, sollte das erhöhte Blutungsrisiko bei Verletzungen mit Kardiologe und Betriebsarzt besprechen. Mehr zu Alltag und Beruf mit Gefäßstütze erfahren Sie im Ratgeber Leben mit Stent, die Behandlung selbst erklärt der Beitrag zum Stent nach dem Infarkt.
Nach einer Bypass-Operation dauert der Weg zurück meist länger. Das durchtrennte Brustbein braucht mehrere Wochen bis Monate, um stabil zu verheilen. In dieser Zeit sind schweres Heben, Ziehen und Schieben tabu, was für körperlich arbeitende Menschen eine längere Krankschreibung bedeuten kann, selbst wenn das Herz bereits gut belastbar ist.
Büroarbeit, Schichtarbeit, körperliche Arbeit: Was ist nach einem Infarkt möglich?
Wie schnell und in welchem Umfang Sie wieder arbeiten können, hängt wesentlich von Ihrem Beruf ab. Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich, und damit auch die medizinischen Empfehlungen.
Büroarbeit nach einem Herzinfarkt
Überwiegend sitzende Tätigkeiten erlauben meist den frühesten Wiedereinstieg. Viele Büroangestellte kehren nach einem unkomplizierten Infarkt innerhalb von zwei bis drei Monaten vollständig zurück. Dennoch ist Büroarbeit nicht automatisch herzschonend: Dauerhafter Zeitdruck, Konflikte, ständige Erreichbarkeit und langes Sitzen ohne Bewegung belasten ebenfalls. Der Zusammenhang zwischen Stress und Herzerkrankungen ist gut belegt. Planen Sie Bewegungspausen ein, setzen Sie Grenzen bei Überstunden und sprechen Sie Überlastung frühzeitig an.
Schichtarbeit nach einem Herzinfarkt
Schichtdienst, insbesondere Nachtarbeit, gilt nach einem Herzinfarkt als kritisch. Studien zeigen, dass Wechselschichten den Schlaf-wach-Rhythmus, den Blutdruck und den Stoffwechsel belasten und mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden sind. Viele Kardiologen raten Infarktpatienten daher zumindest in der ersten Zeit von Nacht- und Wechselschichten ab. Ist ein vollständiger Verzicht betrieblich nicht möglich, kann eine Umstellung auf Früh- und Spätschichten ohne Nachtdienst ein Kompromiss sein. Hier ist das BEM das geeignete Forum.
Körperliche Arbeit nach einem Herzinfarkt
Bei schwerer körperlicher Arbeit ist die Situation am anspruchsvollsten. Entscheidend ist, wie viel Leistungsreserve Ihr Herz nach dem Infarkt noch hat. Diese wird in der Reha und danach per Belastungs-EKG oder Spiroergometrie gemessen und mit den tatsächlichen Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes abgeglichen. Berufe mit regelmäßig schwerem Heben, Arbeit unter Hitze, in Zwangshaltungen oder mit plötzlichen Spitzenbelastungen vertragen sich mit einer eingeschränkten Herzfunktion oft nur bedingt. Dann ist eine berufliche Neuorientierung keine Niederlage, sondern konsequente Gesundheitsvorsorge.
Berufe mit besonderer Verantwortung
Für bestimmte Tätigkeiten gelten über die allgemeine Arbeitsfähigkeit hinaus eigene Eignungsanforderungen, etwa für Berufskraftfahrer, Bus- und Taxifahrer, Piloten, Lokführer oder bei Arbeiten mit Absturzgefahr. Hier sind die Regeln deutlich strenger als im Privatleben, und es kann eine gesonderte Eignungsbeurteilung durch Arbeitsmediziner oder Fachgutachter nötig sein. Was für das private Fahren gilt, erklärt der Ratgeber Autofahren nach Herzinfarkt. Wer beruflich fährt, sollte die Freigabe in jedem Fall ausdrücklich mit Kardiologe und Betriebsarzt klären.
Checkliste: gut vorbereitet zurück an den Arbeitsplatz
Diese Fragen sollten vor Ihrem ersten Arbeitstag beantwortet sein:
- Liegt eine aktuelle Belastungsuntersuchung vor, und kennen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze?
- Hat Ihr Kardiologe die Rückkehr freigegeben, und wissen Sie, welche Tätigkeiten vorerst tabu sind?
- Gibt es einen schriftlichen Wiedereingliederungsplan mit Stunden und Aufgaben?
- Ist der Betriebsarzt eingebunden, und wurde das BEM-Angebot genutzt?
- Lassen sich Arzttermine, Herzsport und die regelmäßige Medikamenteneinnahme mit Ihren Arbeitszeiten vereinbaren?
- Haben Sie für Belastungsspitzen einen Plan, etwa die Möglichkeit, Aufgaben abzugeben oder Pausen einzulegen?
- Wissen Kollegen in Ihrer Nähe, was im Notfall zu tun ist, und wo sich der nächste Defibrillator befindet?
Wichtig: Treten am Arbeitsplatz Brustschmerzen, Engegefühl, ungewohnte Atemnot, kalter Schweiß oder Ausstrahlung in Arm, Kiefer oder Oberbauch auf, die nicht innerhalb weniger Minuten in Ruhe abklingen, rufen Sie umgehend den Notruf 112. Warten Sie nicht ab, ob es von selbst besser wird, und fahren Sie nicht selbst ins Krankenhaus.
Wenn der alte Beruf nicht mehr passt: berufliche Reha und Schwerbehinderung
Zeigt sich, dass Sie Ihren bisherigen Beruf trotz aller Anpassungen nicht mehr ausüben können, ist das nicht automatisch ein Fall für die Rente. Die Rentenversicherung und unter Umständen die Bundesagentur für Arbeit können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen, die sogenannte berufliche Reha. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen zur Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen, Qualifizierungen sowie Umschulungen in einen herzschonenderen Beruf. Während einer solchen Maßnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld gezahlt werden. Der Reha-Fachberatungsdienst der Rentenversicherung hilft bei der Antragstellung.
Bleiben dauerhafte Einschränkungen, lohnt sich zudem ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB). Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und haben unter anderem besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf Zusatzurlaub. Bei einem GdB von 30 oder 40 können Sie bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen, wenn Sie ohne sie einen geeigneten Arbeitsplatz nicht behalten oder erlangen können. Wie das Versorgungsamt die Herzleistung bewertet und wie der Antrag abläuft, erklärt der Ratgeber zum Schwerbehindertenausweis nach Herzinfarkt.
Wer körperlich arbeitet, trägt nach einem Infarkt ein höheres finanzielles Risiko. In einer kostenlosen Erstberatung klären wir, welche Absicherung zu Ihrer Situation passt.
Wenn Arbeiten nicht mehr geht: Berufsunfähigkeit und Rente nach Herzinfarkt
Nicht jeder kehrt nach einem Herzinfarkt in den Beruf zurück. Wer dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, muss sich mit Rentenfragen beschäftigen. Dabei sind zwei Ebenen zu unterscheiden, die nach völlig unterschiedlichen Maßstäben prüfen: die private Berufsunfähigkeitsversicherung und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Berufsunfähigkeitsversicherung nach Herzinfarkt
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Maßgeblich ist dabei Ihre konkrete Tätigkeit, so wie sie vor dem Infarkt ausgestaltet war, nicht irgendeine beliebige andere Arbeit. Wer beispielsweise als Dachdecker nach einem Infarkt nicht mehr schwer tragen und nicht mehr auf Gerüsten arbeiten darf, kann berufsunfähig sein, auch wenn eine Bürotätigkeit theoretisch noch möglich wäre. Ob und unter welchen Bedingungen ein Verweis auf einen anderen Beruf zulässig ist, regeln die jeweiligen Vertragsbedingungen. Für den Antrag sind gut dokumentierte Befunde wichtig, insbesondere der Reha-Entlassungsbericht und aktuelle Belastungsuntersuchungen.
Erwerbsminderungsrente nach Herzinfarkt: strengere Voraussetzungen
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente funktioniert anders. Die Rentenversicherung prüft nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern wie viele Stunden täglich Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, also in irgendeiner Tätigkeit, noch arbeiten können. Grundlage ist § 43 SGB VI. Zudem gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“: Bevor eine Rente bewilligt wird, prüft die Rentenversicherung, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann.
| Rentenart | Medizinische Voraussetzung | Hinweis |
|---|---|---|
| Rente wegen voller Erwerbsminderung | weniger als 3 Stunden täglich in jeder Tätigkeit arbeitsfähig | unabhängig vom erlernten Beruf |
| Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig | halb so hoch wie die volle Rente; volle Rente möglich, wenn kein passender Teilzeitarbeitsplatz verfügbar ist |
| Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit | bisheriger Beruf nicht mehr mindestens 6 Stunden möglich | nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (Vertrauensschutz) |
Daneben müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: In der Regel mindestens fünf Jahre Versicherungszeit und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Erwerbsminderungsrenten werden meist zunächst befristet bewilligt und danach überprüft. Ein Hinzuverdienst ist im Rahmen bestimmter Grenzen erlaubt, allerdings nur innerhalb des festgestellten Leistungsvermögens. Einzelheiten erläutert die Deutsche Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente, die auch kostenlose Beratung anbietet.
Gut zu wissen: Die Initiative geht nicht immer von Ihnen aus. Hält die Krankenkasse Ihre Erwerbsfähigkeit für erheblich gefährdet oder gemindert, kann sie Sie nach § 51 SGB V auffordern, innerhalb von zehn Wochen einen Antrag auf Reha-Leistungen zu stellen. Kommen Sie dem nicht nach, kann der Anspruch auf Krankengeld entfallen. Ein solcher Reha-Antrag kann später als Rentenantrag gelten. Lassen Sie sich in dieser Situation beraten, etwa bei der Rentenversicherung, einem Sozialverband oder einer Fachanwältin für Sozialrecht.
In der Praxis bedeutet das: Wer nach einem Herzinfarkt noch sechs Stunden täglich in irgendeiner leichten Tätigkeit arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente, selbst wenn der erlernte Beruf nicht mehr möglich ist. Und wer sie erhält, bekommt meist deutlich weniger als das bisherige Nettoeinkommen. Eine Frührente wegen Krankheit ist daher selten eine bequeme Lösung, sondern in aller Regel mit spürbaren Einbußen verbunden.
Zwischen „Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben“ und „Ich bekomme eine gesetzliche Rente“ klafft häufig eine große Lücke. Diese Lücke können private Vorsorgelösungen verkleinern: an erster Stelle eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ergänzend eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, die unabhängig von der Arbeitsfähigkeit an die Diagnose anknüpft. Worin sich beide Absicherungen unterscheiden, zeigt der Vergleich BU vs. Schwere-Krankheiten-Versicherung.
Lohnfortzahlung, Krankengeld, Aussteuerung: die finanzielle Zeitachse
Für Arbeitnehmer ist die Einkommenssicherung bei längerer Krankheit gesetzlich geregelt und folgt einer festen Abfolge:
- Erste 6 Wochen: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber in voller Höhe. Auch eine Reha in diesem Zeitraum ist davon in der Regel umfasst.
- Ab der 7. Woche: Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen. Es wird für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt (§ 48 SGB V). Während einer Reha der Rentenversicherung tritt an seine Stelle das Übergangsgeld.
- Nach 78 Wochen: Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ist über eine Erwerbsminderungsrente noch nicht entschieden, kann die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) greifen: Die Agentur für Arbeit zahlt dann Arbeitslosengeld, obwohl Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Danach bleibt ohne Rente oder private Vorsorge nur das Bürgergeld beziehungsweise die neue Grundsicherung.
Selbstständige stehen deutlich schlechter da. Wer keinen Wahltarif mit Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenkasse oder kein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen hat, für den kann das Einkommen während der Krankheit vollständig wegbrechen, während Miete, Kredite und Betriebskosten weiterlaufen. Die Versorgungslücke bei schwerer Erkrankung kann dann mehrere tausend Euro pro Monat betragen.
An dieser Stelle kann eine Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-Disease-Versicherung) eine Ergänzung sein. Sie zahlt nach Diagnose einer im Vertrag definierten schweren Erkrankung eine vereinbarte Kapitalsumme aus. Der Herzinfarkt gehört in den gängigen Tarifen zum Leistungskatalog, wobei Schweregrad und Nachweis je nach Tarif unterschiedlich definiert sind. Das Geld steht frei zur Verfügung, etwa für die Einkommenslücke während Krankschreibung und Wiedereingliederung, für eine Umschulung, für die Tilgung von Krediten oder schlicht für die finanzielle Ruhe, die eine echte Genesung braucht. Wie die Auszahlung abläuft, erklärt der Ratgeber zum Leistungsfall bei schweren Erkrankungen; wie Sie Herzinfarkt und Schlaganfall gezielt absichern, lesen Sie in einem eigenen Beitrag.
Zur Ehrlichkeit gehört: Wer bereits eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, braucht nicht zwingend zusätzlich eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, denn beide Produkte lösen unterschiedliche, teils überlappende Probleme. Und wer nach einem bereits erlittenen Herzinfarkt einen neuen Vertrag sucht, muss mit Ablehnungen, Ausschlüssen oder Risikozuschlägen rechnen. Hier ist eine anonyme Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen sinnvoll, bevor ein förmlicher Antrag gestellt wird, der bei einer Ablehnung im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer vermerkt werden kann.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist man nach einem Herzinfarkt krankgeschrieben?
Das hängt vom Ausmaß des Infarkts, der verbliebenen Pumpfunktion und dem Beruf ab. Nach einem kleinen Infarkt mit erhaltener Herzleistung ist eine Rückkehr an einen Büroarbeitsplatz oft nach vier bis acht Wochen einschließlich Reha möglich. Nach schweren Verläufen, einer Bypass-Operation oder bei körperlich schwerer Arbeit können es drei bis sechs Monate oder mehr sein. Die Entscheidung trifft Ihr Arzt anhand Ihrer Befunde.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich einen Herzinfarkt hatte?
Nein. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die Erkrankung offenzulegen. Eine gewisse Offenheit kann aber hilfreich sein, damit Arbeitsplatz und Aufgaben im Rahmen der Wiedereingliederung oder des betrieblichen Eingliederungsmanagements sinnvoll angepasst werden können. Was Sie mitteilen, entscheiden Sie selbst.
Kann ich mit Stent wieder normal arbeiten?
In den meisten Fällen ja. Der Stent selbst schränkt die Arbeitsfähigkeit nach dem Einheilen in der Regel nicht ein. Entscheidend ist, wie stark der Herzmuskel durch den Infarkt geschädigt wurde und wie belastbar Sie im Belastungstest sind. Bei Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr sollten Sie wegen der gerinnungshemmenden Medikamente mit Ihrem Kardiologen und dem Betriebsarzt sprechen.
Wer zahlt während der Reha und der Wiedereingliederung?
In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, auch während einer Reha. Danach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse, während einer Reha der Rentenversicherung Übergangsgeld. Bei der stufenweisen Wiedereingliederung zahlt in der Regel die Krankenkasse weiter Krankengeld. Beginnt die Wiedereingliederung innerhalb von vier Wochen nach einer Reha der Rentenversicherung, zahlt meist die Rentenversicherung Übergangsgeld.
Kann mein Arbeitgeber mich wegen des Herzinfarkts kündigen?
Ein Herzinfarkt allein ist kein Kündigungsgrund. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam: Es muss eine negative Gesundheitsprognose bestehen, die betrieblichen Interessen müssen erheblich beeinträchtigt sein, und die Interessenabwägung muss zugunsten des Arbeitgebers ausfallen. Hat der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten, wird es für ihn vor dem Arbeitsgericht deutlich schwerer. Bei anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung muss zudem das Integrationsamt zustimmen.
Was passiert, wenn die stufenweise Wiedereingliederung scheitert?
Es drohen keine Sanktionen. Die Wiedereingliederung kann abgebrochen oder an Ihre Belastbarkeit angepasst werden. Sie bleiben arbeitsunfähig, und das Krankengeld läuft innerhalb der 78-Wochen-Frist weiter. Anschließend prüfen Ihr Arzt und gegebenenfalls die Rentenversicherung die nächsten Schritte, von einer erneuten Reha über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Wann sollte ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen?
Sobald absehbar ist, dass Sie auch nach Reha und Anpassungen auf Dauer weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, ist eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll. Das Verfahren kann einige Zeit dauern, und es gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Fordert die Krankenkasse Sie auf, einen Reha-Antrag zu stellen, sollten Sie die gesetzte Frist unbedingt einhalten, da sonst das Krankengeld entfallen kann.
Bekomme ich nach einem Herzinfarkt einen Schwerbehindertenausweis?
Das ist möglich, aber nicht automatisch der Fall. Das Versorgungsamt bewertet den Grad der Behinderung vor allem anhand der verbliebenen Leistungsfähigkeit des Herzens. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Sie als schwerbehindert und haben unter anderem besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf Zusatzurlaub. Bei einem Grad von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung über die Agentur für Arbeit möglich.
Fazit: Arbeiten nach Herzinfarkt gelingt mit Plan und Geduld
Die meisten Menschen können nach einem Herzinfarkt wieder arbeiten, aber selten von heute auf morgen. Entscheidend sind eine ausreichend lange Krankschreibung, eine konsequente kardiologische Reha, ein behutsamer Wiedereinstieg über die stufenweise Wiedereingliederung und ein Arbeitsplatz, der zur neuen Belastbarkeit passt. Instrumente wie das betriebliche Eingliederungsmanagement, die berufliche Reha und gegebenenfalls ein Schwerbehindertenausweis helfen, die Rückkehr dauerhaft abzusichern. Wer dennoch nicht mehr arbeiten kann, sollte wissen, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente strenge Voraussetzungen hat und das frühere Einkommen meist nur zu einem Teil ersetzt. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, wie Sie finanziell aufgestellt sind: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bildet die Basis, eine Schwere-Krankheiten-Versicherung kann sie ergänzen. Einen Überblick über Leistungen und Bedingungen verschiedener Anbieter finden Sie in unserer Tarifübersicht.
Wir analysieren Ihre Versorgungssituation nach einem Herzinfarkt oder für den Ernstfall, unverbindlich, anbieterneutral und ohne Verkaufsdruck.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Beratung. Entscheidungen über Krankschreibung, Belastbarkeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz treffen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder Kardiologen. Die sozial- und arbeitsrechtlichen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung; auch eine versicherungsspezifische Beratung kann der Artikel nicht ersetzen. Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112. Stand: 2026.
