Das Wichtigste in Kürze
- Die Diagnose allein genügt bei keiner der drei Erkrankungen. Alle ausgewerteten Tarife verlangen zusätzlich eine definierte Funktionseinschränkung über einen Mindestzeitraum.
- Parkinson hat die höchste Hürde. Nürnberger und Canada Life verlangen mindestens drei von sechs Einschränkungen bei Alltagsverrichtungen, die Gothaer zusätzlich, dass die Erkrankung medikamentös nicht mehr ausreichend behandelbar ist.
- Bei MS messen die Tarife völlig unterschiedlich: über Alltagsverrichtungen, über den EDSS-Wert oder über eine Gehstrecke von 200 Metern. Derselbe Krankheitsverlauf kann je nach Tarif zur vollen Leistung, zur Teilleistung oder zu keiner Leistung führen.
- ALS hat die niedrigste Schwelle und ist damit am zuverlässigsten abgesichert, weil Diagnose und Verlauf eindeutig sind.
- MS kennt bei einzelnen Tarifen eine Teilleistung von 50 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 25.000 Euro, bereits bei neurologischen Ausfallerscheinungen. Der Vertrag läuft danach mit der Restsumme weiter.
- Eine Wartezeit gilt für neurologische Diagnosen häufig gar nicht. Bei der Nürnberger bestehen Wartezeiten nur für Krebs, Angioplastie und Bypass.
- Gerade bei MS bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung die primäre Absicherung. Fatigue und kognitive Einschränkungen führen häufig zur Berufsaufgabe, lange bevor eine Dread-Disease-Schwelle erreicht ist.
Warum neurologische Diagnosen versicherungstechnisch ein Sonderfall sind
Bei Krebs oder Herzinfarkt gibt es ein klar datierbares Ereignis: einen Befund, eine Operation, einen Klinikaufenthalt. Neurologische Erkrankungen funktionieren anders. Sie beginnen schleichend, verlaufen über Jahre oder Jahrzehnte und schwanken teilweise erheblich. Ein Mensch mit schubförmiger MS kann zwischen zwei Schüben beschwerdefrei sein. Ein Parkinson-Patient arbeitet unter guter medikamentöser Einstellung oft noch viele Jahre.
Versicherer müssen diesen Verlauf in eine binäre Entscheidung übersetzen: Leistung oder keine Leistung. Sie lösen das, indem sie nicht die Diagnose zum Auslöser machen, sondern eine messbare Funktionseinschränkung, die über einen Mindestzeitraum bestehen muss. Welche Einschränkung das ist und wie sie gemessen wird, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif fundamental.
Das hat eine unbequeme Konsequenz, die in eine ehrliche Beratung gehört: Zwischen Diagnose und Leistungsfall können viele Jahre liegen. Wer eine Police abschließt, um im Fall einer MS-Diagnose eine Kapitalzahlung zu erhalten, sollte wissen, dass diese Zahlung an einen Krankheitsfortschritt geknüpft ist, den sich niemand wünscht. Die Systematik dahinter erklärt unser Ratgeber zur Definition schwerer Krankheiten.
Multiple Sklerose: die unberechenbarste der drei
Das Krankheitsbild
Die Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Autoimmunerkrankung des zentralen Nervensystems. Das Immunsystem greift die Myelinscheide an, die Isolierschicht um die Nervenfasern, die eine schnelle Weiterleitung elektrischer Impulse ermöglicht. Entstehen Entzündungsherde im Gehirn oder Rückenmark, werden Signale verlangsamt oder fehlerhaft weitergeleitet.
Die Symptome sind ausgesprochen vielgestaltig und unterscheiden sich zwischen Betroffenen erheblich. Häufig steht am Anfang eine Sehnerventzündung mit Sehstörungen auf einem Auge. Viele berichten von Taubheitsgefühlen oder Kribbeln in Armen und Beinen, Gleichgewichtsstörungen, Spastik oder Blasenstörungen. Zwei Symptome werden dabei regelmäßig unterschätzt: die Fatigue, eine Erschöpfung, die sich durch Schlaf nicht beheben lässt, und kognitive Einschränkungen bei Konzentration und Gedächtnis. Beide sind für die Berufsfähigkeit oft entscheidender als körperliche Einschränkungen – und genau darin liegt das versicherungstechnische Problem, auf das wir gleich zurückkommen.
Wen es trifft
Nach den Auswertungen des MS-Registers der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft leben in Deutschland über 300.000 Menschen mit MS. Der Frauenanteil lag zuletzt bei 71,1 Prozent. Das durchschnittliche Alter bei Erkrankungsbeginn beträgt rund 33 Jahre, bei Diagnosestellung rund 35 Jahre. Bei etwa 79,5 Prozent der dokumentierten Erkrankten wurde ein schubförmiger Verlauf diagnostiziert.
Diese Zahlen sind für die Absicherung zentral. MS beginnt im Schnitt in einem Alter, in dem Menschen Familien gründen, Immobilien finanzieren und beruflich aufbauen. Wer erst mit fünfzig über Vorsorge nachdenkt, hat bei dieser Diagnose die Entscheidung bereits verpasst. In der Leistungsübersicht 2025 von Zurich Life Assurance plc war Multiple Sklerose bei Frauen mit 5 Prozent der zweithäufigste Leistungsauslöser überhaupt, direkt hinter Krebs.
Wie die Tarife MS messen
Hier zeigt sich die größte Spreizung des gesamten Marktes. Drei Anbieter, drei völlig verschiedene Messverfahren für dieselbe Krankheit:
- Nürnberger: Die volle Versicherungssumme wird geleistet, wenn aufgrund der MS mindestens eine von sechs Einschränkungen länger als drei Monate ununterbrochen besteht. Die sechs Kriterien sind Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren sowie Verrichten der Notdurft. Jeweils gilt: Die versicherte Person benötigt dafür die Hilfe einer anderen Person. Alternativ genügen schwere Einschränkungen der Persönlichkeit mit vollständigem Verlust der selbstständigen Lebensführung.
- Canada Life: Die Diagnose muss nach den jeweils gültigen McDonald-Kriterien gestellt sein. Zusätzlich muss seit mindestens sechs Monaten durchgehend entweder ein EDSS-Wert von mindestens 4,5 vorliegen oder eine motorische Einschränkung einer ganzen Extremität, also eine Lähmung oder Bewegungsstörung von Arm oder Bein.
- Gothaer Perikon: Unterscheidet zwischen schubförmigem und chronisch progredientem Verlauf. Beim schubförmigen Verlauf müssen mindestens zwei Schübe durch Befunde belegt, Beeinträchtigungen der Hirnfunktion objektiv nachgewiesen und mindestens eine von drei funktionellen Einschränkungen dauerhaft vorhanden sein: Essen und Trinken nicht ohne fremde Hilfe möglich, keine Gehstrecke von 200 Metern über ebenen Boden ohne Hilfsmittel oder Pausen, oder ein Verlust des zentralen Sehens. Dauerhaft bedeutet dabei: voraussichtlich über mindestens drei Jahre.
Was das praktisch heißt: Eine Person mit MS, die 150 Meter am Stück gehen kann, sich aber selbstständig wäscht und anzieht, erfüllt die Gothaer-Definition über das Gehkriterium und je nach Befund die Canada-Life-Definition über den EDSS-Wert – nicht aber die Vollleistungs-Definition der Nürnberger, weil sie bei keiner der sechs Alltagsverrichtungen auf fremde Hilfe angewiesen ist. Dort käme stattdessen die Teilsumme in Betracht.
Der EDSS-Wert und warum er nicht alles abbildet
Die Expanded Disability Status Scale, kurz EDSS, wurde 1983 von John F. Kurtzke entwickelt und misst den Behinderungsgrad bei MS auf einer Skala von 0 bis 10. Sie ist stark gehfähigkeitsbezogen: Ab etwa Wert 4 geht es vor allem um die Frage, welche Strecke jemand ohne Hilfsmittel und ohne Pause zurücklegen kann.
Hier liegt eine Erkenntnis, die für die Absicherungsentscheidung wichtiger ist als jede Tarifkennzahl. Nach der ursprünglichen Definition gilt ein EDSS-Wert bis 4,5 als voll arbeitsfähig. Die Auswertungen des MS-Registers zeigen jedoch ein anderes Bild: 66 Prozent der vorzeitig berenteten MS-Erkrankten hatten einen EDSS-Wert von 4,5 oder darunter. Verantwortlich dafür sind vor allem Fatigue, die bei 71 Prozent der Berenteten dokumentiert war, und kognitive Einschränkungen bei 42 Prozent. Beides bildet der EDSS nicht adäquat ab.
Daraus folgt eine klare Konsequenz: Bei MS kann Berufsunfähigkeit lange vor dem Dread-Disease-Leistungsfall eintreten. Wer die Absicherung gegen das Risiko aufbaut, den Beruf wegen MS aufgeben zu müssen, braucht in erster Linie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Schwere-Krankheiten-Police ergänzt sie um eine Kapitalleistung bei fortgeschrittener Einschränkung; sie ersetzt sie nicht.
Die Teilleistung: der wichtigste Tarifunterschied bei MS
Genau weil die Vollleistungsschwellen hoch liegen, ist die Teilleistungssystematik bei MS das entscheidende Qualitätsmerkmal. Die Nürnberger führt MS als eine von vier Erkrankungen mit zweistufigem Versicherungsschutz. Liegen neurologische Ausfallerscheinungen vor, ohne dass die sechs Alltagskriterien erfüllt sind, wird eine Teilsumme von 50 Prozent der Versicherungssumme geleistet, höchstens 25.000 Euro.
Entscheidend ist die Folge daraus: Der Vertrag endet mit der Teilsumme nicht, sondern wird mit der verbleibenden Versicherungssumme fortgeführt. Verschlechtert sich der Zustand später so weit, dass die Vollleistungskriterien erfüllt sind, besteht Anspruch auf den Rest. Für eine Erkrankung, die typischerweise über Jahrzehnte fortschreitet, ist das konstruktiv genau die richtige Antwort. Mehr dazu im Ratgeber zu Mehrfachleistung und Second-Event-Lösung.
Lassen Sie sich unverbindlich zeigen, wie hoch die finanzielle Absicherung bei MS, Parkinson oder ALS in Ihrer persönlichen Situation ausfallen sollte.
Parkinson: die höchste Leistungsschwelle im Katalog
Das Krankheitsbild
Beim Morbus Parkinson gehen Nervenzellen in der Substantia nigra zugrunde, einem Bereich des Mittelhirns. Diese Zellen produzieren Dopamin, einen Botenstoff, der Bewegungsabläufe koordiniert. Sinkt der Dopaminspiegel, verlangsamen sich Bewegungen, die Muskulatur versteift sich, und es kommt zum typischen Ruhetremor.
Die vier Kardinalsymptome sind Ruhetremor, Bradykinese (verlangsamte Bewegungsausführung), Rigor (erhöhte Muskelspannung) und posturale Instabilität (gestörte Haltereflexe). Hinzu treten häufig nicht-motorische Beschwerden wie Depressionen, Schlafstörungen, Schmerzen, Riech- und Verdauungsstörungen sowie im späteren Verlauf kognitive Einbußen bis hin zur Parkinson-Demenz. Vertiefende Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zu den vier Kardinalsymptomen, zum Parkinson-Tremor und zu Schlafstörungen bei Parkinson.
Wen es trifft
Die Deutsche Parkinson Gesellschaft nennt auf Basis der MoPED-Studie bis zu 400.000 Betroffene in Deutschland. Die Diagnose wird überwiegend zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr gestellt. Bemerkenswert für die Vorsorgeplanung: Bei etwa jedem zehnten Patienten tritt die Erkrankung bereits vor dem 40. Lebensjahr auf. Das Lebenszeitrisiko liegt bei Männern bei 2,0 Prozent und bei Frauen bei 1,3 Prozent.
Wie die Erkrankung sich entwickelt und welche Stadien unterschieden werden, beschreibt der Ratgeber zu Verlauf, Stadien und Endstadium. Erste Hinweise behandelt der Beitrag zu den ersten Anzeichen von Parkinson.
Wie die Tarife Parkinson messen
Parkinson ist die Diagnose mit der höchsten Leistungsschwelle im gesamten Krankheitskatalog – und zugleich diejenige, bei der die meisten Fehlvorstellungen bestehen. Die verbreitete Annahme, ein bestimmtes Hoehn-und-Yahr-Stadium löse die Leistung aus, findet sich in keinem der von uns ausgewerteten Bedingungswerke. Stattdessen gilt:
- Nürnberger: Versichert ist die erste Diagnose einer Parkinson-Krankheit. Die Leistung setzt voraus, dass mindestens drei der sechs oben genannten Einschränkungen bei Alltagsverrichtungen länger als drei Monate ununterbrochen bestehen. Alternativ genügen schwere Einschränkungen der Persönlichkeit mit vollständigem Verlust der selbstständigen Lebensführung. Eine Teilleistung ist für Parkinson nicht vorgesehen. Ausdrücklich nicht versichert sind Parkinson-Erkrankungen, die mittelbar oder unmittelbar durch Alkoholmissbrauch oder Drogenkonsum ausgelöst wurden, sowie ein bloßer Verdacht auf Parkinson. Zusätzlich gilt die Obliegenheit, die bestmögliche Behandlung vorzunehmen.
- Canada Life: Verlangt die Diagnose einer idiopathischen Parkinson’schen Krankheit und ebenfalls, dass mindestens drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens für mindestens drei Monate durchgehend nur mit Hilfestellung einer dritten Person ausgeführt werden können. Die sechs Aktivitäten sind Baden und Duschen, Be- und Entkleiden, Essen und Trinken, sich selbstständig von einem Zimmer zum anderen bewegen, Toilettenbenutzung sowie Zubettgehen und Aufstehen.
- Gothaer Perikon: Wählt einen anderen Weg. Vorausgesetzt werden der ärztliche Ausschluss von Differenzialdiagnosen einschließlich aller sekundären Parkinson-Formen, ein voranschreitender Verlauf, eine neurologisch nachgewiesene typische Gehbehinderung und – als vierte Bedingung – dass die Erkrankung mit Medikamenten, einer Operation oder anderen medizinischen Methoden nicht ausreichend behandelbar ist.
Die letzte Bedingung verdient besondere Aufmerksamkeit. Parkinson spricht in der Frühphase in der Regel gut auf Levodopa an; diese Phase wird in der Neurologie oft als Honeymoon-Phase bezeichnet und kann Jahre dauern. Eine Definition, die fehlende Behandelbarkeit voraussetzt, verschiebt den Leistungsfall entsprechend nach hinten. Welche Therapieoptionen in welcher Phase zur Verfügung stehen, beschreiben unsere Ratgeber zu Parkinson-Medikamenten, zur Apomorphin- und Duodopa-Pumpe und zum Hirnschrittmacher.
Praktisch bedeutet die Drei-von-sechs-Regel: Ein Mensch mit Parkinson, der zittert, langsamer geworden ist, Gangstörungen hat und den Beruf aufgeben musste, aber sich noch selbst wäscht, anzieht und isst, erfüllt die Leistungsvoraussetzungen nicht. Der Leistungsfall tritt erst ein, wenn die Erkrankung in einem Stadium angekommen ist, das faktisch Pflegebedürftigkeit bedeutet. Wer Parkinson als zentrales Risiko absichern möchte, sollte diese Schwelle kennen, bevor er unterschreibt – und ergänzend prüfen, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung das frühere Risiko besser trägt.
ALS: die eindeutigste Diagnose mit der niedrigsten Schwelle
Das Krankheitsbild
Die Amyotrophe Lateralsklerose gehört zu den Motoneuronerkrankungen. Dabei gehen die Nervenzellen zugrunde, die willkürliche Muskelbewegungen steuern. Betroffen sind zunächst meist Arme oder Beine, später auch die Muskulatur für Sprechen und Schlucken und schließlich die Atemmuskulatur.
Typische erste Anzeichen sind Muskelkrämpfe, sichtbare Muskelzuckungen, Muskelschwund an Händen oder Füßen sowie zunehmende Schwäche. Im Verlauf kommen Sprech- und Schluckstörungen hinzu, die die Ernährung gefährden. Im fortgeschrittenen Stadium wird eine Beatmungsunterstützung notwendig. Die Kommunikation lässt sich über Augensteuerung und Sprachcomputer lange aufrechterhalten, diese Hilfsmittel verursachen jedoch zusätzlichen Organisations- und teilweise Kostenaufwand.
Wen es trifft
Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke erkranken pro Jahr etwa ein bis zwei von 100.000 Personen an ALS. Die Erkrankung tritt üblicherweise zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr auf; Männer sind im Verhältnis von etwa 1,6 zu 1 häufiger betroffen als Frauen. Die Lebenserwartung ist im Mittel auf drei bis vier Jahre nach Diagnosestellung verkürzt, wobei deutlich langsamere Verläufe über zehn Jahre und mehr dokumentiert sind.
Diese Kombination – seltene, aber sehr schnell fortschreitende Erkrankung – macht ALS zu einem klassischen Versicherungsrisiko: geringe Eintrittswahrscheinlichkeit bei extremem finanziellen Schaden.
Wie die Tarife ALS messen
Bei ALS sind die Definitionen am zugänglichsten, weil Diagnose und Verlauf eindeutig sind:
- Nürnberger: Versichert ist die erste Diagnose einer amyotrophischen Lateralsklerose. Vorausgesetzt wird lediglich, dass aufgrund der Erkrankung während der Versicherungsdauer ununterbrochen über einen Zeitraum von länger als drei Monaten Nervenfunktionsstörungen bestehen. Das ist eine deutlich niedrigere Hürde als bei MS oder Parkinson. Daneben führt der Katalog eigene Positionen für familiäre Motoneuronerkrankung, primäre Lateralsklerose, progressive Bulbärparalyse und progressive spinale Muskelatrophie.
- Canada Life: Fasst die Motoneuronerkrankungen in einer breiten Position zusammen, die spinale Muskelatrophie, bulbospinale SMA Typ Kennedy, ALS, progressive Muskelatrophie, primäre Lateralsklerose, hereditäre spastische Spinalparalyse und das Post-Polio-Syndrom umfasst. Ausreichend ist mindestens eine der Einschränkungen Muskellähmung, Muskelschwund, Sprechstörung oder Schluckstörung.
- Gothaer Perikon: Verlangt den Nachweis von Zerstörungen oder Substanzverlusten im zentralen Nervensystem durch bildgebende Verfahren oder Messungen der Nervenfunktion, eine daraus resultierende erhebliche Gehbehinderung oder Beeinträchtigung im Gebrauch der Arme und Hände sowie deren Dauerhaftigkeit. Dauerhaft bedeutet auch hier: voraussichtlich über mindestens drei Jahre. Das ist eine Prognoseanforderung zur Abgrenzung von vorübergehenden Zuständen, keine Wartefrist – bei der unaufhaltsamen Progression der ALS ist sie in der Regel erfüllt.
- Zurich Eagle Star: Führt Motoneuron-Erkrankungen als eigene Katalogposition und nennt dort ausdrücklich ALS, primäre Lateralsklerose, progressive Bulbärparalyse und progressive spinale Muskelatrophie.
Für ALS gilt damit: Wer eine Dread-Disease-Police mit einer soliden Motoneuron-Position besitzt, ist bei dieser Diagnose zuverlässig abgesichert. Die Leistung greift, bevor die Erkrankung ihr Endstadium erreicht, und schafft finanziellen Spielraum in einer Phase, in der schnelle Entscheidungen über Wohnsituation, Hilfsmittel und Betreuung anstehen.
In einer kostenlosen Erstberatung ermitteln wir, welcher Versicherungsschutz für Ihre Lebensplanung und Ihr Risikoprofil sinnvoll ist.
Die drei Erkrankungen im direkten Vergleich
| Merkmal | Multiple Sklerose | Parkinson | ALS |
|---|---|---|---|
| Betroffene Strukturen | Myelinscheiden im zentralen Nervensystem | Dopaminproduzierende Zellen im Mittelhirn | Motoneurone in Hirnstamm und Rückenmark |
| Betroffene in Deutschland | über 300.000 | bis zu 400.000 | ein bis zwei Neuerkrankungen je 100.000 Personen und Jahr |
| Typischer Beginn | rund 33 Jahre | überwiegend 55 bis 60 Jahre, jeder Zehnte vor 40 | 50 bis 70 Jahre |
| Verlauf | meist schubförmig, stark variabel | langsam voranschreitend über Jahre bis Jahrzehnte | rasch voranschreitend |
| Lebenserwartung | gering reduziert | gering reduziert | im Mittel auf drei bis vier Jahre verkürzt |
| Finanzielles Hauptrisiko | frühe Berufsaufgabe durch Fatigue und Kognition, lange Restlebenszeit | über Jahrzehnte wachsender Hilfs- und Pflegebedarf | binnen Monaten hoher Bedarf an Hilfsmitteln, Umbau und Pflege |
| Schwelle im Dread-Disease-Katalog | mittel bis hoch, je nach Messverfahren | hoch | niedrig |
So definieren die Tarife: der Bedingungsvergleich
| Tarif | Multiple Sklerose | Parkinson | ALS und verwandte Motoneuronerkrankungen |
|---|---|---|---|
| Nürnberger Dread Disease | 1 von 6 Alltagsverrichtungen mit Hilfebedarf, länger als 3 Monate; Teilsumme 50 Prozent (max. 25.000 Euro) bei neurologischen Ausfallerscheinungen | 3 von 6 Alltagsverrichtungen, länger als 3 Monate; keine Teilleistung; Ausschluss bei Alkohol- oder Drogenursache | Nervenfunktionsstörungen länger als 3 Monate; separate Positionen für PLS, MND, Bulbärparalyse und spinale Muskelatrophie |
| Canada Life | McDonald-Kriterien plus EDSS ab 4,5 seit mindestens 6 Monaten oder motorische Einschränkung einer ganzen Extremität | 3 von 6 Aktivitäten des täglichen Lebens, mindestens 3 Monate durchgehend nur mit Hilfe Dritter | breite Sammelposition mit sieben Erkrankungen; ausreichend ist eine Einschränkung aus Lähmung, Muskelschwund, Sprech- oder Schluckstörung |
| Gothaer Perikon | getrennte Definitionen für schubförmigen und progredienten Verlauf; beim schubförmigen zwei belegte Schübe plus eine von drei Einschränkungen, darunter Gehstrecke unter 200 Metern | Ausschluss von Differenzialdiagnosen, voranschreitender Verlauf, nachgewiesene Gehbehinderung und fehlende ausreichende Behandelbarkeit | Nachweis im ZNS durch Bildgebung oder Nervenfunktionsmessung, erhebliche Geh- oder Armbeeinträchtigung, dauerhaft |
| Zurich Eagle Star | eigene Katalogposition im Bereich Gehirn und Nervensystem | eigene Katalogposition Parkinson-Krankheit | Sammelposition Motoneuron-Erkrankungen mit ALS, PLS, Bulbärparalyse und spinaler Muskelatrophie |
Die Tabelle macht den zentralen Punkt sichtbar: Es gibt bei neurologischen Erkrankungen keinen einheitlichen Marktstandard. Wer Tarife anhand der Anzahl versicherter Krankheiten vergleicht, übersieht genau die Unterschiede, auf die es hier ankommt. Wie Sie die entsprechenden Passagen in Ihrem eigenen Vertrag finden, zeigt der Ratgeber zu Vertragsbedingungen richtig verstehen.
Welche neurologischen Diagnosen sonst noch im Katalog stehen
MS, Parkinson und ALS sind die bekanntesten, aber bei Weitem nicht die einzigen neurologischen Positionen. Je nach Tarif finden sich zusätzlich:
- Atypische Parkinson-Syndrome wie die Multisystematrophie (MSA) und die progressive supranukleäre Blickparese (PSP) als eigenständige Positionen. Das ist relevant, weil diese Erkrankungen anders verlaufen als der idiopathische Morbus Parkinson – Hintergründe im Ratgeber zum atypischen Parkinson-Syndrom.
- Demenz und Alzheimer, teils mit Altersgrenzen: Die Nürnberger versichert die Alzheimer-Erkrankung vor dem 67. Geburtstag, Gothaer Perikon wirbt umgekehrt damit, dass während der Vertragslaufzeit keine Altersbegrenzung gilt. Details unter Demenz und Alzheimer absichern. Zur Abgrenzung von der Parkinson-Demenz siehe Demenz bei Parkinson.
- Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung, in allen vier Katalogen enthalten.
- Entzündliche Erkrankungen des Nervensystems: bakterielle Meningitis und Enzephalitis. Die Nürnberger fasst darüber hinaus schwere Erkrankungen des zentralen Nervensystems vor dem 67. Geburtstag in einer eigenen Position zusammen, ausdrücklich einschließlich FSME und Herpes-Enzephalitis.
- Muskeldystrophie und Querschnittslähmung in allen Katalogen.
- Kinderlähmung sowie bei Canada Life das Post-Polio-Syndrom.
- Myasthenia gravis und medikamentenresistente Epilepsie als Besonderheiten im Zurich-Katalog, ebenso Hirnabszess, intrakranielles Aneurysma und zerebrale arteriovenöse Malformationen als Teilleistungspositionen.
- Gutartiger Hirn- und Rückenmarkstumor, meist gekoppelt an neurologische Folgen über mehr als drei Monate.
Nicht enthalten sind dagegen in aller Regel Polyneuropathien, Migräne, Restless-Legs-Syndrom, essenzieller Tremor sowie psychische Erkrankungen. Eine vollständige Übersicht bietet der Beitrag dazu, welche Krankheiten versichert sind; zu Diagnosen ohne eigene Katalogposition siehe seltene Krankheiten.
Wartezeiten, Überlebensfrist und Fristen im Leistungsfall
Ein verbreiteter Irrtum lautet, für alle Diagnosen gelte eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Für neurologische Erkrankungen trifft das häufig nicht zu. Die Nürnberger sieht Wartezeiten ausdrücklich nur für invasiv wachsenden Krebs, Angioplastie und Bypass-Operation vor – für MS, Parkinson, ALS und die übrigen neurologischen Positionen besteht keine. Die Gothaer sieht für einzelne schwere Krankheiten eine dreimonatige Wartezeit ab Zahlung des ersten Beitrags vor; maßgeblich ist der Anhang des jeweiligen Bedingungswerks.
Praktisch relevanter als die Wartezeit ist bei diesen Erkrankungen ohnehin die Dauer der geforderten Funktionseinschränkung. Wenn ein Kriterium länger als drei Monate ununterbrochen bestehen muss, entsteht der Anspruch frühestens nach Ablauf dieser Zeit – und zwar unabhängig davon, wann die Diagnose gestellt wurde.
Die Überlebensfrist spielt bei MS und Parkinson selten eine Rolle, bei ALS dagegen sehr wohl. Gothaer nennt 28 Tage nach der ärztlichen Diagnose, Canada Life und Nürnberger 14 Tage. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser Frist, zahlen die Tarife nach ihren Bedingungen die vereinbarte Todesfallleistung anstelle der Leistung für schwere Krankheiten. Gerade bei ALS ist der Todesfallbaustein deshalb kein Beiwerk. Die Fristenlogik erklärt der Ratgeber zu Karenzzeit, Wartezeit und Überlebensklausel.
Im Leistungsfall verlangen alle Tarife die Bestätigung durch einen Facharzt für Neurologie oder eine entsprechende Fachrichtung nach den zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls schulmedizinisch anerkannten Standards. Bei MS heißt das in der Praxis: Der Befundbericht sollte die Diagnose nach McDonald-Kriterien, den EDSS-Wert im Verlauf und die konkreten funktionellen Einschränkungen dokumentieren. Bei Parkinson kommt es auf die dokumentierte Hilfebedürftigkeit bei den einzelnen Alltagsverrichtungen an. Wie Sie den Antrag aufbauen, beschreibt der Ratgeber zur Auszahlung im Leistungsfall.
Die Versorgungslücke bei neurologischen Erkrankungen
Die medizinische Behandlung übernimmt die Krankenversicherung. Was bleibt, ist die Einkommenslücke und eine Reihe von Kosten, die niemand vollständig erstattet. Die gesetzlichen Eckdaten:
- Entgeltfortzahlung: in der Regel sechs Wochen durch den Arbeitgeber.
- Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, und für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Bei einer chronisch fortschreitenden Erkrankung ist diese Höchstdauer eine harte Grenze.
- Zuzahlungen: nach § 62 SGB V auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt, für schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung auf ein Prozent. Die Befreiung muss beantragt werden.
- Erwerbsminderungsrente: Der durchschnittliche Zahlbetrag im Rentenzugang lag nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zuletzt bei rund 1.067 Euro monatlich – und setzt voraus, dass generell keine Tätigkeit mehr in nennenswertem Umfang möglich ist.
Rechenbeispiel (beispielhafte Darstellung, Leistung je nach Tarif): Eine angestellte Person, 38 Jahre, mit 3.800 Euro brutto und rund 2.500 Euro netto erhält nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung ein Krankengeld von etwa 1.900 bis 2.000 Euro. Muss sie wegen zunehmender Fatigue von Vollzeit auf 50 Prozent reduzieren, entsteht eine dauerhafte monatliche Lücke im vierstelligen Bereich – über zwanzig Jahre gerechnet ein erheblicher Betrag. Hinzu kommen je nach Verlauf ein barrierefreier Umbau, Hilfsmittel oberhalb der Festbeträge, Fahrten zur Therapie und häufig ein Verdienstausfall der Person, die Betreuung übernimmt.
Genau diese Rechnung zeigt, warum die Versicherungssumme bei neurologischen Erkrankungen nicht zu knapp bemessen sein sollte. In der Beratungspraxis hat sich ein Korridor von ein bis zwei Jahresnettoeinkommen etabliert, bei laufender Immobilienfinanzierung eher mehr. Beachten Sie dabei, dass eine Teilleistung bei mehreren Tarifen absolut auf 25.000 Euro gedeckelt ist. Mehr dazu unter Versicherungssumme und Versorgungslücke.
Bei fortgeschrittenem Verlauf kommen sozialrechtliche Ansprüche hinzu, die häufig zu spät geltend gemacht werden. Die Systematik von Pflegegrad und Schwerbehinderung erklären unsere Ratgeber zum Pflegegrad und zur Schwerbehinderung und GdB-Einstufung; die dort beschriebenen Verfahren gelten für neurologische Diagnosen entsprechend.
Dread Disease oder BU? Eine ehrliche Einordnung
Bei keiner anderen Krankheitsgruppe ist diese Frage so wichtig wie hier, und die Antwort fällt je nach Erkrankung unterschiedlich aus.
| Absicherung | Leistungsauslöser | Stärke bei neurologischen Erkrankungen | Grenze |
|---|---|---|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Berufsunfähigkeit von in der Regel mindestens 50 Prozent | greift, sobald der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann – bei MS oft Jahre vor dem Dread-Disease-Fall; erfasst auch Fatigue und kognitive Einschränkungen | umfangreiche Leistungsprüfung; Zugang je nach Beruf und Gesundheitszustand erschwert oder teuer |
| Schwere-Krankheiten-Versicherung | definierte Diagnose plus Funktionseinschränkung | frei verwendbare Kapitalleistung ohne Berufsgruppeneinstufung; bei ALS mit niedriger Schwelle; bei MS teils mit Teilleistung | bei Parkinson und MS hohe Schwellen; keine laufende Zahlung |
| Erwerbsminderungsrente | allgemeine Erwerbsminderung | gesetzliche Grundsicherung ohne eigene Beitragsentscheidung | durchschnittlich rund 1.067 Euro im Rentenzugang; strenge Voraussetzungen |
Daraus ergibt sich eine differenzierte Empfehlung:
- Bei MS ist die BU die primäre Absicherung. Die Registerdaten zeigen, dass Betroffene überwiegend aus Gründen berentet werden, die der EDSS und damit auch ein Teil der Dread-Disease-Definitionen nicht abbilden. Die Schwere-Krankheiten-Police ist hier eine sinnvolle Ergänzung, insbesondere wenn sie eine Teilleistung vorsieht.
- Bei Parkinson gilt dasselbe in verschärfter Form: Zwischen der Berufsaufgabe und dem Erreichen der Drei-von-sechs-Schwelle können viele Jahre liegen.
- Bei ALS greifen beide Absicherungen zeitnah. Die Dread-Disease-Police hat hier den praktischen Vorteil, dass die Leistungsprüfung auf einer eindeutigen Diagnose beruht und schneller zu einem Ergebnis kommt als eine BU-Prüfung mit Tätigkeitsanalyse.
- Für Berufsgruppen mit erschwertem BU-Zugang – körperlich Tätige, Handwerker, Pflegekräfte – verschiebt sich die Rechnung. Dread-Disease-Tarife stufen in der Regel nicht nach Berufsgruppen ein. Wo eine BU nicht oder nur zu sehr hohen Beiträgen erreichbar ist, bleibt die Schwere-Krankheiten-Police ein tragfähiger Grundschutz, auch wenn sie die BU fachlich nicht ersetzt.
Die vollständige Gegenüberstellung finden Sie unter BU versus Schwere-Krankheiten-Versicherung, eine Bewertung der Produktgattung insgesamt unter Vor- und Nachteile.
Antragstellung: Gesundheitsfragen und familiäre Vorbelastung
Neurologische Vorerkrankungen sind im Antragsverfahren heikel, weil viele Symptome unspezifisch sind. Ein einmaliges Taubheitsgefühl, eine abgeklärte Sehstörung oder ein MRT des Kopfes, das aus anderem Anlass angefertigt wurde, können zu Rückfragen führen.
Maßgeblich ist § 19 VVG: Sie müssen die Fragen beantworten, die der Versicherer in Textform stellt – vollständig und wahrheitsgemäß. Eine darüber hinausgehende allgemeine Offenbarungspflicht besteht nicht; ob nach der Familienanamnese gefragt wird, hängt vom jeweiligen Antragsformular ab. Eine familiäre Häufung von MS oder Parkinson führt für sich genommen nicht zur Ablehnung. Zur genetischen Komponente bei Parkinson informiert der Ratgeber zu Vererbung und Genetik.
Bestehen bereits abgeklärte oder unklare neurologische Befunde, führt der Weg über eine anonymisierte Risikovoranfrage. So vermeiden Sie, dass eine Ablehnung in der Auskunftsdatei der Versicherer vermerkt wird. Details unter Vorerkrankungen und Risikovoranfrage sowie Gesundheitsfragen. Angebote ohne Gesundheitsprüfung sollten Sie kritisch lesen, weil der Verzicht auf Fragen regelmäßig über Leistungsausschlüsse kompensiert wird.
Ein Punkt, der bei Parkinson gesondert zu beachten ist: Die Nürnberger schließt Parkinson-Erkrankungen aus, die mittelbar oder unmittelbar durch Alkoholmissbrauch oder Drogenkonsum ausgelöst wurden. Die medizinisch indizierte Einnahme von Medikamenten ist davon ausdrücklich nicht erfasst. Hintergrund zum Forschungsstand bietet unser Beitrag zu Alkohol als Parkinson-Ursache.
Checkliste: Acht Prüfpunkte für die neurologische Absicherung
- Wie sind MS, Parkinson und Motoneuronerkrankungen im Anhang Ihres Vertrags wörtlich definiert?
- Über welches Verfahren wird bei MS gemessen – Alltagsverrichtungen, EDSS-Wert oder Gehstrecke?
- Wie viele Einschränkungen verlangt der Tarif bei Parkinson, und ist fehlende Behandelbarkeit Voraussetzung?
- Gibt es bei MS eine Teilleistung, und läuft der Vertrag danach mit der Restsumme weiter?
- Sind atypische Parkinson-Syndrome wie MSA und PSP als eigene Positionen enthalten?
- Gilt bei Alzheimer oder anderen Positionen eine Altersgrenze?
- Ist ein Todesfallbaustein vereinbart, der die Überlebensfrist absichert?
- Besteht parallel eine Berufsunfähigkeitsversicherung – und falls nicht, ist sie erreichbar?
Erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch, mit welcher Größenordnung Sie bei einer Absicherung gegen schwere neurologische Erkrankungen rechnen können.
Häufig gestellte Fragen
Deckt jede Schwere-Krankheiten-Versicherung MS, Parkinson und ALS ab?
Alle vier von uns geführten Tarife enthalten die drei Erkrankungen. Die Definitionen unterscheiden sich jedoch erheblich, und zwar stärker als bei jeder anderen Krankheitsgruppe. Maßgeblich ist nicht, ob die Diagnose im Katalog steht, sondern welche Funktionseinschränkung der Tarif verlangt und über welchen Zeitraum sie bestehen muss.
Zahlt die Versicherung schon bei der MS-Diagnose?
Nein. Alle ausgewerteten Tarife verlangen zusätzlich zur Diagnose eine neurologische Einschränkung. Bei der Nürnberger genügt für die Teilsumme das Vorliegen neurologischer Ausfallerscheinungen; für die volle Summe muss mindestens eine von sechs Alltagsverrichtungen länger als drei Monate nur mit fremder Hilfe möglich sein. Canada Life setzt einen EDSS-Wert ab 4,5 seit mindestens sechs Monaten voraus oder eine motorische Einschränkung einer ganzen Extremität.
Was bedeutet ein EDSS-Wert von 4,5?
Die Expanded Disability Status Scale misst den Behinderungsgrad bei MS von 0 bis 10 und ist stark auf die Gehfähigkeit bezogen. Nach der ursprünglichen Definition gilt ein Wert bis 4,5 noch als voll arbeitsfähig. Auswertungen des MS-Registers zeigen allerdings, dass 66 Prozent der vorzeitig berenteten MS-Erkrankten einen Wert von 4,5 oder darunter hatten – Fatigue und kognitive Einschränkungen bildet die Skala nicht ab.
Ab welchem Stadium zahlt die Versicherung bei Parkinson?
Nicht anhand eines Krankheitsstadiums, sondern anhand konkreter Einschränkungen. Nürnberger und Canada Life verlangen, dass mindestens drei von sechs Alltagsverrichtungen – etwa Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettenbenutzung – über mindestens drei Monate nur mit Hilfe einer anderen Person möglich sind. Die Gothaer verlangt unter anderem, dass die Erkrankung medikamentös oder operativ nicht mehr ausreichend behandelbar ist. Ein Hoehn-und-Yahr-Stadium als Leistungsauslöser findet sich in keinem der geprüften Bedingungswerke.
Gibt es bei MS eine Teilleistung?
Bei einzelnen Tarifen ja. Die Nürnberger führt MS als eine von vier Erkrankungen mit zweistufigem Schutz: 50 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 25.000 Euro, wenn neurologische Ausfallerscheinungen bestehen, die Vollleistungskriterien aber noch nicht erfüllt sind. Wichtig ist die Folge: Der Vertrag endet damit nicht, sondern läuft mit der Restsumme weiter.
Ist ALS besser abgesichert als MS oder Parkinson?
In der Regel ja, weil die Leistungsschwelle niedriger liegt. Die Nürnberger verlangt lediglich Nervenfunktionsstörungen über mehr als drei Monate, Canada Life eine von vier Einschränkungen aus Muskellähmung, Muskelschwund, Sprech- oder Schluckstörung. Diagnose und Verlauf sind zudem eindeutig, was die Leistungsprüfung vereinfacht.
Gibt es eine Wartezeit für neurologische Erkrankungen?
Häufig nicht. Die Nürnberger sieht Wartezeiten ausdrücklich nur für invasiv wachsenden Krebs sowie für Angioplastie und Bypass-Operation vor. Die Gothaer sieht für einzelne schwere Krankheiten drei Monate ab Zahlung des ersten Beitrags vor. Praktisch bedeutsamer ist bei diesen Diagnosen die geforderte Mindestdauer der Funktionseinschränkung.
Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die BU zahlt eine monatliche Rente, sobald der zuletzt ausgeübte Beruf zu in der Regel mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt eine einmalige Kapitalleistung bei erfüllter Krankheitsdefinition, unabhängig von der Arbeitsfähigkeit. Gerade bei MS und Parkinson tritt die Berufsunfähigkeit häufig deutlich früher ein als der Dread-Disease-Leistungsfall. Beide Policen ergänzen sich; die Dread-Disease-Absicherung ersetzt die BU nicht.
Kann ich mich absichern, wenn MS oder Parkinson in meiner Familie vorkommt?
Eine familiäre Häufung führt nicht automatisch zur Ablehnung. Nach § 19 VVG müssen Sie nur die Fragen beantworten, die der Versicherer in Textform stellt; ob die Familienanamnese abgefragt wird, hängt vom Antragsformular ab. Bestehen bereits eigene abgeklärte oder unklare neurologische Befunde, schafft eine anonymisierte Risikovoranfrage Klarheit, ohne einen Eintrag in der Auskunftsdatei zu riskieren.
Sind atypische Parkinson-Syndrome mitversichert?
In mehreren Katalogen ja, allerdings als eigenständige Positionen. Multisystematrophie und progressive supranukleäre Blickparese finden sich bei Nürnberger, Canada Life und Zurich als separate Einträge. Das ist wichtig, weil die Gothaer bei der Parkinson-Position ausdrücklich den Ausschluss sekundärer Formen als Diagnosevoraussetzung nennt.
Muss ich Behandlungskosten nachweisen, um die Leistung zu erhalten?
Nein. Die Leistung ist an die Diagnose und die vertraglich definierten Funktionseinschränkungen gekoppelt, nicht an tatsächliche Behandlungskosten. Erforderlich sind Befundberichte des behandelnden Neurologen, aus denen sich Diagnose, Einschränkungen und deren Verlauf ergeben. Wie Sie die Summe verwenden, bleibt Ihnen überlassen.
Zahlt die Versicherung bei einer milden MS-Verlaufsform?
Eine milde Verlaufsform ohne anhaltende Einschränkungen löst die volle Leistung in der Regel nicht aus. Bei Tarifen mit Teilleistungssystematik kann jedoch bereits das Vorliegen neurologischer Ausfallerscheinungen zu einer anteiligen Zahlung führen. Ohne Teilleistung entsteht in dieser Konstellation kein Anspruch.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Orientieren Sie sich an Ihren Fixkosten, laufenden Verbindlichkeiten und den zu erwartenden Zusatzkosten. In der Beratungspraxis hat sich ein Korridor von ein bis zwei Jahresnettoeinkommen etabliert, bei laufender Immobilienfinanzierung eher mehr. Bedenken Sie, dass eine Teilleistung bei mehreren Tarifen auf 25.000 Euro gedeckelt ist und die Restsumme erst bei weiterer Verschlechterung fällig wird.
Was passiert mit dem Vertrag nach einer Leistung?
Nach einer Vollleistung endet der Vertrag in der Regel. Nach einer Teilleistung – etwa bei MS – bleibt er mit der verbleibenden Versicherungssumme bestehen. Tarife mit Zweitschutz oder Multi-Pay-Option zahlen zudem bei der Diagnose einer weiteren, anderen schweren Erkrankung erneut.
Fazit: Bei Neurologie entscheidet die Schwelle, nicht der Katalog
Multiple Sklerose, Parkinson und ALS stehen in jedem relevanten Krankheitskatalog. Wer daraus schließt, alle drei seien gleich gut abgesichert, unterschätzt den wichtigsten Unterschied dieser Produktgattung: Nicht die Aufnahme in den Katalog entscheidet, sondern die Funktionsschwelle, die der Tarif verlangt.
Bei ALS liegt diese Schwelle niedrig, die Absicherung greift verlässlich. Bei MS hängt alles vom Messverfahren ab – und von der Frage, ob der Tarif eine Teilleistung kennt, die auch weniger fortgeschrittene Verläufe erfasst. Bei Parkinson liegt die Schwelle so hoch, dass der Leistungsfall faktisch Pflegebedürftigkeit voraussetzt.
Daraus folgt eine klare Reihenfolge in der Vorsorge: Wer sich gegen den Verlust der Arbeitskraft durch eine neurologische Erkrankung absichern will, baut zuerst die Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Die Schwere-Krankheiten-Police ergänzt sie um eine frei verwendbare Kapitalleistung für die Kosten, die eine Rente nicht abdeckt: Umbau, Hilfsmittel, Betreuung, Sondertilgung. Diese Reihenfolge gilt besonders für MS, bei der die Registerdaten zeigen, dass die Berufsaufgabe häufig aus Gründen erfolgt, die keine Dread-Disease-Definition erfasst.
Prüfen Sie deshalb nicht die Anzahl der Krankheiten, sondern die Definitionen von MS und Parkinson, die Teilleistungssystematik und die Frage, ob atypische Verlaufsformen eigene Positionen haben. Eine Gegenüberstellung der aktuellen Tarife finden Sie in unserer Tarifübersicht.
Wir prüfen anbieterneutral, welcher Tarif die für Sie relevanten neurologischen Diagnosen mit der passenden Leistungsschwelle abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- MS-Register der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft: Aktuelle Daten zur Multiplen Sklerose sowie EDSS und Berentung
- Deutsche Parkinson Gesellschaft: Die Parkinson-Krankheit – Zahlen und Fakten
- Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke: Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- AWMF-Leitlinienregister: S2k-Leitlinie Diagnose und Therapie der Multiplen Sklerose, NMOSD und MOGAD
- Deutsche Rentenversicherung: Kennzahlen zur Erwerbsminderungsrente
- Bundesministerium der Justiz: § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes, § 62 SGB V – Belastungsgrenze und § 19 VVG – vorvertragliche Anzeigepflicht
- Versicherungsbedingungen und Produktinformationen der Anbieter Zurich Life Assurance plc, Canada Life Assurance Europe plc, Nürnberger Lebensversicherung AG und Gothaer Lebensversicherung AG
